Seite - 103 - in Das Schwarze Wien - Bautätigkeit im Ständestaat 1934–1938
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Geschosswohnungsbau im Ständestaat | 103
präsent zu bleiben, war das 1935 im nationalsozialistischen Deutschland bereits nicht mehr
möglich.367 Mit der Anpassung an deutsche Reglements 1938 durften jüdische Architekten
und BauwerberInnen keine neuen Bauten errichten. Wenn sie ihre Ansuchen beispielsweise
innerhalb des Bundesgesetzes über die Förderung der Errichtung von Wohnhäusern von 1938
noch vor dem Anschluss eingereicht hatten, war es ihnen unter kommissarischer Leitung
und Arisierung erlaubt, diese fertig zu stellen.368
Überhaupt sollten der Architektenschaft, laut Österreichischem Ingenieur- und Architekten-
Verein, im Ständestaat Führungsaufgaben zugedacht werden. Der Verein strebte dafür eine
Eingliederung in den Kulturrat oder Wirtschaftsrat an.369 In Anlehnung an die Aussage
Benito Mussolinis, dass sie führende Rollen in der europäischen Wirtschaft einnehmen
sollten, wurden sie auch vom autoritären Regime in Österreich aufgrund ihrer idealistischen
und realistischen Erziehung zum Problemlöser für die Wirtschaftskrise stilisiert.370 Die Son-
derstellung der Architektenschaft wurde 1937 mittels Trennung zwischen Bauberatung
und Bauausführung durch eine Verordnung im österreichischen Bundesgesetz371 festge-
schrieben. Sie waren damit Planverfasser, Bauaufsicht und Bauausführende. Der Bauge-
werbetreibende372 sollte hingegen nur mehr ausführendes Organ sein.373
Trotz dieser Sonderstellung innerhalb des politischen Systems zeigten sich auch offene
Brüche mit dem Dollfuß-/Schuschnigg-Regime. Beispielsweise entzündete sich der Zorn
der Architektenschaft an der rigiden Assanierungspolitik in der Wiener Innenstadt.374
Neben Josef Hoffmann, Max Fellerer, Robert Oerley, Oswald Haerdtl und Franz Schuster
nahmen rund 20.000 WienerInnen an der Protestaktion gegen Bauspekulation Rettung des
alten Wien teil. Diese richtete sich vor allem gegen die Assanierung der Wollzeile und
forderte im Sinne des Denkmalschutzes eine Änderung des Bebauungsplanes.375 Stadt-
baudirektor Musil griff im November 1937, auf Wunsch von Richard Schmitz, den Vorschlag
der Zentralvereinigung der Architekten Österreichs auf, den Generalsanierungsplan aus dem
Jahr 1892 dahingehend zu überarbeiten. Die Zentralstelle für Denkmalschutz sollte dabei
die historische Bausubstanz, trotz der selbst gewählten Rolle des Bürgermeisters Schmitz
als Erneuerer von Wien, vor zu weit gehenden Eingriffen schützen. Er regte dafür die
367 Prokop, Zum jüdischen Erbe, 2016, S. 144 f.
368 Akt: Wohnbauförderung; Behandlung jüdischer Bauwerber, 9. April 1938, in: AdR BMfsV 1, 7. BWSA, Schachtel: 2405.
369 Carl Grünhut-Bartoletti, Der Ingenieur im Ständestaat, Wien, 1934, S. 21.
370 Ebd., S. 5 f.
371 Verordnung des Bundesministers für Handel und Verkehr über die Abänderung der Verordnung, betreffend die Zivil-
techniker, RGBl. Nr. 77/1913, in der derzeit geltenden Fassung, in: Bundesgesetzblatt für den Bundesstaat Österreich,
02.03.1937, Stück 17, Nr. 61, S. 297–304.
372 Damit wurde die Forderung der Architektenschaft von 1935 erfüllt, wonach Baumeister einem Planungsverbot unter-
liegen sollten, einerseits aufgrund fehlender Ausbildung, andererseits wegen eines konstatierten Interessenkonfliktes
zwischen Kontrolle und Ausführung des Baus, vgl.: Mistelbauer, Wohnbau, 2016, Diplomarbeit, S. 35.
373 Heinrich Pawlik, Otto R. Hellwig (Hg.), Das Kleinwohnungshaus – Ratschläge und technische Richtlinien im Sinne des
Gesetzes betreffend die Förderung der Errichtung von Kleinwohnungshäusern, Wien, 1937, S. 45.
374 Prokop, Rudolf Perco, 2001, S. 335.
375 Posch, Gartenstadtbewegung, 1981, S. 96, 98.
Das Schwarze Wien
Bautätigkeit im Ständestaat 1934–1938
- Titel
- Das Schwarze Wien
- Untertitel
- Bautätigkeit im Ständestaat 1934–1938
- Autor
- Andreas Suttner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien - Köln - Weimar
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20292-9
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 296
- Kategorien
- Geschichte Nach 1918