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Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
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kann, soweit dies in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Si- cherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung zur Verhinderung strafbarer Hand- lungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.50 In diesem Sinne hat der VfGH allgemein materielle Eingriffsschranken ausformuliert, wonach die Beschränkung von Grundrechten durch Gesetz zulässig ist, wenn diese im öffentlichen Interesse gelegen und geboten so- wie zur Verfolgung dieses Interesses tauglich und adäquat sowie sonst sachlich gerechtfertigt ist.51 In diese Richtung gehend argumentiert auch der EuGH, demzufolge Einschränkungen der in der GRC verbürgten Rechte und Freiheiten unter anderem zulässig sind, wenn sie verhältnismäßig und erforderlich sind und dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen entsprechen,52 wobei auch nach EU-Verfassungsrecht und Rechtsprechung des EuGH die Auf- rechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit Be- schränkungen der Unionsrechte und ‑freiheiten zu rechtfertigen vermag.53 Soweit demnach staatliche Maßnahmen zur Erreichung wichtiger öf- fentlicher Interessen – wie insbesondere die Aufrechterhaltung der öffent- lichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit – erforderlich, geeignet und verhältnismäßig sind, können Eingriffe in bestimmte Grund- und Frei- heitsrechte gerechtfertigt sein. Aus diesem Blickwinkel können die in Rede stehenden COVID-19-Regelungen als im Grunde zulässig im Sinne von rechtfertigbar gewertet werden. Universitätsrecht Abgesehen von der Frage nach der grundsätzlichen Erlaubtheit von COVID-19-Sonderregelungen betreffend liberale Grundrechte auf Basis von Gemeinwohlschutz, sachlicher Rechtfertigung und Verhältnismäßig- keit soll im Anschluss die Zulässigkeit hochschulspezifischer Normen mit 3.2 50 Vgl. Art 8 Abs 2, Art 11 Abs 2 EMRK. 51 Vgl. etwa VfGH 2. 10. 1992, G 338/91. Zum maßgeblichen Grundsatz der Ver- hältnismäßigkeit vgl. etwa VfGH 2. 5. 2011, B 1700/10; 24. 6. 2006, B 362/06. Vgl. auch Berka, Verfassungsrecht Rz 1300–1313; Funk, Österreichisches Staatsrecht 41.049, 41.090; Hengstschläger/Leeb, Grundrechte Rz 1/53–1/55. 52 Vgl. EuGH 25. 1. 2018, RsC-473/16. 53 Vgl. dazu näher unter Kapitel 2 (= Unionsrechtliche Bezüge). Manfred Novak 162 https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Die Corona-Pandemie Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Titel
Die Corona-Pandemie
Untertitel
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Autoren
Wolfgang Kröll
Johann Platzer
Hans-Walter Ruckenbauer
Herausgeber
Walter Schaupp
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-1058-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
448
Schlagwörter
Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, MenschenwĂĽrde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
Kategorien
Coronavirus
Medizin
Recht und Politik
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