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272 DieKonsuln
zeichnet, er bleibe sogar über die Amtsstunden (und erledige hauptsächlich seine
Privatkorrespondenz); mit Vergnügen absolvierte er monotone Angelegenheiten
(Passgesuche, Spitalsanweisungen u.a.); im Verkehr mit Parteien war er nicht zu-
mutbar; sein ganzes Wesen u. Wirken ist darauf gerichtet, das was man in Wien
eine Hetz` nennt auf den Dienst und die Gesellschaft zu übertragen. Stephani
wollte seine Versetzung. Im März 1887 wiederholte Stephani seinen Wunsch, das
Ministerium lehnte am 23. März 1887 ab, weil keine konkreten Fälle angeführt
waren, die ein Disziplinarverfahren gerechtfertigt hätten. Ein anonymes Schrei-
ben aus der ö.-u. Kolonie an Außenminister Kálnoky bezeichnete Stephanie und
die zwei Eleven (Dessewffy u. Fluck) als nicht tragbar; Stephani sei ein schwa-
cher Amtsleiter; man könne nicht unterscheiden, wer Herr und wer Diener sei,
die Eleven schikanierten die Parteien. Fluck wurde mit Erlass v. 23. Dez. 1887
nach Edirne versetzt und am 1. Jänner 1888 in Belgrad des Dienstes enthoben; er
hielt sichtrotzUrgenzvom24.Febr.1888inBelgradauf, reisteam29.Febr.1888
nach Ni und traf am 8. März 1888 in Edirne ein (= DA); im März 1889 erhielt
Fluck eine Vorladung zum türkischen Strafgericht wegen Körperverletzung eines
minderjährigen muslimischen Mädchens, das ihm nicht rechtzeitig auf der sehr
frequentiertenHauptstraßeEdirnesausgewichenwarundwelchesinfolgedeserlit-
tenen Sturzes und des dabei gehabten Schreckens für einige Zeit bettlägerig war
im Schriftstück des Vali wurde der Name von Fluck als First angegeben, der ö.-u.
Vertreter inEdirnekonntezunächstdaraufhinweisen,dasskeinKonsularbeamter
so heiße, deshalb wurde die Vorladung nicht angenommen. Es war ein bis dahin
unerhörter Vorgang, ein ö.-u. Konsularbeamter wurde vor ein türkisches Gericht
geladen!DiesesAnsinnensolltedieBotschaftunddasAußenministeriuminWien
beschäftigen. Botschafter Calice verlangte im Juli 1889, als er davon erfuhr, sofort
dieAbreisenachWienunddortFlucksDarstellung.Österreich-Ungarnmüsseam
Standpunkt festhalten, dass Konsularbeamte nicht vor türkische Gerichte gehör-
ten. Obwohl Fluck alles abstritt, erfuhr Konsul Cingria von vertrauenswürdigen
Personen auch von anderen Übergriffen des Beamten. Am 20. Juni 1889 fuhr
Fluck in Levski mit seiner Kutsche rücksichtslos durch eine Fronleichnamsprozes-
sion!EintürkischerMilitärapothekerinZivil,derbeschäftigtimWegstand,wurde
mit einem kräftigen Hieb seines Regenschirmstockes beiseite getrieben. Zunächst
beurlaubt, wurde Fluck ab 17. Okt. 1889 als Eleve provisorisch bei der Landesre-
gierung in Sarajevo verwendet; provisorischer Regierungsvizesekretär der Landes-
regierung in Sarajevo, Erlass v. 3. Juli 1890; DA 14. Juli 1890; als Anerkennung
seiner eifrigen und ersprießlichen Dienstleistung erhielt er nach einem Ansuchen
eine Bezahlung von 500 ., Erlass v. 2. Sept. 1894 (vorher seit Febr. 1891: 360 .
jährlicheVergütung).
... Frhr. v. Fluck erfreut sich einer vorzüglichen körperlichen Gesundheit. Seine Geis-
tesanlagen und Fähigkeiten können geradezu glänzend genannt werden; ebenso lässt
ihn seine vornehme Erziehung, und die genossene ausgezeichnete Fachbildung in je-
Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Titel
- Die effektiven Konsuln Österreich(-Ungarns) von 1825-1918
- Untertitel
- Ihre Ausbildung, Arbeitsverhältnisse und Biografien
- Autor
- Engelbert Deusch
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 17.4 x 24.4 cm
- Seiten
- 736
- Schlagwörter
- Konsularbiografien, Konsularausbildung, Pflichten eines Konsuls, österreichisch-ungarische Konsulate, Arbeitsverhältnisse, Honorarkonsuln, Repräsentation
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918