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Fallstudien | 377
Insofern betreibt das Internet Archive gewissermaßen eine Umkehr dessen, was
klassischerweise Museumsvirtualisierung ausmacht. Es will digitale Objekte nach ei-
gener Aussage »from ephemera to artifact«180 verwandeln. Dies ist natürlich im stren-
gen medientheoretischen Sinne unmöglich: Digitale Daten bleiben digitale Daten –
unabhängig davon, auf welche Dauern und Fristen die Umstände ihrer Speicherung
abzielen. Nichtsdestoweniger spricht aus dieser Zielsetzung ein Kulturverständnis
Arendtscher Prägung: Das im obigen langen Zitat erwähnte Angewiesensein von Ge-
sellschaften auf historische Artefakte, um aus den Erfolgen und Fehlschlägen der Ge-
schichte lernen zu können, verweist ja auf genau jenen von Hannah Arendt diagnos-
tizierten Mechanismus, in welchem sich Kultur durch die Schaffung materieller Hin-
terlassenschaften perpetuiert. In diesem Sinne will archive.org also digitale Informa-
tion in einen Zustand überführen, der ihr normalerweise zutiefst fremd ist: nämlich
jenen des Abgeschlossen- und ›Hergestellt‹-Seins. Über die Bewahrung kultureller
Kontinuität hinaus begründet archive.org diese Mission mit zwei Rechten jeder zivi-
len Öffentlichkeit, die es zu ebenfalls zu erhalten gelte: einem »right to know«, und
einem »right to remember«.181
Das ›Recht auf Wissen‹ wird hier vor allem als das Recht von Bürgern verstan-
den, Regierungsunterlagen einzusehen. Paradoxerweise habe die gesamtgesellschaft-
liche Ausweitung der Internetnutzung diese Form der Einsichtnahme nicht etwa ein-
facher, sondern schwieriger gemacht. Vor dem Aufkommen des WWW bedeutete sie
nämlich üblicherweise, dass man sich physisch zu einem Amtsgebäude bemühen
musste, wo die entsprechenden Dokumente auslagen. Die Gesetzgebungen hätten
diesem Umstand Rechnung getragen und seien zumindest in den USA nicht allzu
restriktiv gewesen – der Aufwand regulierte die Nachfrage von allein nach unten.
Unter dem Eindruck digitaler Informationsverbreitung gebe es einen spürbaren Trend
unter Regierungen, den Zugriff auf öffentliche Aufzeichnungen erschweren zu wol-
len, weil der potenzielle Leserkreis nicht länger regional einzugrenzen ist.182
Das ›Recht zu erinnern‹ bezieht sich auf die Bewahrung politischer Geschichte
und damit auf die Möglichkeit einer Bevölkerung, ihre Regierung und Beamten für
Verfehlungen zur Rechenschaft zu ziehen. Eine Gesellschaft, die ihre Kommunika-
tion mittel Papier abwickelt, brauche aus diesem Grunde Bibliotheken und Archive.
Eine Gesellschaft, die ihre Kommunikation ins Internet verlagert, brauche nahelie-
genderweise auch Internet-Bibliotheken und Internet-Archive, welche sie abspeichert
und für die Zukunft verfügbar hält. Archive.org zitiert Steward Brand, den Präsiden-
ten der Long Now Foundation, mit dem Wunsch, die amerikanische Öffentlichkeit
180 Ebd.
181 Ebd.
182 Vgl. ebd.
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Dinge – Nutzer – Netze
Von der Virtualisierung des Musealen zur Musealisierung des Virtuellen
- Title
- Dinge – Nutzer – Netze
- Subtitle
- Von der Virtualisierung des Musealen zur Musealisierung des Virtuellen
- Author
- Dennis Niewerth
- Publisher
- transcript Verlag
- Date
- 2018
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-8394-4232-6
- Size
- 14.8 x 22.5 cm
- Pages
- 428
- Keywords
- Virtualität, Kulturerbe, Digitalisierung, Neue Medien, Kulturmanagement, Museumswissenschaft, Digitale Medien, Mediengeschichte
- Category
- Medien