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62 AmtlicherRahmenundAusbildungsstätten
del in den Räumen des Handelsmuseums bzw. der Exportakademie besuchen,125
wodurch für sie das Praktikum bei den Handels- u. Gewerbekammern entfallen
konnte.
EinElevemusste ledigseinunddurfte indiesemRangnichtheiraten.
Konsulareleven bzw. Konsularattachés wechselten relativ häu g den Dienstort.
Sie wurden bei Personalengpässen und als Urlaubsvertretung angefordert. Bei her-
ausragender Beurteilung konnte nach 1872 schon knapp vor Ablauf eines Jahres
die Beförderung zum VK erfolgen, bei den meisten Eleven vergingen zwei bis drei
Jahre bis zur Rangerhöhung, die vor 1872 über Vizekanzler, Kanzler, VK erfolgen
konnte.BeieinerwenigvorteilhaftenDienstbeschreibungkonnteeslängerdauern.
2.7.3 GelöbnisundEid
Wer als Volontär, Diurnist, Kopist oder Vertragsangestellter in einem staatlichen
Amtarbeitete,musstevorseinemAmtsantrittdemLeiterderDienststelleverspre-
chen,nichtsüberinterneVorgängeimAmtanAußenstehendeweiterzuleiten.Die
Beachtung des Dienstgeheimnisses hatte damals größte Bedeutung. Gleichzeitig
musste er geloben, in allem, was den Dienst betrifft, den schuldigen Gehorsam zu
leisten. Über dieses Gelöbnis der Verschwiegenheit musste ein Protokoll angefer-
tigtunddiesesunterschriebenwerden.
MitderErnennungzumElevenwurdemaneffektiverStaatsbeamter.Jetzthatte
er den Amtseid abzulegen. Der Amtsleiter las vor Zeugen dem Ernannten den
Eid vor, ließ anschließend von diesem den Text abschreiben und unterfertigen.
In einem Begleitschreiben wurde dieses Schriftstück an die Zentrale weitergelei-
tet. Der Eid konnte auch im Ministerium abgelegt werden. Vom Tag dieser ersten
Eidesleistung an wurde die Dienstzeit für die Pensionierung gezählt. Bei der Ei-
desformelwurdedemKaiserunverbrüchlicheTreuegeschworenundversprochen,
die Belange des Reiches zu vertreten, die Verfassung und die Grundgesetze zu hal-
ten,dieAmtsp ichtengewissenhaftzuerfüllen,denVorgesetztenwilligGehorsam
zu leisten, das Dienstgeheimnis zu bewahren. Auch werden Sie schwören, dass
Sieeinerausländischen,politischeZweckeverfolgendenGesellschaftwedergegen-
wärtig angehören, noch einer in Zukunft angehören werden. Dieser letzte Satz
wurde 1801 eingeführt. 1802 musste dieser Eid bei jedem Dienstwechsel, später
beiVerleihungeinesjedenneuenDienstcharaktersvonneuemabgelegtwerden.126
1837wurdederEidnurmehrvonneueintretendenBeamtenundbeiVorrückun-
125 ARF8:IAcademien.
126 Dekret der Böhmisch-Österreichischen Hofkanzlei vom 27. April 1801. In: Franz II. (I.)
Gesetze,16.Bd.(1801),78ff.; zitiertnachHeindl,S.44.
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Titel
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Untertitel
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Autor
- Engelbert Deusch
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 17.4 x 24.4 cm
- Seiten
- 736
- Schlagwörter
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918