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ein Normverständnis im Sinne der Lex-posterior-Regel90 für die Annahme
einer bewussten Beibehaltung des universitären Handlungsrahmens unter
Beachtung von bundesseitigen Gesetzen und Verordnungen.
Im Ergebnis spricht somit einiges dafĂĽr, dass nach geltender Rechtslage
auch außerhalb der ausdrücklichen Verordnungsermächtigungen des BM
durch das UG die Universitätsverwaltung betreffende Durchführungsver-
ordnungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind. Im Einzelnen wird
die konkrete Durchführungsverordnung im Lichte der universitären Auto-
nomiegarantie zu messen sein, so dass durch solche Verordnungen etwa
die Weisungsfreiheit der autonomen Universitäten nicht unterlaufen wer-
den darf.91
Überdies sind die gegenständlichen ministeriellen Verordnungen nicht
in unmittelbarer DurchfĂĽhrung von UG-Recht, sondern in Umsetzung der
COVID-19-Gesetzgebung mit Universitätsbezug erlassen worden. Auch
aus dieser Perspektive spricht damit grundsätzlich nichts gegen die Annah-
me der Zulässigkeit der in Frage stehenden Verordnungsregelungen be-
treffend die Gestaltung der Abläufe der Wissenschaftsverwaltung an Uni-
versitäten – dies vor allem auch eingedenk der im überwiegenden öffentli-
chen Interesse stehenden Regelungsintention des Schutzes und der Auf-
rechterhaltung der Gesundheit in Anbetracht der bestehenden Pandemie-
Situation.
Wissenschaftsfreiheit
Weiters sind die die Universitäten betreffenden COVID-19-Regelungen
unter dem Aspekt der Wissenschaftsfreiheit (bzw. auch Kunstfreiheit) zu
betrachten. Die in Art 17 StGG92 verankerte Wissenschaftsfreiheit, mit
ihren Komponenten Forschungs- und Lehrfreiheit, ist im UG ausdrĂĽcklich
und prioritär als leitender Grundsatz der öffentlichen Universitäten nor-
miert.93 Im Kern ist die von Art 17 StGG garantierte Wissenschaftsfreiheit
(bzw. die von Art 17a StGG garantierte Kunstfreiheit) als Abwehrrecht ge-
gen den Staat konzipiert und soll intentional auf die Beschränkung dieser
3.2.4
90 Angesprochen ist die Derogationsregel: lex posterior derogat legi priori (= die spä-
tere Regelung derogiert der frĂĽheren).
91 IdS wohl Kucsko-Stadlmayer in: Korinek/Holoubek, Ă–sterreichisches Bundesver-
fassungsrecht Rz 20, 40 zu §2 Abs 2 UOG 1993.
92 Staatsgrundgesetz ĂĽber die allgemeinen Rechte der StaatsbĂĽrger, RGBl 1867/142.
93 Vgl. §2 Z 1 UG.
Manfred Novak
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https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Die Corona-Pandemie
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
- Title
- Die Corona-Pandemie
- Subtitle
- Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
- Authors
- Wolfgang Kröll
- Johann Platzer
- Hans-Walter Ruckenbauer
- Editor
- Walter Schaupp
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-1058-9
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 448
- Keywords
- Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, MenschenwĂĽrde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
- Categories
- Coronavirus
- Medizin
- Recht und Politik