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36 AmtlicherRahmenundAusbildungsstätten
Der §3 des allgemeinen Wirkungskreises der k.k. Ministerien regelte die Eigen-
verantwortung bei Aufnahme und Entlassung von Beamten und Dienern, deren
Jahresgehalt oder Lohn einschließlich aller Nebenzulagen den Betrag von 1000
Gulden Konventionsmünze nicht überstieg, ebenso die Erteilung von Belohnun-
gen,Remunerationen,AushilfenundUrlaubserteilung.38
Es verdient Beachtung, dass Korrespondenz des Herrschers mit fremden Sou-
veränen in die Zuständigkeit des Ministers el. Der Geschäftsverkehr vom Minis-
terium des Äußeren zum Herrscher ging nicht über die Kabinettskanzlei. Vom
Ballhausplatz erhielt der Kaiser die diplomatischen Berichte direkt in einer soge-
nannten Informationstasche zugestellt, zu der nur er den Schlüssel besaß.39 Bei
der Ernennung der Generalkonsuln, Konsuln und Konsularbeamten stand dem
AußenministernureinMitwirkungsrechtzu.SieunterstandenjademHandelsmi-
nisterium.40DieKonsulatehattensichauchandieInstruktionendesAußenminis-
teriums zu halten, insoweit es sich um Aufträge handelte, welche zum Wirkungs-
kreisdesMinisteriumsgehörten.
Mit AE vom 18. Jänner 1853 musste das Handelsministerium seine Zustän-
digkeit bei der den österreichischen Konsuln im türkischen Gebiet über österrei-
chischeUntertanenzustehendenRechtsp egeandasAußenministeriumabtreten,
das imEinvernehmenmitdemJustizministeriumvorzugehenhatte.41
Erst 1859 (AE vom 12. Sept. 1859) ging die Zentralleitung des gesamten Kon-
sulatswesens vom Handelsministerium auf das Außenministerium über.42 Das
bliebsobis1918.SeitMetternichunterschiedmaninderStaatskanzleiausschließ-
lich nach politischen und administrativen Gesichtspunkten, die in der Organisa-
tiondesAußenministeriumsbis1918beibehaltenwurden.
Von 1848 bis 1918 erhielt das Außenministerium siebenmal neue Geschäfts-
ordnungen.43 Über alle Detailänderungen, Akzentsetzungen und unterschiedli-
chen Bezeichnungen hinweg gab es folgende Abteilungen oder Sektionen des Mi-
nisteriums:
1. eineSektionfürpolitischeoderauswärtigeAngelegenheiten,
2. eineSektionfüradministrativeoder inländischeAngelegenheiten,
3. einpersönlichesBürodesMinistersund
38 DieösterreichischeZentralverwaltung, III.Abt./Bd.2,WortlautS.147 149(146 152).
39 Reinöhl,S.253.
40 Besonderer Wirkungskreis des k.k. Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bau-
ten, AE v. 12. April 1852; Wortlaut in: Die österreichische Zentralverwaltung, III. Abt./Bd. 2,
S.173 180.
41 DieösterreichischeZentralverwaltung. III.Abt./Bd.2,S.180.
42 Jb.1898.Wien1898,S.3f.
43 Matsch1986,S.96.
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Titel
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Untertitel
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Autor
- Engelbert Deusch
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 17.4 x 24.4 cm
- Seiten
- 736
- Schlagwörter
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918