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Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
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ohne Unterschied der Monate, indem diese Ausmittclung dcs Lohncs niif der miltlcren Arbeitszeit beruht. Die Cinreihung in die Classen ist dem Obermeister übertragen, welcher hierbei n»f Fleisz, Geschicklichkeit und gutes Getragen sehen wird. Er hat aus die Anträge der Poliere, vorzüglich aber aus seine eigene ücobachtmig Uücksicht zu nehmen. Wenn ein in höherer Classe eingereihter Steinmetz sich Mangel an Vleih oder sonst ein Gebrechen zu Schulden kommen läszt, so wird er in eine niedrigere Classe versetzt, bis er wieder durch Flcisz und Ausmerksainkeit die Zurückuersctzung in die Höhcrc Classe verdient. Ein durch Mangel an Flcisz oder durch Fahrlässigkeit vcrursnchtcr Schade kann durch einen Dcrmeis oder durch eine Geldstrafe, die jedoch den dritten Theil des Wochenlohnes nicht übersteigen darf, geahndet werden. Das Masz der Strafe wird vom Obermeister nach Anhörung der Poliere und des Geltesten aus jeder Classe der Stcinmetze bestimmt. Der Strnfbctrag fällt der Kranken- und Untcrstützungscassc der Bauhütte anheim. Da die Qauhütte eine ftstanzschule für tüchtige Steinmctze werden soü, so werden Lehrlinge ausgenommen, welche wenigstens das drei- zehnte Jahr zurückgelegt haben, gesund und stark, und als gesittete Jungen bekannt sind. Die Lehrzeit dauert in der Kegel fünf Jahre. Eine Abkürzung kann als Belohnung für besonderen Flcis; und vor- zügliche Gcschicklichkeit stattfinden. Die Lchrjungen stehen zunächst unter der Obhut der Poliere, müssen liebreich behandelt, und zu Flcisz und Ordnung, sowie zu einem gesitteten Wandel angehalten werden. Sie sind beständig zur Arbeit zu verwenden. Das Hcrumschicken derselben durch die Stcinmctzc darf durchaus nicht geduldet werden. Drei Monate dauert die Probezeit zur definitiven Aufnahme, doch wird diese Zeit in die Lehrzeit eingerechnet. Die Lchrjungen können nach der Probezeit schon vom ersten Jahre angefangen einen Lohn erhalten und werden ebenfalls in Classen abgetheilt. > im dritten Jahre die erste Classe täglich 40 kr., zweite „ „ 34 „ dritte .. .. '23 ,. im vierten Jahre die erste Classe täglich 30 kr., „ zweite „ ,. 42 „ ! „ dritte .. .. 36 „ im fünften Jahre die erste Classe täglich 1 fl., „ zweite „ „ 30 kr., ., dritte ,. .. 40 .. C. M. Die Lchrjungcn sind an Sonn- und Feiertagen zum Schul- und Religionsunterrichte anzuhalten und haben sich dicsfalls mit Zeugnissen auszuweisen. üci der üauhütte ist eine Kranken- und Untcrstützungscasse zu bilden, aus welcher bei vorkommenden Crkrankungs- oder anderen Unglücksfällen Unterstützungen verabfolgt werden. In diese Tasse hat jeder bei dem üaue beschäftigte Arbeiter ohne Unterschied der Steinmctze oder anderer Classen von seinem Ucrdicnstc einen Kreuzer per Gulden einzuzahlen. Dieser üetrag wird vom Lohne abgezogen und in die Ellsse gelegt. Die Derwaltung dieser Cnllc wird vom Nechnungssührer über- nommen, welchem ein Ausschusz — aus den Polieren und den hierzu gewählten Altgesellen gebildet — zur Seite steht. Die Erüsze des in jedem einzelnen Falle aus der Casse zu ver- absolgcndenUntcrstützunasbetrages wird von dem erwähnten Ausschusse bestimmt. Im ersten Jahre erhält die erste Classe täglich 20 kr., .. zweite „ „ 1 3 ,, dritte 16 ! im zweiten Inhrc die erste Classe täglich 30 kr., „ zweite „ „ 26 „ ,. dritte ,. .. 22 .. IV. Personal- uud Gesolouugg-Itatus. 