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Angeklagten sich erzielen lassen, damit stolzieren auch diese kleinen
Advokaten herum und locken neue Kundschaft an, aber für den weiteren
Fortgang des Prozesses bedeutet es entweder nichts oder nichts Gutes.
Wirklichen Wert aber haben nur ehrliche persönliche Beziehungen, und zwar
mit höheren Beamten, womit natürlich nur höhere Beamten der unteren Grade
gemeint sind. Nur dadurch kann der Fortgang des Prozesses, wenn auch
zunächst nur unmerklich, später aber immer deutlicher beeinflußt werden.
Das können natürlich nur wenige Advokaten, und hier sei die Wahl K.s sehr
günstig gewesen. Nur noch vielleicht ein oder zwei Advokaten könnten sich
mit ähnlichen Beziehungen ausweisen wie Dr. Huld. Diese kümmern sich
allerdings um die Gesellschaft im Advokatenzimmer nicht und haben auch
nichts mit ihr zu tun. Um so enger sei aber die Verbindung mit den
Gerichtsbeamten. Es sei nicht einmal immer nötig, daß Dr. Huld zu Gericht
gehe, in den Vorzimmern der Untersuchungsrichter auf ihr zufälliges
Erscheinen warte und je nach ihrer Laune einen meist nur scheinbaren Erfolg
erziele oder auch nicht einmal diesen. Nein, K. habe es ja selbst gesehen, die
Beamten, und darunter recht hohe, kommen selbst, geben bereitwillig
Auskunft, offene oder wenigstens leicht deutbare, besprechen den nächsten
Fortgang der Prozesse, ja sie lassen sich sogar in einzelnen Fällen überzeugen
und nehmen die fremde Ansicht gern an. Allerdings dürfe man ihnen gerade
in dieser letzteren Hinsicht nicht allzusehr vertrauen, so bestimmt sie ihre
neue, für die Verteidigung günstige Absicht auch aussprechen, gehen sie doch
vielleicht geradewegs in ihre Kanzlei und geben für den nächsten Tag einen
Gerichtsbeschluß, der gerade das Entgegengesetzte enthält und vielleicht für
den Angeklagten noch viel strenger ist als ihre erste Absicht, von der sie
gänzlich abgekommen zu sein behaupteten. Dagegen könne man sich
natürlich nicht wehren, denn das, was sie zwischen vier Augen gesagt haben,
ist eben auch nur zwischen vier Augen gesagt und lasse keine öffentliche
Folgerung zu, selbst wenn die Verteidigung nicht auch sonst bestrebt sein
müßte, sich die Gunst der Herren zu erhalten. Andererseits sei es allerdings
auch richtig, daß die Herren nicht etwa nur aus Menschenliebe oder aus
freundschaftlichen Gefühlen sich mit der Verteidigung, natürlich nur mit einer
sachverständigen Verteidigung, in Verbindung setzen, sie sind vielmehr in
gewisser Hinsicht auch auf sie angewiesen. Hier mache sich eben der
Nachteil einer Gerichtsorganisation geltend, die selbst in ihren Anfängen das
geheime Gericht festsetzt. Den Beamten fehlt der Zusammenhang mit der
Bevölkerung, für die gewöhnlichen, mittleren Prozesse sind sie gut
ausgerüstet, ein solcher Prozeß rollt fast von selbst auf seiner Bahn ab und
braucht nur hier und da einen Anstoß, gegenüber den ganz einfachen Fällen
aber, wie auch gegenüber den besonders schwierigen sind sie oft ratlos, sie
haben, weil sie fortwährend, Tag und Nacht, in ihr Gesetz eingezwängt sind,
nicht den richtigen Sinn für menschliche Beziehungen, und das entbehren sie
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Buch Der Prozeß"
Der Prozeß
- Titel
- Der Prozeß
- Autor
- Franz Kafka
- Datum
- 1926
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 21.0 x 29.7 cm
- Seiten
- 158
- Schlagwörter
- Roman, Literatur, Schriftsteller, Prozess
- Kategorien
- Weiteres Belletristik
Inhaltsverzeichnis
- Kapitel 1: Verhaftung - Gespräch mit Frau Grubach - Dann Fräulein Bürstner 5
- Kapitel 2: Erste Untersuchung 25
- Kapitel 3: Im leeren Sitzungssaal - Der Student - Die Kanzleien 37
- Kapitel 4: Die Freundin des Fräulein Bürstner 54
- Kapitel 5: Der Prügler 60
- Kapitel 6: Der Onkel - Leni 65
- Kapitel 7: Advokat - Fabrikant - Maler 80
- Kapitel 8: Kaufmann Block - Kündigung des Advokaten 116
- Kapitel 9: Im Dom 138
- Kapitel 10: Ende 155