Page - 23/24 - in Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
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Geldanweisung; Einholung des Gutachtens uon Sachuerständigen in
uorkonnncnden Fällen; Erledigung aller sonstige» Eiugabeu nnd
Ausführung der Mnszregeln, iuelche erforderlich ernchte! werden,
Als Richtschnur für die Leitung uon Seite des Uerwnltungy-
rnthes hnbe» die ücstimmniigeii über die (^rgnnisnücm des ^nuiuesens
zu dienen! dngegeu ist die Feststellung der Geschäftsordnung dieses
Eomites deni Ermessen deü Uorsitzcndcu desselben anheimgestellt.
II. Organisation des üauivesciio bei der 1,!otiukirche in
U'ien.
Nns ganze L,n»wesen der Uotiulnrchc Uiiisnszt drei Scctioneu:
I. Nie Section der Zeichnungen, ^. die L>nnhütte und !^. die
Icction des I^echnungs- nnd sonstigen Uerwnltungsgcschästcs.
Die Entwickelung der erforderlichen Ansführungs- nnd Nctnil-
Mnc ans dein uon Seiner kaiserlichen Hoheit dein durchlauchtigsten
Erzherzoge Ferdinnnd Mar geiuiihltcn ftrojecte, »nd ziunr im Geiste
desselben, wird dem Architekten Ferste! übertragen, der die Anfertigung
aller Zeichnungen nnf sich nimmt. ?a er tur die Herstellung derselben
in der mit ihm zn contrahirenden Art im Ganzen hcmorirt wird, so
ist es ihm anheimgestellt, sie ans die ihm beliebige Weise z» Stande zu
dringen und insbesondere jene Hilfsarbeiter zu beschäftigen, die ihm
geeignet erscheinen und die er hicfür honorirt. Seine Sorge unrd jedoch
darauf gerichtet sein. und ist er nnch dafür uerantiuortlich, dasz die
Zeichnungen tadellos ausgeführt werden; »nd damit der üan niemals
eine Hemmung oder Störung erleidet, wird er die Netaüpläue in
solchen ftnrtien, wie es die Natur des 6aues und der Fortschritt der
Arbeit erfordert, stets zur gehörigen Icit fertig machen. Sobald eine
ftartie fertig ist, wird sie uon ihm mittelst eines Berichtes, der von
Herrn Kranncr mitmsertigeu ist, dem llerwaltnngsralhe uorgelegt, uon
welchem diese Eingabe nir ordnnngsmäszigen Erledigung gebracht wird.
Die erledigten Mne werden uon Herrn ^ranner als Ches der
öauhiitte und (Dbermcislcr uir wirklichen Ausführung, für deren
Vollkommenheit er ucrantworllich ist, übernommen.
Die sogenannten ürctnngen sind in der Oanhüttc und somit
unler Leitung des Herrn Kranner anzufertigen.
AIs Allermeister der Onuhntte hat er nnch feinem Ermessen ;u
den einzelnen Arbeiten diejenigen Arbeiter zu bestimmen, welche er
hierzu für geeignet halt; ihm ist die Anfrechthaltung der üauhütten-
Ordnung, welche in jedem Äeinmetzlocale angeheftet sein wird, über-
tragen.
Namit das Eomite über de» Umfang der in jedem Fahre uor-
zunehmenden Arbeiten in Aenntnif; erhalten und iu die <,'agc gesetzt
werde, diesfnlls seine Anordnungen n> treffen, hnben die beiden Ehels
der technischen Sectionen uor dem beginne eines jeden ünnjahres ein
sträliminnrc uormlegen, »reiches mit einem tiostenüberschlagc der
uräliminirten Jahresarbeiten uersehen sein muh. wenn die Ueber-
schrcitung des genehmigten fträliminnres !1ch nachträglich erforderlich
zeigen sollte, so ist hierzu uon ihnen die üewilligung in gleicher Art zu
erwirke».
Am Schlüsse eines jeden Qanjahres haben sie einen umständlichen
ücricht über die Fortschritte des üaues und über die im abgelaufenen
Jahre aufgewendeten dosten uorziilegen.
Alle diese Qerichte uud Eingaben sind uon ihnen gemeinschaftlich
zu erstatten uud daher uou beiden zu nuterzeichnen. ^n dem Falle,
dnsz ste in ihren Ansichten nnd Anträgen uan einander abweichen
sollten, werden beide Meinungen angeführt nnd hat dann jeder seine
abgesonderte Motiuirnng beizulegen.
