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Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
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Besuchsbeschränkungen Menschen in Haft sind in ihren Kontakten zur Außenwelt von vornherein stark beschränkt. Um den vorhandenen persönlichen und familiären Be- ziehungen überhaupt eine Chance zu geben, sind sie – auch mit Blick auf die Resozialisierung – dennoch wesentlich. Da durch Besuche ein Infekti- onsrisiko besteht, war die Einschränkung der Besuchsmöglichkeiten im Rahmen der COVID-19-Krise naheliegend. Vor diesem Hintergrund er- mächtigte §10 Z 5 1. COVID-19-JuBG die BMJ, den Besuchsverkehr (§93 StVG) für die Dauer der vorläufigen COVID-19-Maßnahmen auf telefoni- sche Kontakte zu beschränken oder sonstige Beschränkungen des Verkehrs mit der Außenwelt vorzusehen, wobei sich für diese Beschränkungen keine wei- tere Determinierung fand.43 Mit §5 der entsprechenden Verordnung44 wurde der Besuchsverkehr (§93 StVG), mit Ausnahme der Besuche von Vertretern öffentlicher Stellen und von Betreuungseinrichtungen sowie von Rechtsbeiständen (§96 StVG) letztlich bis zum 10.5.202045 auf telefo- nische Kontakte beschränkt. Das Besuchsverbot zwischen 1. und 10.5.2020 wurde insofern gelockert, als ab diesem Zeitpunkt Besuche einzelner Perso- nen zugelassen wurden, bei unter 14-jährigen Besuchern auch mit einer er- wachsenen Begleitperson. Damit sollte einerseits gewährleistet werden, dass Infektionen von Strafgefangenen und Vollzugspersonal mit CO- VID-19 nach Möglichkeit verhindert werden, andererseits doch auch den Rechten von Gefangenen entsprochen werden. Insgesamt kann diese Rege- lung als verhältnismäßig eingestuft werden. 4.2 43 Eine inhaltsgleiche Ermächtigung sieht §9 Z 5 1. COVID-19-JuBG für den Be- reich der U-Haft (§188 Abs 1 StPO) vor. 44 BGBl.II 120/2020. 45 BGBl.II 184/2020. Zur inhaltsgleichen Regelung für die U-Haft siehe §5 der Ver- ordnung der BMJ, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 be- sondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden (BGBl.II 113/2020 in der Fassung BGBl.II 180/2020). Die Verordnung spricht hier allerdings von „Strafge- fangenen“, wodurch die Anwendbarkeit der Beschränkungen auf U-Häftlinge in- folge der Unschuldsvermutung (Art.6 Abs.2 EMRK) fraglich ist; siehe dazu Birklbauer in Resch, Corona-HB Kap 16 Rz 42/1. Alois Birklbauer 150 https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Die Corona-Pandemie Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Titel
Die Corona-Pandemie
Untertitel
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Autoren
Wolfgang Kröll
Johann Platzer
Hans-Walter Ruckenbauer
Herausgeber
Walter Schaupp
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-1058-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
448
Schlagwörter
Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, Menschenwürde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
Kategorien
Coronavirus
Medizin
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