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Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
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Geldanweisung; Einholung des Gutachtens uon Sachuerständigen in uorkonnncnden Fällen; Erledigung aller sonstige» Eiugabeu nnd Ausführung der Mnszregeln, iuelche erforderlich ernchte! werden, Als Richtschnur für die Leitung uon Seite des Uerwnltungy- rnthes hnbe» die ücstimmniigeii über die (^rgnnisnücm des ^nuiuesens zu dienen! dngegeu ist die Feststellung der Geschäftsordnung dieses Eomites deni Ermessen deü Uorsitzcndcu desselben anheimgestellt. II. Organisation des üauivesciio bei der 1,!otiukirche in U'ien. Nns ganze L,n»wesen der Uotiulnrchc Uiiisnszt drei Scctioneu: I. Nie Section der Zeichnungen, ^. die L>nnhütte und !^. die Icction des I^echnungs- nnd sonstigen Uerwnltungsgcschästcs. Die Entwickelung der erforderlichen Ansführungs- nnd Nctnil- Mnc ans dein uon Seiner kaiserlichen Hoheit dein durchlauchtigsten Erzherzoge Ferdinnnd Mar geiuiihltcn ftrojecte, »nd ziunr im Geiste desselben, wird dem Architekten Ferste! übertragen, der die Anfertigung aller Zeichnungen nnf sich nimmt. ?a er tur die Herstellung derselben in der mit ihm zn contrahirenden Art im Ganzen hcmorirt wird, so ist es ihm anheimgestellt, sie ans die ihm beliebige Weise z» Stande zu dringen und insbesondere jene Hilfsarbeiter zu beschäftigen, die ihm geeignet erscheinen und die er hicfür honorirt. Seine Sorge unrd jedoch darauf gerichtet sein. und ist er nnch dafür uerantiuortlich, dasz die Zeichnungen tadellos ausgeführt werden; »nd damit der üan niemals eine Hemmung oder Störung erleidet, wird er die Netaüpläue in solchen ftnrtien, wie es die Natur des 6aues und der Fortschritt der Arbeit erfordert, stets zur gehörigen Icit fertig machen. Sobald eine ftartie fertig ist, wird sie uon ihm mittelst eines Berichtes, der von Herrn Kranncr mitmsertigeu ist, dem llerwaltnngsralhe uorgelegt, uon welchem diese Eingabe nir ordnnngsmäszigen Erledigung gebracht wird. Die erledigten Mne werden uon Herrn ^ranner als Ches der öauhiitte und (Dbermcislcr uir wirklichen Ausführung, für deren Vollkommenheit er ucrantworllich ist, übernommen. Die sogenannten ürctnngen sind in der Oanhüttc und somit unler Leitung des Herrn Kranner anzufertigen. AIs Allermeister der Onuhntte hat er nnch feinem Ermessen ;u den einzelnen Arbeiten diejenigen Arbeiter zu bestimmen, welche er hierzu für geeignet halt; ihm ist die Anfrechthaltung der üauhütten- Ordnung, welche in jedem Äeinmetzlocale angeheftet sein wird, über- tragen. Namit das Eomite über de» Umfang der in jedem Fahre uor- zunehmenden Arbeiten in Aenntnif; erhalten und iu die <,'agc gesetzt werde, diesfnlls seine Anordnungen n> treffen, hnben die beiden Ehels der technischen Sectionen uor dem beginne eines jeden ünnjahres ein sträliminnrc uormlegen, »reiches mit einem tiostenüberschlagc der uräliminirten Jahresarbeiten uersehen sein muh. wenn die Ueber- schrcitung des genehmigten fträliminnres !1ch nachträglich erforderlich zeigen sollte, so ist hierzu uon ihnen die üewilligung in gleicher Art zu erwirke». Am Schlüsse eines jeden Qanjahres haben sie einen umständlichen ücricht über die Fortschritte des üaues und über die im abgelaufenen Jahre aufgewendeten dosten uorziilegen. Alle diese Qerichte uud Eingaben sind uon ihnen gemeinschaftlich zu erstatten uud daher uou beiden zu nuterzeichnen. ^n dem Falle, dnsz ste in ihren Ansichten nnd Anträgen uan einander abweichen sollten, werden beide Meinungen angeführt nnd hat dann jeder seine abgesonderte Motiuirnng beizulegen. Wenn l1ch die Nothwendigkeit oder owechmäsngkei! darstellt, dasz ein Uertrag über Lieferungen oder specielle Arbeiten abgeschlossen werde, z. 6. für Lieferung uon Materialien, als: Stahl, Eisen, aiei, i'lnlk,Snnd, Ziegel, oder für