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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 - Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
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5 Honorarkonsuln 5.1 KategorienundAuswahl Es gab vier Kategorien von Honorarkonsularfunktionären: Generalkonsuln, Kon- suln, Vizekonsuln und Konsularagenten. Für das übergeordnete Amt waren sie einewichtigeInformationsquelle. HonorarfunktionärewurdeninersterLinieausortsansässigenangesehenenGe- schäftsleutenausgewähltundihreErnennungerfolgteaufVorschlagdesAußenmi- nisters durch den Kaiser. Vorzugsweise wurden Staatsangehörige der Monarchie genommen. Für ihr Amt, das soziales Prestige285 und Schutz einbrachte, erhiel- tensiekeineBezahlungausÖsterreich-Ungarn,warenaberberechtigt, tarifmäßige Konsulargebühren für sich zu behalten. Diese Funktionäre mussten alle Kanz- leiauslagen (Schreibkräfte, Miete, Kanzleimaterial etc.) aus eigenen Mitteln be- streiten. Postportoauslagen, Anschaffungskosten für Siegel und Wappen sowie die österreichischen oder ungarischen Staatsangehörigen gewährten Unterstützungen wurden vergütet.286 Die neue Konsular agge (= österreichisch-ungarische Han- dels agge), die ab 1. August 1869 vorgeschrieben war, wurde den Honorarkonsu- lateninderLevantevomStaatbezahlt,dieübrigenHonorarkonsulatemusstendie Kostenselbsttragen.287 Im Gebiet der europäischen Türkei scheinen nach 1800 Bestechungen in ös- terreichischen Konsulaten häu g gewesen zu sein. Selbst Generalkonsuln wurden von solchen Zumutungen nicht verschont, wie Hammer-Purgstall in seinen Erin- nerungenalsGeneralkonsul inderMoldauberichtet.288 Honorarkonsuln,dieetwainderzweitenHälftedes19.JahrhundertsindasGe- biet Rumäniens oder andere Österreich nahe gelegene Gebiete der Türkei gelockt wurden, bekamen unterschiedliche Beträge zur Amtsführung angewiesen, gehör- ten aber nicht zu den Staatsbeamten, das heißt, sie hatten keinen Anspruch auf eineStaatspension.InberücksichtigungswürdigenFällenwurdeallerdingsaufdem Gnadenwege eine Pension bewilligt. Solch angeworbene Konsuln kamen aus dem Militärstand oder bekleideten vorher untergeordnete Justizstellen in der Monar- chie. 285 Ernst v. Maurig an das Außenministerium, Simla, 26. Juni 1902, Z. LXI, vertraulich, drin- gend: indische Geschäftsleute erreichen durch eine konsularische Honorarstelle für sich und ihre Damen das Recht des Zutritts zum vizeköniglichen Hof oder zu den Höfen der Gouver- neure, was hier im gesellschaftlichen Leben nicht zu unterschätzende Vorteile verschafft. AR F8/404. 286 Jb.1898,S.367. 287 MalfattiBd.1,S.161. 288 Hammer-Purgstall,S.159f.;Heindl,S.40.
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918 Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Titel
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Untertitel
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
Autor
Engelbert Deusch
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
17.4 x 24.4 cm
Seiten
736
Schlagwörter
Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
Kategorien
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Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918