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kann, soweit dies in einer demokratischen Gesellschaft fĂĽr die nationale Si-
cherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des
Landes, die Verteidigung der Ordnung zur Verhinderung strafbarer Hand-
lungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der
Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.50
In diesem Sinne hat der VfGH allgemein materielle Eingriffsschranken
ausformuliert, wonach die Beschränkung von Grundrechten durch Gesetz
zulässig ist, wenn diese im öffentlichen Interesse gelegen und geboten so-
wie zur Verfolgung dieses Interesses tauglich und adäquat sowie sonst
sachlich gerechtfertigt ist.51
In diese Richtung gehend argumentiert auch der EuGH, demzufolge
Einschränkungen der in der GRC verbürgten Rechte und Freiheiten unter
anderem zulässig sind, wenn sie verhältnismäßig und erforderlich sind
und dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen entsprechen,52 wobei
auch nach EU-Verfassungsrecht und Rechtsprechung des EuGH die Auf-
rechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit Be-
schränkungen der Unionsrechte und ‑freiheiten zu rechtfertigen vermag.53
Soweit demnach staatliche Maßnahmen zur Erreichung wichtiger öf-
fentlicher Interessen – wie insbesondere die Aufrechterhaltung der öffent-
lichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit – erforderlich, geeignet und
verhältnismäßig sind, können Eingriffe in bestimmte Grund- und Frei-
heitsrechte gerechtfertigt sein. Aus diesem Blickwinkel können die in Rede
stehenden COVID-19-Regelungen als im Grunde zulässig im Sinne von
rechtfertigbar gewertet werden.
Universitätsrecht
Abgesehen von der Frage nach der grundsätzlichen Erlaubtheit von
COVID-19-Sonderregelungen betreffend liberale Grundrechte auf Basis
von Gemeinwohlschutz, sachlicher Rechtfertigung und Verhältnismäßig-
keit soll im Anschluss die Zulässigkeit hochschulspezifischer Normen mit
3.2
50 Vgl. Art 8 Abs 2, Art 11 Abs 2 EMRK.
51 Vgl. etwa VfGH 2. 10. 1992, G 338/91. Zum maĂźgeblichen Grundsatz der Ver-
hältnismäßigkeit vgl. etwa VfGH 2. 5. 2011, B 1700/10; 24. 6. 2006, B 362/06. Vgl.
auch Berka, Verfassungsrecht Rz 1300–1313; Funk, Österreichisches Staatsrecht
41.049, 41.090; Hengstschläger/Leeb, Grundrechte Rz 1/53–1/55.
52 Vgl. EuGH 25. 1. 2018, RsC-473/16.
53 Vgl. dazu näher unter Kapitel 2 (= Unionsrechtliche Bezüge).
Manfred Novak
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https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Die Corona-Pandemie
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
- Title
- Die Corona-Pandemie
- Subtitle
- Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
- Authors
- Wolfgang Kröll
- Johann Platzer
- Hans-Walter Ruckenbauer
- Editor
- Walter Schaupp
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-1058-9
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 448
- Keywords
- Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, MenschenwĂĽrde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
- Categories
- Coronavirus
- Medizin
- Recht und Politik