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ISSN: 2409-6911
(CC-BY) 3.0 license
www.austrian-law-journal.at
Editorial
Zur ersten Ausgabe des ALJ haben wir sehr freundliche GlĂĽckwĂĽnsche und Gratulationen erhalten,
fĂĽr die wir uns herzlich bedanken. Viele haben uns mitgeteilt, fĂĽr wie wichtig sie eine Online-
Zeitschrift wie das ALJ halten, was uns in unserem Vorhaben sehr bestärkt.
Wir freuen uns, Ihnen heute die zweite Ausgabe präsentieren zu können, deren Beiträge sehr
unterschiedliche Rechtsbereiche betreffen. Stefan Arnold, ein Kollege, der erst jĂĽngst an die
Grazer Fakultät berufen wurde, hat uns einen Beitrag zu dem aktuellen Thema des Eigentums-
und Verkehrsschutzes bei Kunstgegenständen im österreichischen Kollisions- und Privatrecht zur
VerfĂĽgung gestellt, der aus seinem Vortrag, den er vor ca. einem Jahr vor der Grazer Berufungs-
kommission gehalten hat, hervorgegangen ist. Thomas Thiede, ÖAW-Institut für Europäisches
Schadensersatzrecht (Wien) und Zentrum für Europäisches Privatrecht der Universität Graz,
sowie Judith Schacherreiter, Abteilung fĂĽr Rechtsvergleichung, Einheitsrecht und Internationales
Privatrecht der Universität Wien, befassen sich kritisch mit der überraschenden Erweiterung des
kollisionsrechtlichen Verbraucherschutzes auf den „aktiven“ Verbraucher durch den EuGH. Der
Gerichtshof hält es in einem kürzlich ergangenen Urteil nicht für erforderlich, dass die Tätigkeit
des Unternehmers, die auf den Wohnsitzstaat des Konsumenten ausgerichtet ist, fĂĽr den konkreten
Vertragsschluss ursächlich war. Rechtsvergleichend ist der Beitrag von Michael Ganner (Universität
Salzburg), der die verschiedenen Zugänge zum Recht der Vorsorgevollmacht im österreichischen
und deutschen Recht vorstellt. Elisabeth Staudegger (Universität Graz) analysiert die Verantwortlich-
keit von Medienunternehmen als Plattformbetreiber fĂĽr Kommentare Dritter (Leserinnen und
Leser von journalistisch aufbereiteten Online-Artikeln). Die differenzierten Privilegierungsrege-
lungen des Medien- und E-Commerce-Rechts werden nicht immer – so argumentiert die Autorin –
im erforderlichen AusmaĂź voneinander getrennt.
Hoch aktuell ist auch der Beitrag von Beate Sündhofer (Universität Linz) zur umstrittenen Ent-
scheidung des EGMR vom 1. 7. 2014 über das französische Verbot, das Gesicht an öffentlichen
Orten zu bedecken. In der Entscheidung wird auf ein Recht anderer Bezug genommen, in einem
Raum der Sozialisation zu leben, der das Zusammenleben erleichtert. Deshalb kann der EGMR
nachvollziehen, dass ein Schleier, der das Gesicht bedeckt, als Kommunikationsbarriere interpre-
tiert wird, die das Recht anderer verletzt. Ein Recht, sich kleiden zu dĂĽrfen wie man will, gibt es
offenbar nicht (mehr). Brian Carroll ist Chief Legal Advisor der U.S. Security and Exchange
Commission und stellt die differenzierte US-Judikatur zu Anlageberatern nach dem amerikani-
schen Vermögensanlagenberatergesetz 1940 vor.
Eine besondere Freude ist fĂĽr uns, den Schwerpunkt dieser Ausgabe auf 20 Jahre Ă–sterreich in
der Europäischen Union legen zu können. Vier rechts- und politikwissenschaftliche Artikel sind
Folgeveröffentlichungen von Referaten, die auf der Tagung am 13. 1. 2015 zu Rück- und Ausblick
aus der Sicht von Wissenschaft und Praxis unter der Leitung des Instituts fĂĽr Europarecht in Graz
stattgefunden hat. Die Beiträge befassen sich mit grundlegenden Fragen des EU-Rechts wie den
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Austrian Law Journal
Volume 1/2015
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 1/2015
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 188
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal