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Austrian Law Journal, Volume 1/2015
Page - 95 -
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Page - 95 - in Austrian Law Journal, Volume 1/2015

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ALJ 1/2015 Beate Sündhofer 95 C. Begründungsansätze für den „margin of appreciation“ im Fall S.A.S. 1. Religion und allgemeinpolitische Gegenstände Im Fall S.A.S. führt der EGMR als erstes Argument für das Bestehen eines weiten Ermessensspiel- raums an, dass in Fragen von allgemeinpolitischer Bedeutung dem nationalen Gesetzgeber eine bedeutende Rolle zukäme. Interessant ist, dass der EGMR in weiterer Folge – ganz im Gegenteil zu Ahmet Arslan ua zuvor – seine Begründung hinsichtlich der bedeutenden Rolle der nationalen Gesetzgeber zur Ausgestaltung des Verhältnisses von Staat und Religion aus Leyla Şahin wieder aufgreift und so den weiten Ermessensspielraum der Staaten rechtfertigt.57 Abgrenzend zu Ahmet Arslan ua handle es sich im Fall des französischen Verbots jedoch gerade nicht um das Verbot eines religiösen Kleidungsstückes, sondern lediglich um das allgemeine Verbot der Verhüllung des Gesichts.58 Der EGMR führt somit zur Begründung des weiten Ermessensspielraumes seine zurückhaltende Rolle im Verhältnis von Staat und Religion an, obwohl er gleichzeitig feststellt, dass das Gesichtsbedeckungsverbot in der Öffentlichkeit religiös-neutral formuliert ist. Wohl aus diesem Grund begründet er den Beurteilungsspielraum darüber hinaus mit dem Vorliegen einer Frage von allgemeinpolitischer Bedeutung. Der Rolle der staatlichen Entscheidungsträger sei eine besondere Bedeutung zuzumessen, wenn es um allgemeinpolitische Fragen gehe, bei denen in den Staaten tiefgreifende Unterschiede bestünden.59 Eine nähere Begründung, weshalb in die- sem Fall eine Frage von allgemeinpolitischer Bedeutung vorliegt, die den weiten Ermessensspiel- raum rechtfertigt, vermisst man am Ende der Argumentation jedoch. Sehr knapp mahnt sich der EGMR zur Zurückhaltung.60 Dass den Mitgliedstaaten in Angelegenheiten von allgemeinpoliti- scher Bedeutung ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht, erscheint durchaus sinnvoll, wenn dadurch gesellschaftspolitisch umstrittene Fragestellungen in die Zuständigkeit der demokratisch legitimierten Gesetzgeber gelegt sind. Allerdings ist dieser Begründungsansatz in der Rechtspre- chung des EGMR noch nicht entwickelt. Es ist unklar, welche Kriterien der Gerichtshof zur Beur- teilung einer Angelegenheit von allgemeinpolitischer Bedeutung heranzieht.61 2. Europäischer Konsens an seinen Grenzen Am Ende der Prüfung der Verhältnismäßigkeit führt der EGMR in S.A.S. erstmals als Argument auch den europäischen Konsens an.62 In seiner bisherigen Rechtsprechung hinsichtlich des Ver- bots des Tragens von religiöser Kleidung bzw religiösen Symbolen spielte diese Begründung bis- lang keine Rolle. Für den EGMR ist in S.A.S. das Fehlen eines europäischen Konsenses ein Argu- ment für den weiten Ermessensspielraum des Staats. 57 EGMR 1. 7. 2014 (GK), 43835/11, S.A.S./Frankreich Rn 129 ff; vgl dazu EGMR 10. 11. 2005 (GK), 44774/98, Leyla Şahin Rn 109 sowie schon EGMR 27. 6. 2000 (GK), 27417/95, Cha’are Shalom Ve Tsedek Rn 84 und EGMR 26. 9. 1996, 18748/91, Manoussakis ua Rn 44. 58 EGMR 1. 7. 2014 (GK), 43835/11, S.A.S./Frankreich Rn 151. 59 EGMR 1. 7. 2014 (GK), 43835/11, S.A.S./Frankreich Rn 129. 60 EGMR 1. 7. 2014 (GK), 43835/11, S.A.S./Frankreich Rn 154 mit Verweis auf Rn 129. 61 Vgl dazu ua EGMR 18. 1. 2011, 39401/04, MGN Limited Rn 200 (Verpflichtung zur Zahlung einer Erfolgsprämie an den Anwalt der gegnerischen Partei eines Gerichtsverfahrens); EGMR 23. 11. 2010, 60041/08 ua, Greens u M.T. Rn 113 (Wahlrecht für Strafgefangene); EGMR 6. 11. 2005 (GK), 11810/03, Maurice Rn 117 (Schadenersatz bei falschen Er- gebnissen der Pränataldiagnostik iZm der Geburt eines Kindes mit körperlicher Behinderung); EGMR 8. 7. 2003, 36022/97, Hatton ua Rn 97 (Immissionsschutz bei Fluglärm). 62 EGMR 1. 7. 2014 (GK), 43835/11, S.A.S./Frankreich Rn 156.
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Austrian Law Journal Volume 1/2015
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2015
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2015
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
188
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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