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3.1.11.1 Auslieferungspraxis
Bei Verurteilung eines Österreichers durch ein türkisches Gericht verlangte Ös-
terreich meist erfolgreich die Auslieferung des Verbrechers. Mit Zirkular vom
3. April 1878 wurden alle Konsularämter in der Levante verständigt, dass Öster-
reich den türkischen Wünschen nach Abschaffung der bisherigen Auslieferungs-
p icht von türkischen Gerichten an das Konsulargericht entsprochen habe. Die
Neuorganisierung der türkischen Gerichtshöfe und der verbesserte Zustand der
Staatsgefängnisse habe eine neue Situation geschaffen, wonach mit der Ursache
dieWirkungzuentfallenhätte. 171
3.1.11.2 Konsularobergerichte
Bis zum Jahr 1855 hatte die k.k. Internuntiatur in Konstantinopel das Oberge-
richtfürAppellationeninderKonsularjurisdiktiongebildet.IndiesemJahrwurde
der Instanzenweg nach dem Inland eingeführt; als zweite Instanz dienten öster-
reichische Oberlandesgerichte.172 Ab 1. Jänner 1898 existierte in Konstantinopel
wieder ein Konsularobergericht, das bei Rekursen und Berufungen (Appellatio-
nenundRevisionen)inzweiterundletzterInstanzinallenRechtsangelegenheiten,
inwelchenKonsularämter inersterInstanzentschiedenhatten,zuständigwar.
3.1.12 Unterstützungfür inNotgerateneStaatsbürger173
ObwohlmittellosenösterreichischenoderungarischenStaatsangehörigenimAus-
land kein rechtlicher Anspruch auf Unterstützung aus Staatsmitteln zustand, hat-
ten sich die k.u.k. Konsularämter um Hilfsbedürftige zu kümmern. Wenn es kei-
nen örtlichen Wohltätigkeitsverein und keine alimentationsp ichtigen Verwand-
ten gab, musste das k.u.k. Amt einspringen. In allen Fällen durfte die Unterstüt-
zung das absolut notwendige Maß nicht überschreiten und sollte nur die augen-
blickliche Not beseitigen. Nach Möglichkeit sollten derartige Zahlungen von den
Unterstützten oder Verwandten wieder ersetzt werden. Gewährte Reiseunterstüt-
zungenwurdenimReisedokumentangemerkt.
Bei vielen k.u.k. Konsularvertretungen waren im Amtslokal Sammelbüchsen
für freiwillige Spenden zu Gunsten unterstützungsbedürftiger Nationaler ange-
bracht. Über diese Mittel durfte der Konsularvorstand nach freiem Ermessen ver-
fügen.
171 Rill,S.178.
172 Girmes,S.62.
173 MalfattiBd.1,S.304 315.
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Titel
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Untertitel
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Autor
- Engelbert Deusch
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 17.4 x 24.4 cm
- Seiten
- 736
- Schlagwörter
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918