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Dinge – Nutzer – Netze - Von der Virtualisierung des Musealen zur Musealisierung des Virtuellen
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Fallstudien | 377 Insofern betreibt das Internet Archive gewissermaßen eine Umkehr dessen, was klassischerweise Museumsvirtualisierung ausmacht. Es will digitale Objekte nach ei- gener Aussage »from ephemera to artifact«180 verwandeln. Dies ist natürlich im stren- gen medientheoretischen Sinne unmöglich: Digitale Daten bleiben digitale Daten – unabhängig davon, auf welche Dauern und Fristen die Umstände ihrer Speicherung abzielen. Nichtsdestoweniger spricht aus dieser Zielsetzung ein Kulturverständnis Arendtscher Prägung: Das im obigen langen Zitat erwähnte Angewiesensein von Ge- sellschaften auf historische Artefakte, um aus den Erfolgen und Fehlschlägen der Ge- schichte lernen zu können, verweist ja auf genau jenen von Hannah Arendt diagnos- tizierten Mechanismus, in welchem sich Kultur durch die Schaffung materieller Hin- terlassenschaften perpetuiert. In diesem Sinne will archive.org also digitale Informa- tion in einen Zustand überführen, der ihr normalerweise zutiefst fremd ist: nämlich jenen des Abgeschlossen- und ›Hergestellt‹-Seins. Über die Bewahrung kultureller Kontinuität hinaus begründet archive.org diese Mission mit zwei Rechten jeder zivi- len Öffentlichkeit, die es zu ebenfalls zu erhalten gelte: einem »right to know«, und einem »right to remember«.181 Das ›Recht auf Wissen‹ wird hier vor allem als das Recht von Bürgern verstan- den, Regierungsunterlagen einzusehen. Paradoxerweise habe die gesamtgesellschaft- liche Ausweitung der Internetnutzung diese Form der Einsichtnahme nicht etwa ein- facher, sondern schwieriger gemacht. Vor dem Aufkommen des WWW bedeutete sie nämlich üblicherweise, dass man sich physisch zu einem Amtsgebäude bemühen musste, wo die entsprechenden Dokumente auslagen. Die Gesetzgebungen hätten diesem Umstand Rechnung getragen und seien zumindest in den USA nicht allzu restriktiv gewesen – der Aufwand regulierte die Nachfrage von allein nach unten. Unter dem Eindruck digitaler Informationsverbreitung gebe es einen spürbaren Trend unter Regierungen, den Zugriff auf öffentliche Aufzeichnungen erschweren zu wol- len, weil der potenzielle Leserkreis nicht länger regional einzugrenzen ist.182 Das ›Recht zu erinnern‹ bezieht sich auf die Bewahrung politischer Geschichte und damit auf die Möglichkeit einer Bevölkerung, ihre Regierung und Beamten für Verfehlungen zur Rechenschaft zu ziehen. Eine Gesellschaft, die ihre Kommunika- tion mittel Papier abwickelt, brauche aus diesem Grunde Bibliotheken und Archive. Eine Gesellschaft, die ihre Kommunikation ins Internet verlagert, brauche nahelie- genderweise auch Internet-Bibliotheken und Internet-Archive, welche sie abspeichert und für die Zukunft verfügbar hält. Archive.org zitiert Steward Brand, den Präsiden- ten der Long Now Foundation, mit dem Wunsch, die amerikanische Öffentlichkeit 180 Ebd. 181 Ebd. 182 Vgl. ebd.
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Dinge – Nutzer – Netze Von der Virtualisierung des Musealen zur Musealisierung des Virtuellen
Titel
Dinge – Nutzer – Netze
Untertitel
Von der Virtualisierung des Musealen zur Musealisierung des Virtuellen
Autor
Dennis Niewerth
Verlag
transcript Verlag
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-8394-4232-6
Abmessungen
14.8 x 22.5 cm
Seiten
428
Schlagwörter
Virtualität, Kulturerbe, Digitalisierung, Neue Medien, Kulturmanagement, Museumswissenschaft, Digitale Medien, Mediengeschichte
Kategorie
Medien
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