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1852:RegelungfürdenMinisterdesKaiserlichenHausesunddesÄußeren 35
§6DieErtheilungvonInstruktionenandiekaiserl.Gesandtenunddiediplomatischen
Agenten, so wie an die Consuln, insoweit letzteren Aufträge zu ertheilen sind, wel-
chezumWirkungskreisedesMinisteriumsgehören.[DieLeitungderdenkaiserlichen
Consuln im türkischen Gebiethe über österr. Unterthanen zustehenden Rechtsp ege
imEinvernehmenmitdemJustizministerium angefügtmitAEv.18. Jänner1853.]
§7DieUnterhandlungundderAbschlußallerStaatsverträgeundsonstigenUiberein-
kommen mit den auswärtigen Staaten nach Einholung der Ah. Bewilligung und zwar
bei administrativen Gegenständen im Einvernehmen mit jenen Ministern, in deren
WirkungskreisdiebezüglichenGegenständegehören,sowiedieEinholungderAllerh.
Rati kationenderzumAbschlussegebrachtenTraktate.
§8 Die Verhandlungen mit dem heiligen Stuhle in Beziehung auf kirchliche Angele-
genheiten,namentlichhinsichtlichderPräkonisierungdergeistlichenOberhirtenüber
dießfälligesErsuchendesCultus-Ministeriums.
§ 9 Die Uiberwachung und Vertretung der Rechte des deutschen Ritterordens: nach
§17desAh.Patentesvom28.Juni1840.
§ 10 Die Einholung der Ah. Bewilligung zur Annahme und zum Tragen der von aus-
ländischen Souverainen an kais. österreichische Unterthanen verliehenen Orden und
Auszeichnungen nach Umständen im Einvernehmen mit den bezüglichen Ministe-
rien;dieAntragstellungaufVerleihungk.k.OrdenanfremdeStaatsangehörige.
§11 Die Legalisirungen und zwar sowohl der im Lande angefertigten und für das
Ausland bestimmten Urkunden, als auch umgekehrt derjenigen, welche im Ausland
ausgestelltundimInlandgebrauchtwerden.
§12 Die Ausfertigung der Staatskanzlei-Pässe nach den dießfalls bestehenden Anord-
nungen.
§13DieRegulirungundLeitungderdiesemMinisteriumuntergeordnetenÄmterund
Anstalten,nämlich:a)desHaus-,Hof-undStaatsarchivs,
b. desZiffer-undTranslatoren-Bureaus,
c. desZahlamtesund
d. der orientalischen Akademie mit Rücksicht auf die der Ah. Genehmigung be-
stimmtenVorbehalte.
§14Dena.u.VorschlagzurBesetzungderStiftungsplätzeinderorientalischenAkade-
mie.
§15DieMitwirkungzurErnennungderGeneral-Consuln,ConsulnundConsularbe-
amten.
§16 Zu den im §3 des allgemeinen Wirkungskreises der Ministerien der Ah. Ernen-
nung vorbehaltenen Dienststellen des Ministeriums des Äußern gehören auch noch
die Haus-, Hof- und Staatsarchivare, die Legations-Sekretäre und die Gesandtschafts-
Attachés. 37
37 AR77/1852.Wortlaut in:DieösterreichischeZentralverwaltung, III.Abt./Bd.2,S.156 159;
ebensoMatsch1986,S.207 209;Rumpler1989,S.15.
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Title
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Subtitle
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Author
- Engelbert Deusch
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 17.4 x 24.4 cm
- Pages
- 736
- Keywords
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Categories
- Geschichte Vor 1918