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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 - Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
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68 AmtlicherRahmenundAusbildungsstätten KopfwindenundSäbel,Bogen,Pfeile,SporenundandereWaffentragenohnedaßdie Kadis,Beilerbei'sodersonst irgendeineObrigkeit ihndaranhindernkönnen. Er soll im Gegentheile stets ihren Schutz genießen und sie werden auch verhindern, daß er von irgend Jemandem in ähnlicher Weise beleidiget oder belästigt werde. Man soll stets darauf bedacht seyn die Bedingungen der Tractate und den Befehlen die- ses großherrlichen Diploms nachzukommen und sich vom Gegentheile zu enthalten. Vorliegendes Befehlsschreiben soll allen denen welchen es vorgewiesen werden wird als Weisung dienen und Meinem edlen Namenszuge soll man vollen Glauben beimes- sen.“ 137 „ Übersetzung des Sabtferman (Exequatur) für den k.k. Consul in Belgrad Hn. Major MayerhofervonGrünbühlddto.EndeRebi-ül-ewwel1260(MitteApril1844): AndenNaibvonBelgrad. S.Exc.derGrafv.Stürmer,k.k.österreichischerInternuntiusanMeinerhohenPforte hat dieser mittelst of zieller und mit seinem Siegel versehenen Note angezeigt daß da der frühere Consul in Belgrad Hr. Atanaskovich von seinem Posten abberufen wurde, Hr.MajorMayerhoferv.GrünbühlanseineStellezurFührungderGeschäftederöster- reichischen Unterthanen und Kaufleute zum Consul in Belgrad ernannt worden sey, unddadenTractatengemäßMeingroßherrlichesBeratfür ihnbereitsausgestelltwor- den, so suchte nun S. Exc. um Erlassung eines Fermans an damit obgenannter Consul demedlenBeratzufolgevonseinemPlatzeBesitznehmenkönne. Mein großherrlicher Befehl ist daß auf diese Weise gehandelt werde. Ich erlasse daher diesen Meinen großherrlichen Ferman, damit Du, obgenannter Molla, Sorge tragest aufdaßderinRedestehendeConsulmittelstdes ihmausgestelltenBeratesvonseinem Posten Besitz nehme und daß Niemand sich in seine Angelegenheiten einmenge was demBeratezuwiderwäre. BeimEmpfangediesesgroßherrlichenFermanswirstDuseinemInhaltegemäßzuhan- delnbemühtseynundMeinemhohenNamenszugGlaubenbeimessen.“ 2.11 KonsulnundtürkischeGerichte Im Osmanischen Reich waren Konsuln Vertreter des Botschafters in Konstanti- nopel. Deshalb durften sie nicht inhaftiert, ihre Häuser nicht versiegelt und sie nicht durchsucht werden. In gefährlichen Gegenden durften sie sogar bewaffnet sein.138 Seit Unterzeichnung des Pariser Vertrages 1856 versuchte die Türkei Aus- länder ohne konsularische Einmischung bei Gesetzesübertretungen vor türkische Gerichte zu bringen.139 Auf Grund der Kapitulationen hatte die Türkei sogar bei SchwerverbrechernmitfremderStaatsbürgerschaftwenigErfolg. 137 AmtlicheÜbersetzungvonMorizWickerhauser.Pe.Mayerhofer,ARF4/209. 138 Kornrumpf2001,S.192f. 139 Kornrumpf2001,S.190.
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Titel
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Untertitel
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Autor
Engelbert Deusch
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
17.4 x 24.4 cm
Seiten
736
Schlagwörter
Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
Kategorien
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918