Erdnnshebung.Iimmermanns-, Schlosser-, Cischlcr-, «.wuferschmied-, Schieferdecker- »nd andere dergleichen Arbeite», welche in Accord gegeben werden können, liegt den beiden technischen Leitern ob, dem Uerwnltungsrnthe ihre Anträge uorzulcgen uud denselben die bezüglichen Ucrtrngsentwnrfc beizufügen. Sind die Anträge genehmigt, so sind die Verträge abznschlieszen, uon den beiden technischen Leitern und dem Ucchnungsführcr im Namen des Uerwnltnngsrnthcs zn unterfertigen und dicAusscrtigungen zur Nntification uorzulegen. Da sich Fälle ergeben werden, in welchen die beiden technischen Leiter eine Aenderung in dem ursprünglichen 6anplane wünschens- werth erachten, so hnben sie in solchen Fallen ihre Anträge zn stellen und zu motiuireu. Sobald die in den genehmigten Netailplanen uorgezeichnetcn Arbeiten ausgeführt sind, sollen die Zeichnungen hinterlegt und sorg- fältig aufbewahrt weiden. Zn denjenigen Fällen, in welchen die technischen Leiter in ihren Ansichten uon einander abweichen und daher ihre Sepnratanträge uor- legen, wird der Uerwnltungsrnth das Gutachten bewährter Techniker einholen und nnch Umständen die Entscheidung des leitenden Comites in Anspruch nehmen. Nns Cnllewescn des Airchcnbaues bleibt wie bisher bei der LandeshnuptmIIc, nnd seine Onchhaltung bei der n. ü. Staatsbuch- Haltung ccutralüirt. Oie Landeshanptcnsse wird diejenigen oahlungcn, welche bei derselben entweder nls feste üezüge ein- für nllcmnl zur monntweisen Lchebuug oder speciell uon Fnll zu FnII nngewiesen werden, an die betreffenden Empfänger unmittelbar gegen uorschriftmäszige (Quittungen ^ leisten. Nnr die Auszahlungen, welche auf dem üanulatze stattfinden, geschehen durch die Vermittelung des Uechnungssührers, iuelchcr zu diesem Qchusc die wöchentlich erforderlichen Beträge uon der Landes- i hauptcnllc gegen Vuittnng erhält. 2cr zu diesen wöchentlichen Auszahlungen erforderliche betrag wird nn jedem Samslnge bei der Lnndeshnuptcnffe erhoben, und nn demselben iünge wird auch uoch die Auszahlung am üanplalic uoll- zogen. Namit der erforderliche betrag am Samstag bei der Landes- hanptcassc in Bereitschaft gehalten werden könne, hat der Nechnungs- führer am Freitage uorher ein uon Herrn Nrnnner mitgefertigtes Uerzeichnisz der ^nhlungcn, die er am Samstag zn leisten hat, bei dem Uerwaltuugsrathe zu überreichen, wo es in der uon dem körnenden zn bestimmenden Vrdnuug nu die Casse mit der Anweisung gelangt. NicsenI'Nhlnngsucrzeichnissen find dic Wochenlistcn der poliere über die Arbeitstage der Stcinmetzc nnd die Lieferung»-, sowie sonstigen Uechnnngen beizulegen, Zcde uon diesen Listen »nd Ncchnnngen, zu deren Auszahlung der Uechnuugsführer mittelst des Wochenucrzeichuisses das Geld requirirt, musz uon Herrn tirnnner uidirt sein, so das, keine Anszllhlung uorllommen knnn, uon welcher er keine Kenntnis; hätte. I Da er, soiuie der Uechnnngsführcr dnfür hnftet, dnsz ein bereits gezahlter Gegenstand nicht noch einmal in Uechnung gestellt wird, ist es seine Sache, für l1ch eine abgesonderte Aufschreibung über die uon ihm uidirten Uechnungen zn führen. Nie Wochenlisten der Miere lmd nach dem hierzu uorgeschriebcnen Formulare in der Art zn führen, dasz dnrin dns Ergcbnisz der täglichen Lesungen gennu ersichtlich ist. üei t>rr Uerlesuug musz der In'chnungs- führer oder sein üenustragter mgegen sein, damit er die Eintragung in die Liste controlirt. üum 7,eiche» der geschehene» Urüsung der Mochenlisten wird er ! Ne mituutersertigen.
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Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
Titel
Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
Autor
Moriz Thausing
Verlag
Verlag von R. v. Waldheim
Ort
Wien
Datum
1879
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
25.0 x 33.2 cm
Seiten
148
Schlagwörter
Kirche, Kunstgeschichte, Architektur
Kategorien
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