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Vor 1918
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 - Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
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1852:RegelungfürdenMinisterdesKaiserlichenHausesunddesÄußeren 35 §6DieErtheilungvonInstruktionenandiekaiserl.Gesandtenunddiediplomatischen Agenten, so wie an die Consuln, insoweit letzteren Aufträge zu ertheilen sind, wel- chezumWirkungskreisedesMinisteriumsgehören.[DieLeitungderdenkaiserlichen Consuln im türkischen Gebiethe über österr. Unterthanen zustehenden Rechtsp ege imEinvernehmenmitdemJustizministerium– angefügtmitAEv.18. Jänner1853.] §7DieUnterhandlungundderAbschlußallerStaatsverträgeundsonstigenUiberein- kommen mit den auswärtigen Staaten nach Einholung der Ah. Bewilligung und zwar bei administrativen Gegenständen im Einvernehmen mit jenen Ministern, in deren WirkungskreisdiebezüglichenGegenständegehören,sowiedieEinholungderAllerh. Rati kationenderzumAbschlussegebrachtenTraktate. §8 Die Verhandlungen mit dem heiligen Stuhle in Beziehung auf kirchliche Angele- genheiten,namentlichhinsichtlichderPräkonisierungdergeistlichenOberhirtenüber dießfälligesErsuchendesCultus-Ministeriums. § 9 Die Uiberwachung und Vertretung der Rechte des deutschen Ritterordens: nach §17desAh.Patentesvom28.Juni1840. § 10 Die Einholung der Ah. Bewilligung zur Annahme und zum Tragen der von aus- ländischen Souverainen an kais. österreichische Unterthanen verliehenen Orden und Auszeichnungen nach Umständen im Einvernehmen mit den bezüglichen Ministe- rien;dieAntragstellungaufVerleihungk.k.OrdenanfremdeStaatsangehörige. §11 Die Legalisirungen und zwar sowohl der im Lande angefertigten und für das Ausland bestimmten Urkunden, als auch umgekehrt derjenigen, welche im Ausland ausgestelltundimInlandgebrauchtwerden. §12 Die Ausfertigung der Staatskanzlei-Pässe nach den dießfalls bestehenden Anord- nungen. §13DieRegulirungundLeitungderdiesemMinisteriumuntergeordnetenÄmterund Anstalten,nämlich:a)desHaus-,Hof-undStaatsarchivs, b. desZiffer-undTranslatoren-Bureaus, c. desZahlamtesund d. der orientalischen Akademie mit Rücksicht auf die der Ah. Genehmigung be- stimmtenVorbehalte. §14Dena.u.VorschlagzurBesetzungderStiftungsplätzeinderorientalischenAkade- mie. §15DieMitwirkungzurErnennungderGeneral-Consuln,ConsulnundConsularbe- amten. §16 Zu den im §3 des allgemeinen Wirkungskreises der Ministerien der Ah. Ernen- nung vorbehaltenen Dienststellen des Ministeriums des Äußern gehören auch noch die Haus-, Hof- und Staatsarchivare, die Legations-Sekretäre und die Gesandtschafts- Attachés.“ 37 37 AR77/1852.Wortlaut in:DieösterreichischeZentralverwaltung, III.Abt./Bd.2,S.156– 159; ebensoMatsch1986,S.207– 209;Rumpler1989,S.15.
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Titel
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Untertitel
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Autor
Engelbert Deusch
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
17.4 x 24.4 cm
Seiten
736
Schlagwörter
Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
Kategorien
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918