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Vor 1918
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 - Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
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36 AmtlicherRahmenundAusbildungsstätten Der §3 des allgemeinen Wirkungskreises der k.k. Ministerien regelte die Eigen- verantwortung bei Aufnahme und Entlassung von Beamten und Dienern, deren Jahresgehalt oder Lohn einschließlich aller Nebenzulagen den Betrag von 1000 Gulden Konventionsmünze nicht überstieg, ebenso die Erteilung von Belohnun- gen,Remunerationen,AushilfenundUrlaubserteilung.38 Es verdient Beachtung, dass Korrespondenz des Herrschers mit fremden Sou- veränen in die Zuständigkeit des Ministers el. Der Geschäftsverkehr vom Minis- terium des Äußeren zum Herrscher ging nicht über die Kabinettskanzlei. Vom Ballhausplatz erhielt der Kaiser die diplomatischen Berichte direkt in einer soge- nannten „ Informationstasche“ zugestellt, zu der nur er den Schlüssel besaß.39 Bei der Ernennung der Generalkonsuln, Konsuln und Konsularbeamten stand dem AußenministernureinMitwirkungsrechtzu.SieunterstandenjademHandelsmi- nisterium.40DieKonsulatehattensichauchandieInstruktionendesAußenminis- teriums zu halten, insoweit es sich um Aufträge handelte, welche zum Wirkungs- kreisdesMinisteriumsgehörten. Mit AE vom 18. Jänner 1853 musste das Handelsministerium seine Zustän- digkeit bei der den österreichischen Konsuln im türkischen Gebiet über österrei- chischeUntertanenzustehendenRechtsp egeandasAußenministeriumabtreten, das imEinvernehmenmitdemJustizministeriumvorzugehenhatte.41 Erst 1859 (AE vom 12. Sept. 1859) ging die Zentralleitung des gesamten Kon- sulatswesens vom Handelsministerium auf das Außenministerium über.42 Das bliebsobis1918.SeitMetternichunterschiedmaninderStaatskanzleiausschließ- lich nach politischen und administrativen Gesichtspunkten, die in der Organisa- tiondesAußenministeriumsbis1918beibehaltenwurden. Von 1848 bis 1918 erhielt das Außenministerium siebenmal neue Geschäfts- ordnungen.43 Über alle Detailänderungen, Akzentsetzungen und unterschiedli- chen Bezeichnungen hinweg gab es folgende Abteilungen oder Sektionen des Mi- nisteriums: 1. eineSektionfürpolitischeoderauswärtigeAngelegenheiten, 2. eineSektionfüradministrativeoder inländischeAngelegenheiten, 3. einpersönlichesBürodesMinistersund 38 DieösterreichischeZentralverwaltung, III.Abt./Bd.2,WortlautS.147– 149(146– 152). 39 Reinöhl,S.253. 40 Besonderer Wirkungskreis des k.k. Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Bau- ten, AE v. 12. April 1852; Wortlaut in: Die österreichische Zentralverwaltung, III. Abt./Bd. 2, S.173– 180. 41 DieösterreichischeZentralverwaltung. III.Abt./Bd.2,S.180. 42 Jb.1898.Wien1898,S.3f. 43 Matsch1986,S.96.
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Title
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Subtitle
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Author
Engelbert Deusch
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2017
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
17.4 x 24.4 cm
Pages
736
Keywords
Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
Categories
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918