1. Äcction für architektonische Zeichnungen, sczüglich des Personales und der Honorirung der Section für die architektonischen Zeichnungen ist bereits in der Organisation des Bauwesens der Grundsatz ausgesprochen, daß der Architekt Jerstel sür die Zeichnungen im Ganzen honorirt weiden soll, so dafz die Zahl und Wahl der Zeichner ihm überlassen bleibt. Seine Beschäftigung ist eine solche, dnsz sie im Leginne des Üaucs bedeutender ist, als bei dem weiteren Fortschreiten der Arbeiten, wo Wiederholungen vorkommen und die eigene Thätigkeit des Architekten weniger in Anspruch genommen wird. Aus diesem Grunde, und ferner zu dem Zwecke, dnsz der Architekt ein Motiv habe, den 6au vorwärts zu treiben, wäre seine Honorirung in folgende Abstufungen zu bringen: a) 3n dcm crftcn Jahre dürste ihm ein in Monatsraten flüssig zu machender Iahrrsgehalt von 4.000 N., im zweiten Jahre von 3.000 „ im dritten Jahre von 2.300 „ zusammen mit . 9.300 st.; d) in dcn drei nächsten Iahrcn mit jährlichen 2000 st., zusammen 6.000 st.; c) in dcn drei folgenden mit 1300 st., zusammen . . 4.Z00 „ d. i. bis zum Ablaufe dcs neunten Jahres . . . . 20.000 st. genehmigt werden; cl) vom zehnten Jahre angefangen nur 1000 st. In der lloraussetzung zehnjähriger Dauer dcs Laues würde er demnach erhalten obige . 20.000 fl., für das zehnte Jahr 1.000 „ und auszerdcm ist ihm bereits für das Projcct der Preis von 1000 Stück Ducaten in Gold im Werthe von circa 6.000 „ zugcflosscn, so dasz er für feine Mühewaltung im Ganzen mit einem üctrnge von 27.000 st. honorirt würde, was als dcn Umständen angemessen erachtet werden dürste. 2. Die ünuhüttc und die übrigen Handwerksleute. Die Honoiirung des Chefs der üauhiitte, Iofcph Kranncr, dürfte aus folgenden Grundlagen zu ermitteln sein: In Cöln besteht der bedeutendste Theil der Cinnahme des Werk- meistcrs in den Gesellengroschen der Zteinmetzc. Es arbeiten im Durchschnitte 220 Steinmetze, deren jeder von seinem Tagesverdienste zwei Groschen für den Werkmeister abgibt. Dies macht täglich ungefähr 23 st. C. M. Hiervon hat er das Werkzeug beizuschnffen und in Stand zu erhalten, woraus mindestens 6 st., und höchstens 10 st. verausgabt werden müssen. Es bleiben daher als Mcistcrucrdicnst wcnigstcns 13, und höchstens 17 st., was in 300 Arbeitstagen des Jahres wenigstens 3900 st., und höchstens 3100 st. ausmacht. Hierzu kommt noch der Iahresgehalt von 300 Thalcrn odcr 1200 st., so dasz sich das Gesammteinkommcn bei dcm Stande von 220 Steinmetzen auf 3100 bis 6300 st. C. M. beläuft, oder im Durchschnitte auf 8700 st. Uor allem ist die Frage zu entscheiden, ob das System der Gcscllcngroschcn ndovtirt wcrdcn soll. Es ist ohne Ziucifcl ein theures Snstcm uud erhält sich in Cöln, weil es dort vom kleinen Anfange an sich sort entwickelt hat. Es gibt dem Obermeister den Schein eines AbhängigkeitLvcrhä!t»isscs bezüglich seines materiellen Interesses, da z. 6. cin massenhafter Austritt dcr Gcscllcn scin Einkommen auf viele Tage hin schmälern kann. Es versteht sich von selbst, dasz es im letzten Grunde nicht von den GeseUcn gezahlt wird, denn ihre Löhne sind mit M^ksicht darauf festgestellt. Dieses Einkommen ist ein schwankendes, uud darum auch ein kostspieliges.
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Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
Titel
Die Votivkirche in Wien - Denkschrift des Baucomités
Autor
Moriz Thausing
Verlag
Verlag von R. v. Waldheim
Ort
Wien
Datum
1879
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
25.0 x 33.2 cm
Seiten
148
Schlagwörter
Kirche, Kunstgeschichte, Architektur
Kategorien
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