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den Österreich mehrjährige Moratorien zum Nachweis der behaupteten
Gefährdungen eingeräumt.
Zwischenzeitig hatte der EuGH im „Bressol-Urteil“43 erkannt, dass Art
18 AEUV (Diskriminierungsverbot) und Art 21 AEUV (Freizügigkeit der
Unionsbürger) grundsätzlich den von Belgien vorgesehenen Studienplatz-
beschränkungsregelungen für EU-Ausländer entgegenstehen, dass aber in
Ausnahme davon eine Beschränkungsmaßnahme insbesondere zum
Schutz der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sein kann, soweit sie er-
forderlich, tauglich und verhältnismäßig ist – wobei vor allem die Erfor-
derlichkeit anhand eingehender Daten seitens des regulierenden Staates zu
belegen sei.
Im Sinne dieses richtungsweisenden Erkenntnisses hat in der Folge die
EU-Kommission auf Aufhebung des Moratoriums gegen die Quotenrege-
lung für das Studium der Humanmedizin44 und auf Einstellung des Ver-
fahrens gegen Österreich entschieden.45 Wesentlich hat die Kommission
die (die Freizügigkeit für EU-Ausländer beschränkende) österreichische
Quotenregelung für Humanmedizin anerkannt, weil das von Österreich
vorgelegte Datenmaterial belegen konnte, dass ohne diese Quote das öf-
fentliche Gesundheitswesen in Österreich gefährdet wäre.46
Fazit
Wie schon die im AEUV ausdrücklich festgeschriebenen Beschränkungs-
möglichkeiten von Unionsfreiheiten durch nationale Regelungen weist
auch die Rechtsprechung des EuGH aus, dass der Schutz der öffentlichen
Gesundheit nationale Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten zur Beschrän-
kung von Unionsrechten und Diskriminierungsverboten rechtfertigen
kann.
Entsprechende Verhältnismäßigkeit und Grundrechtsadäquanz voraus-
gesetzt, ist in Anbetracht der vorstehenden Ausführungen gerade der ge-
genständliche Schutz der öffentlichen Gesundheit im Hinblick auf dro-
hende Pandemieeffekte ein vergleichsweise schwerwiegendes gesellschaftli-
ches Grundinteresse, das angemessene Beschränkungen von Unionsfreihei-
ten und Diskriminierungsverboten tendenziell zu rechtfertigen vermag.
2.4
43 Angesprochen ist EuGH 13. 4. 2010, RsC-73/08, Bressol ua et Chaverot ua.
44 Nunmehr §71c Abs 5 UG.
45 Vgl. EU-Kommission vom 17. 5. 2017, Nr1998/2308.
46 Vgl. dazu auch die EB 10 BlgNR 26. GP 13.
Manfred Novak
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https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Die Corona-Pandemie
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
- Title
- Die Corona-Pandemie
- Subtitle
- Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
- Authors
- Wolfgang Kröll
- Johann Platzer
- Hans-Walter Ruckenbauer
- Editor
- Walter Schaupp
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-1058-9
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 448
- Keywords
- Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, Menschenwürde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
- Categories
- Coronavirus
- Medizin
- Recht und Politik