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68 AmtlicherRahmenundAusbildungsstätten
KopfwindenundSäbel,Bogen,Pfeile,SporenundandereWaffentragenohnedaßdie
Kadis,Beilerbei'sodersonst irgendeineObrigkeit ihndaranhindernkönnen.
Er soll im Gegentheile stets ihren Schutz genießen und sie werden auch verhindern,
daß er von irgend Jemandem in ähnlicher Weise beleidiget oder belästigt werde. Man
soll stets darauf bedacht seyn die Bedingungen der Tractate und den Befehlen die-
ses großherrlichen Diploms nachzukommen und sich vom Gegentheile zu enthalten.
Vorliegendes Befehlsschreiben soll allen denen welchen es vorgewiesen werden wird
als Weisung dienen und Meinem edlen Namenszuge soll man vollen Glauben beimes-
sen. 137
Übersetzung des Sabtferman (Exequatur) für den k.k. Consul in Belgrad Hn. Major
MayerhofervonGrünbühlddto.EndeRebi-ül-ewwel1260(MitteApril1844):
AndenNaibvonBelgrad.
S.Exc.derGrafv.Stürmer,k.k.österreichischerInternuntiusanMeinerhohenPforte
hat dieser mittelst of zieller und mit seinem Siegel versehenen Note angezeigt daß da
der frühere Consul in Belgrad Hr. Atanaskovich von seinem Posten abberufen wurde,
Hr.MajorMayerhoferv.GrünbühlanseineStellezurFührungderGeschäftederöster-
reichischen Unterthanen und Kaufleute zum Consul in Belgrad ernannt worden sey,
unddadenTractatengemäßMeingroßherrlichesBeratfür ihnbereitsausgestelltwor-
den, so suchte nun S. Exc. um Erlassung eines Fermans an damit obgenannter Consul
demedlenBeratzufolgevonseinemPlatzeBesitznehmenkönne.
Mein großherrlicher Befehl ist daß auf diese Weise gehandelt werde. Ich erlasse daher
diesen Meinen großherrlichen Ferman, damit Du, obgenannter Molla, Sorge tragest
aufdaßderinRedestehendeConsulmittelstdes ihmausgestelltenBeratesvonseinem
Posten Besitz nehme und daß Niemand sich in seine Angelegenheiten einmenge was
demBeratezuwiderwäre.
BeimEmpfangediesesgroßherrlichenFermanswirstDuseinemInhaltegemäßzuhan-
delnbemühtseynundMeinemhohenNamenszugGlaubenbeimessen.
2.11 KonsulnundtürkischeGerichte
Im Osmanischen Reich waren Konsuln Vertreter des Botschafters in Konstanti-
nopel. Deshalb durften sie nicht inhaftiert, ihre Häuser nicht versiegelt und sie
nicht durchsucht werden. In gefährlichen Gegenden durften sie sogar bewaffnet
sein.138 Seit Unterzeichnung des Pariser Vertrages 1856 versuchte die Türkei Aus-
länder ohne konsularische Einmischung bei Gesetzesübertretungen vor türkische
Gerichte zu bringen.139 Auf Grund der Kapitulationen hatte die Türkei sogar bei
SchwerverbrechernmitfremderStaatsbürgerschaftwenigErfolg.
137 AmtlicheÜbersetzungvonMorizWickerhauser.Pe.Mayerhofer,ARF4/209.
138 Kornrumpf2001,S.192f.
139 Kornrumpf2001,S.190.
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Title
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Subtitle
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Author
- Engelbert Deusch
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 17.4 x 24.4 cm
- Pages
- 736
- Keywords
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Categories
- Geschichte Vor 1918