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Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
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ein Normverständnis im Sinne der Lex-posterior-Regel90 für die Annahme einer bewussten Beibehaltung des universitären Handlungsrahmens unter Beachtung von bundesseitigen Gesetzen und Verordnungen. Im Ergebnis spricht somit einiges dafür, dass nach geltender Rechtslage auch außerhalb der ausdrücklichen Verordnungsermächtigungen des BM durch das UG die Universitätsverwaltung betreffende Durchführungsver- ordnungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind. Im Einzelnen wird die konkrete Durchführungsverordnung im Lichte der universitären Auto- nomiegarantie zu messen sein, so dass durch solche Verordnungen etwa die Weisungsfreiheit der autonomen Universitäten nicht unterlaufen wer- den darf.91 Überdies sind die gegenständlichen ministeriellen Verordnungen nicht in unmittelbarer Durchführung von UG-Recht, sondern in Umsetzung der COVID-19-Gesetzgebung mit Universitätsbezug erlassen worden. Auch aus dieser Perspektive spricht damit grundsätzlich nichts gegen die Annah- me der Zulässigkeit der in Frage stehenden Verordnungsregelungen be- treffend die Gestaltung der Abläufe der Wissenschaftsverwaltung an Uni- versitäten – dies vor allem auch eingedenk der im überwiegenden öffentli- chen Interesse stehenden Regelungsintention des Schutzes und der Auf- rechterhaltung der Gesundheit in Anbetracht der bestehenden Pandemie- Situation. Wissenschaftsfreiheit Weiters sind die die Universitäten betreffenden COVID-19-Regelungen unter dem Aspekt der Wissenschaftsfreiheit (bzw. auch Kunstfreiheit) zu betrachten. Die in Art 17 StGG92 verankerte Wissenschaftsfreiheit, mit ihren Komponenten Forschungs- und Lehrfreiheit, ist im UG ausdrücklich und prioritär als leitender Grundsatz der öffentlichen Universitäten nor- miert.93 Im Kern ist die von Art 17 StGG garantierte Wissenschaftsfreiheit (bzw. die von Art 17a StGG garantierte Kunstfreiheit) als Abwehrrecht ge- gen den Staat konzipiert und soll intentional auf die Beschränkung dieser 3.2.4 90 Angesprochen ist die Derogationsregel: lex posterior derogat legi priori (= die spä- tere Regelung derogiert der früheren). 91 IdS wohl Kucsko-Stadlmayer in: Korinek/Holoubek, Österreichisches Bundesver- fassungsrecht Rz 20, 40 zu §2 Abs 2 UOG 1993. 92 Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl 1867/142. 93 Vgl. §2 Z 1 UG. Manfred Novak 170 https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Die Corona-Pandemie Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Titel
Die Corona-Pandemie
Untertitel
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Autoren
Wolfgang Kröll
Johann Platzer
Hans-Walter Ruckenbauer
Herausgeber
Walter Schaupp
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-1058-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
448
Schlagwörter
Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, Menschenwürde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
Kategorien
Coronavirus
Medizin
Recht und Politik
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