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Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
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den Österreich mehrjährige Moratorien zum Nachweis der behaupteten Gefährdungen eingeräumt. Zwischenzeitig hatte der EuGH im „Bressol-Urteil“43 erkannt, dass Art 18 AEUV (Diskriminierungsverbot) und Art 21 AEUV (Freizügigkeit der Unionsbürger) grundsätzlich den von Belgien vorgesehenen Studienplatz- beschränkungsregelungen für EU-Ausländer entgegenstehen, dass aber in Ausnahme davon eine Beschränkungsmaßnahme insbesondere zum Schutz der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sein kann, soweit sie er- forderlich, tauglich und verhältnismäßig ist – wobei vor allem die Erfor- derlichkeit anhand eingehender Daten seitens des regulierenden Staates zu belegen sei. Im Sinne dieses richtungsweisenden Erkenntnisses hat in der Folge die EU-Kommission auf Aufhebung des Moratoriums gegen die Quotenrege- lung für das Studium der Humanmedizin44 und auf Einstellung des Ver- fahrens gegen Österreich entschieden.45 Wesentlich hat die Kommission die (die Freizügigkeit für EU-Ausländer beschränkende) österreichische Quotenregelung für Humanmedizin anerkannt, weil das von Österreich vorgelegte Datenmaterial belegen konnte, dass ohne diese Quote das öf- fentliche Gesundheitswesen in Österreich gefährdet wäre.46 Fazit Wie schon die im AEUV ausdrücklich festgeschriebenen Beschränkungs- möglichkeiten von Unionsfreiheiten durch nationale Regelungen weist auch die Rechtsprechung des EuGH aus, dass der Schutz der öffentlichen Gesundheit nationale Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten zur Beschrän- kung von Unionsrechten und Diskriminierungsverboten rechtfertigen kann. Entsprechende Verhältnismäßigkeit und Grundrechtsadäquanz voraus- gesetzt, ist in Anbetracht der vorstehenden Ausführungen gerade der ge- genständliche Schutz der öffentlichen Gesundheit im Hinblick auf dro- hende Pandemieeffekte ein vergleichsweise schwerwiegendes gesellschaftli- ches Grundinteresse, das angemessene Beschränkungen von Unionsfreihei- ten und Diskriminierungsverboten tendenziell zu rechtfertigen vermag. 2.4 43 Angesprochen ist EuGH 13. 4. 2010, RsC-73/08, Bressol ua et Chaverot ua. 44 Nunmehr §71c Abs 5 UG. 45 Vgl. EU-Kommission vom 17. 5. 2017, Nr1998/2308. 46 Vgl. dazu auch die EB 10 BlgNR 26. GP 13. Manfred Novak 160 https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Die Corona-Pandemie Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Titel
Die Corona-Pandemie
Untertitel
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Autoren
Wolfgang Kröll
Johann Platzer
Hans-Walter Ruckenbauer
Herausgeber
Walter Schaupp
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-1058-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
448
Schlagwörter
Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, Menschenwürde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
Kategorien
Coronavirus
Medizin
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