Wenn l1ch die Nothwendigkeit oder owechmäsngkei! darstellt, dasz
ein Uertrag über Lieferungen oder specielle Arbeiten abgeschlossen werde, z. 6. für Lieferung uon Materialien, als: Stahl, Eisen, aiei,
i'lnlk,Snnd, Ziegel, oder für Erdnnshebung.Iimmermanns-, Schlosser-,
Cischlcr-, «.wuferschmied-, Schieferdecker- »nd andere dergleichen
Arbeite», welche in Accord gegeben werden können, liegt den beiden
technischen Leitern ob, dem Uerwnltungsrnthe ihre Anträge uorzulcgen
uud denselben die bezüglichen Ucrtrngsentwnrfc beizufügen.
Sind die Anträge genehmigt, so sind die Verträge abznschlieszen,
uon den beiden technischen Leitern und dem Ucchnungsführcr im
Namen des Uerwnltnngsrnthcs zn unterfertigen und dicAusscrtigungen
zur Nntification uorzulegen.
Da sich Fälle ergeben werden, in welchen die beiden technischen
Leiter eine Aenderung in dem ursprünglichen 6anplane wünschens-
werth erachten, so hnben sie in solchen Fallen ihre Anträge zn stellen
und zu motiuireu.
Sobald die in den genehmigten Netailplanen uorgezeichnetcn
Arbeiten ausgeführt sind, sollen die Zeichnungen hinterlegt und sorg-
fältig aufbewahrt weiden.
Zn denjenigen Fällen, in welchen die technischen Leiter in ihren
Ansichten uon einander abweichen und daher ihre Sepnratanträge uor-
legen, wird der Uerwnltungsrnth das Gutachten bewährter Techniker
einholen und nnch Umständen die Entscheidung des leitenden Comites
in Anspruch nehmen.
Nns Cnllewescn des Airchcnbaues bleibt wie bisher bei der
LandeshnuptmIIc, nnd seine Onchhaltung bei der n. ü. Staatsbuch-
Haltung ccutralüirt.
Oie Landeshanptcnsse wird diejenigen oahlungcn, welche bei
derselben entweder nls feste üezüge ein- für nllcmnl zur monntweisen
Lchebuug oder speciell uon Fnll zu FnII nngewiesen werden, an die
betreffenden Empfänger unmittelbar gegen uorschriftmäszige (Quittungen
^ leisten.
Nnr die Auszahlungen, welche auf dem üanulatze stattfinden,
geschehen durch die Vermittelung des Uechnungssührers, iuelchcr zu
diesem Qchusc die wöchentlich erforderlichen Beträge uon der Landes-
i hauptcnllc gegen Vuittnng erhält.
2cr zu diesen wöchentlichen Auszahlungen erforderliche betrag
wird nn jedem Samslnge bei der Lnndeshnuptcnffe erhoben, und nn
demselben iünge wird auch uoch die Auszahlung am üanplalic uoll-
zogen.
Namit der erforderliche betrag am Samstag bei der Landes-
hanptcassc in Bereitschaft gehalten werden könne, hat der Nechnungs-
führer am Freitage uorher ein uon Herrn Nrnnner mitgefertigtes
Uerzeichnisz der ^nhlungcn, die er am Samstag zn leisten hat, bei dem
Uerwaltuugsrathe zu überreichen, wo es in der uon dem körnenden
zn bestimmenden Vrdnuug nu die Casse mit der Anweisung gelangt.
NicsenI'Nhlnngsucrzeichnissen find dic Wochenlistcn der poliere über
die Arbeitstage der Stcinmetzc nnd die Lieferung»-, sowie sonstigen
Uechnnngen beizulegen, Zcde uon diesen Listen »nd Ncchnnngen, zu
deren Auszahlung der Uechnuugsführer mittelst des Wochenucrzeichuisses
das Geld requirirt, musz uon Herrn tirnnner uidirt sein, so das, keine
Anszllhlung uorllommen knnn, uon welcher er keine Kenntnis; hätte.
I Da er, soiuie der Uechnnngsführcr dnfür hnftet, dnsz ein bereits
gezahlter Gegenstand nicht noch einmal in Uechnung gestellt wird, ist
es seine Sache, für l1ch eine abgesonderte Aufschreibung über die uon
ihm uidirten Uechnungen zn führen.
Nie Wochenlisten der Miere lmd nach dem hierzu uorgeschriebcnen
Formulare in der Art zn führen, dasz dnrin dns Ergcbnisz der täglichen
Lesungen gennu ersichtlich ist. üei t>rr Uerlesuug musz der In'chnungs-
führer oder sein üenustragter mgegen sein, damit er die Eintragung
in die Liste controlirt.
üum 7,eiche» der geschehene» Urüsung der Mochenlisten wird er
! Ne mituutersertigen.
Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
- Title
- Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
- Author
- Moriz Thausing
- Publisher
- Verlag von R. v. Waldheim
- Location
- Wien
- Date
- 1879
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 25.0 x 33.2 cm
- Pages
- 148
- Keywords
- Kirche, Kunstgeschichte, Architektur
- Categories
- Geschichte Vor 1918