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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 - Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
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62 AmtlicherRahmenundAusbildungsstätten del in den Räumen des Handelsmuseums bzw. der Exportakademie besuchen,125 wodurch für sie das Praktikum bei den Handels- u. Gewerbekammern entfallen konnte. EinElevemusste ledigseinunddurfte indiesemRangnichtheiraten. Konsulareleven bzw. Konsularattachés wechselten relativ häu g den Dienstort. Sie wurden bei Personalengpässen und als Urlaubsvertretung angefordert. Bei her- ausragender Beurteilung konnte nach 1872 schon knapp vor Ablauf eines Jahres die Beförderung zum VK erfolgen, bei den meisten Eleven vergingen zwei bis drei Jahre bis zur Rangerhöhung, die vor 1872 über Vizekanzler, Kanzler, VK erfolgen konnte.BeieinerwenigvorteilhaftenDienstbeschreibungkonnteeslängerdauern. 2.7.3 GelöbnisundEid Wer als Volontär, Diurnist, Kopist oder Vertragsangestellter in einem staatlichen Amtarbeitete,musstevorseinemAmtsantrittdemLeiterderDienststelleverspre- chen,nichtsüberinterneVorgängeimAmtanAußenstehendeweiterzuleiten.Die Beachtung des Dienstgeheimnisses hatte damals größte Bedeutung. Gleichzeitig musste er geloben, in allem, was den Dienst betrifft, den schuldigen Gehorsam zu leisten. Über dieses Gelöbnis der Verschwiegenheit musste ein Protokoll angefer- tigtunddiesesunterschriebenwerden. MitderErnennungzumElevenwurdemaneffektiverStaatsbeamter.Jetzthatte er den Amtseid abzulegen. Der Amtsleiter las vor Zeugen dem Ernannten den Eid vor, ließ anschließend von diesem den Text abschreiben und unterfertigen. In einem Begleitschreiben wurde dieses Schriftstück an die Zentrale weitergelei- tet. Der Eid konnte auch im Ministerium abgelegt werden. Vom Tag dieser ersten Eidesleistung an wurde die Dienstzeit für die Pensionierung gezählt. Bei der Ei- desformelwurdedemKaiserunverbrüchlicheTreuegeschworenundversprochen, die Belange des Reiches zu vertreten, die Verfassung und die Grundgesetze zu hal- ten,dieAmtsp ichtengewissenhaftzuerfüllen,denVorgesetztenwilligGehorsam zu leisten, das Dienstgeheimnis zu bewahren. „ Auch werden Sie schwören, dass Sieeinerausländischen,politischeZweckeverfolgendenGesellschaftwedergegen- wärtig angehören, noch einer in Zukunft angehören werden.“ Dieser letzte Satz wurde 1801 eingeführt. 1802 musste dieser Eid bei jedem Dienstwechsel, später beiVerleihungeinesjedenneuenDienstcharaktersvonneuemabgelegtwerden.126 1837wurdederEidnurmehrvonneueintretendenBeamtenundbeiVorrückun- 125 ARF8:IAcademien. 126 Dekret der Böhmisch-Österreichischen Hofkanzlei vom 27. April 1801. In: Franz II. (I.) – Gesetze,16.Bd.(1801),78ff.; zitiertnachHeindl,S.44.
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Title
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Subtitle
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Author
Engelbert Deusch
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2017
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
17.4 x 24.4 cm
Pages
736
Keywords
Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
Categories
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918