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16 EinrichtungösterreichischerKonsulate
hattedieHaus-,Hof-undStaatskanzleidieSeebehörde(Intendenza,Küstenländi-
sches Gubernium) als weisungsberechtigt zwischengeordnet, mit den Konsulaten
im Landesinneren trat sie direkt in Kontakt.6 Die Resolution vom 29. Nov. 1749
bestimmte ausführlich die Struktur und den Wirkungskreis der Triester Han-
delsintendenza, die 1748 gegründet worden war. Gemäß der Resolution hatten
alle kaiserlichen Konsuln brieflichen Kontakt mit der Intendenza aufzunehmen.7
Die Konsuln im Westen waren in erster Instanz Triest unterstellt, im Osten dem
Internuntius in Konstantinopel. Handel und Schifffahrt betreffende Konsularbe-
richte mussten auch aus dem Osten nach Triest geschickt werden. Das 1776 in
Triest gegründete k.k. Gubernium des österreichischen Küstenlandes erhielt als
Seebehörde, von welcher alle Konsulate im Westen abhängig waren, die Vorrechte
der1776aufgelöstenIntendenza.
1.1 GründefürdieAufgabenteilungzwischenInternuntiusundSeebehörde
1. Unterschiedliche Rechtspraxis (im osmanischen Herrschaftsbereich übten die
Konsuln aller europäischen Mächte über die eigenen Untertanen die Gerichts-
barkeit aus und wachten über die Einhaltung von wirtschaftlichen Privilegien,
die Ausländern in der Türkei gewährt wurden. Im Westen waren Ausländer
den Landesgesetzen unterworfen. Die Konsuln mussten ihre eigenen Unterta-
nenbeiverschiedenenlokalenGerichtshöfen,besondersbeidenPrisengerichten
vertreten. Außerdem wurden Staatsverträge und Völkerrecht im Allgemeinen
beachtet.
2. GewährleistungraschererInterventiondurchdenInternuntius.
3. Triests jahrhundertelangeErfahrungimSeehandel.
4. FlexibleundvertrauenswürdigeMänneranderSpitzevonTriest.
Der Intendant in Triest, Graf Nicolas Hamilton,8 wies 1752 in einem Handels-
bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Reiches auf die Untauglichkeit
derKonsulareinrichtunghin.AlsAntworterfolgtedieResolutionMariaTheresias
vom 30. Mai 1752 über die Vermehrung der österreichischen Konsularvertretun-
gen.BeidieserGelegenheitwurdeauchderGrundsatzderReziprozitätbeiEinrich-
tungneuerKonsulatewieauchderBehandlungderkaiserlichenundausländischen
Untertanen aufgenommen. Die Konsuln sollten österreichische Untertanen sein,
die Sprache beherrschen und die regionalen Verhältnisse der Staaten, in denen sie
residierten, kennen. Zu Beginn wurden für die wichtigsten Konsularsitze bevor-
6 Sauer,S.196f.
7 Cova,S.128;Vgl.Piskur,S.6;Krabicka,S.19.
8 GrafNicolausHamiltonwurde1750KommerzintendantdesKüstenlandesundZivil-u.Mili-
tärhauptmannvonTriest.Arneth,Bd.4S.82f.
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Titel
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Untertitel
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Autor
- Engelbert Deusch
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 17.4 x 24.4 cm
- Seiten
- 736
- Schlagwörter
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918