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solche Bestätigung ist mir von meinem Vater überliefert und ganz
unangreifbar. Mit dieser Bestätigung mache ich nun einen Rundgang bei den
mir bekannten Richtern. Ich fange also etwa damit an, daß ich dem Richter,
den ich jetzt male, heute abend, wenn er zur Sitzung kommt, die Bestätigung
vorlege. Ich lege ihm die Bestätigung vor, erkläre ihm, daß Sie unschuldig
sind, und verbürge mich für Ihre Unschuld. Das ist aber keine bloß
äußerliche, sondern eine wirkliche, bindende Bürgschaft.« In den Blicken des
Malers lag es wie ein Vorwurf, daß K. ihm die Last einer solchen Bürgschaft
auferlegen wolle. »Das wäre ja sehr freundlich«, sagte K. »Und der Richter
würde Ihnen glauben und mich trotzdem nicht wirklich freisprechen?« »Wie
ich schon sagte«, antwortete der Maler. »Übrigens ist es durchaus nicht sicher,
daß jeder mir glauben würde, mancher Richter wird zum Beispiel verlangen,
daß ich Sie selbst zu ihm hinführe. Dann müßten Sie also einmal mitkommen.
Allerdings ist in einem solchen Falle die Sache schon halb gewonnen,
besonders da ich Sie natürlich vorher genau darüber unterrichten würde, wie
Sie sich bei dem betreffenden Richter zu verhalten haben. Schlimmer ist es
bei den Richtern, die mich - auch das wird vorkommen - von vornherein
abweisen. Auf diese müssen wir, wenn ich es auch an mehrfachen Versuchen
gewiß nicht fehlen lassen werde, verzichten, wir dürfen das aber auch, denn
einzelne Richter können hier nicht den Ausschlag geben. Wenn ich nun auf
dieser Bestätigung eine genügende Anzahl von Unterschriften der Richter
habe, gehe ich mit dieser Bestätigung zu dem Richter, der Ihren Prozeß
gerade führt. Möglicherweise habe ich auch seine Unterschrift, dann
entwickelt sich alles noch ein wenig rascher als sonst. Im allgemeinen gibt es
aber dann überhaupt nicht mehr viel Hindernisse, es ist dann für den
Angeklagten die Zeit der höchsten Zuversicht. Es ist merkwürdig, aber wahr,
die Leute sind in dieser Zeit zuversichtlicher als nach dem Freispruch. Es
bedarf jetzt keiner besonderen Mühe mehr. Der Richter besitzt in der
Bestätigung die Bürgschaft einer Anzahl von Richtern, kann Sie unbesorgt
freisprechen und wird es, allerdings nach Durchführung verschiedener
Formalitäten, mir und anderen Bekannten zu Gefallen zweifellos tun. Sie aber
treten aus dem Gericht und sind frei.« »Dann bin ich also frei«, sagte K.
zögernd. »Ja«, sagte der Maler, »aber nur scheinbar frei oder, besser
ausgedrückt, zeitweilig frei. Die untersten Richter nämlich, zu denen meine
Bekannten gehören, haben nicht das Recht, endgültig freizusprechen, dieses
Recht hat nur das oberste, für Sie, für mich und für uns alle ganz
unerreichbare Gericht. Wie es dort aussieht, wissen wir nicht und wollen wir,
nebenbei gesagt, auch nicht wissen. Das große Recht, von der Anklage zu
befreien, haben also unsere Richter nicht, wohl aber haben sie das Recht, von
der Anklage loszulösen. Das heißt, wenn Sie auf diese Weise freigesprochen
werden, sind Sie für den Augenblick der Anklage entzogen, aber sie schwebt
auch weiterhin über Ihnen und kann, sobald nur der höhere Befehl kommt,
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Buch Der Prozeß"
Der Prozeß
- Titel
- Der Prozeß
- Autor
- Franz Kafka
- Datum
- 1926
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 21.0 x 29.7 cm
- Seiten
- 158
- Schlagwörter
- Roman, Literatur, Schriftsteller, Prozess
- Kategorien
- Weiteres Belletristik
Inhaltsverzeichnis
- Kapitel 1: Verhaftung - Gespräch mit Frau Grubach - Dann Fräulein Bürstner 5
- Kapitel 2: Erste Untersuchung 25
- Kapitel 3: Im leeren Sitzungssaal - Der Student - Die Kanzleien 37
- Kapitel 4: Die Freundin des Fräulein Bürstner 54
- Kapitel 5: Der Prügler 60
- Kapitel 6: Der Onkel - Leni 65
- Kapitel 7: Advokat - Fabrikant - Maler 80
- Kapitel 8: Kaufmann Block - Kündigung des Advokaten 116
- Kapitel 9: Im Dom 138
- Kapitel 10: Ende 155