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Austrian Law Journal, Volume 1/2018
Page - 38 -
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Page - 38 - in Austrian Law Journal, Volume 1/2018

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ALJ 2018 „Negativzinsen“ – Bestandsaufnahme und weitere offene Fragen 38 fĂŒr die EntgeltĂ€nderung maßgebenden UmstĂ€nde im Vertrag umschrieben und sachlich gerechtfertigt sind“ (= Transparenzgebot94 und Erfordernis der sachlichen Rechtfertigung95) und „ihr Eintritt nicht vom Willen des Unternehmers abhĂ€ngt“ (= Gebot der WillensunabhĂ€ngigkeit). Wird auch nur eines dieser vier Kriterien nicht eingehalten, ist die PreisĂ€nderungsklausel unwirk- sam (§ 879 Abs 1 KSchG); G. Graf96 spricht insoweit treffend von einer „bedingte[n] Anordnung“ des Gesetzes. C. Historische Entwicklung Das Symmetriegebot des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG beruht nicht, wie man vielleicht glauben könnte, auf einer Umsetzung der Klausel-RL97, sondern auf einer autonomen Entscheidung des österreichi- schen Gesetzgebers.98 Den nationalen Gesetzesmaterialien kommt daher eine ganz erhebliche Bedeutung zu: Bereits bei EinfĂŒhrung des KSchG mit BGBl 1979/140 hat der Gesetzgeber darauf hingewiesen, dass § 6 Abs 1 Z 5 „entgegen dem Grundsatz ‚pacta sunt servanda‘ einen nachtrĂ€glichen einseitigen Eingriff des Unternehmers in das ursprĂŒngliche VerhĂ€ltnis von Leistung und Gegenleistung“ ermögli- che. Der „zahlungspflichtige Verbraucher“ werde dadurch „einem besonderen Risiko ausgesetzt“.99 Mit einer Novelle des KSchG im Jahr 1997100 sollten die ZulĂ€ssigkeitsvoraussetzungen fĂŒr Preis- Ă€nderungsklauseln gleich „in zweierlei Hinsicht verbraucherfreundlicher gestaltet werden“: ZunĂ€chst (und primĂ€r) sollte „das – in § 31c KSchG fĂŒr den Pauschalreisevertrag bereits enthaltene – Erfordernis der Zweiseitigkeit von Preisgleitklauseln auf alle ‚VerbrauchergeschĂ€fte‘ ausgedehnt wer- den“. „Eine solche Klausel soll nur dann wirksam sein, wenn der Unternehmer bei einer Änderung der vereinbarten Preisgleitfaktoren gegebenenfalls auch zu einer Preisminderung verpflichtet ist. Es ist nĂ€mlich nicht recht einzusehen, daß sich ein Unternehmer zwar gegen eine allfĂ€llige Verteuerung ge- winnbestimmender Faktoren (etwa der Preise von Betriebsmitteln) absichern kann, im Fall der Verbes- serung der Faktoren aber den dadurch bedingten Mehrgewinn lukrieren darf. Wenn es schon beste- hende Unsicherheiten ĂŒber preisbestimmende UmstĂ€nde angezeigt erscheinen lassen, den vereinbar- ten Preis an die weitere Entwicklung bestimmter UmstĂ€nde zu binden, dann soll dies im Sinn einer ausgewogenen Verteilung der Lasten und der Vorteile nicht ausschließlich nur zum Nachteil des Ver- 94 Die Verpflichtung des Unternehmers, die fĂŒr die EntgeltsĂ€nderung maßgebenden UmstĂ€nde im Vertrag zu um- schreiben, beruht auf dem verbraucherschutzrechtlichen „Informationsmodell“ und verwirklicht ein besonderes Transparenzgebot (darauf weisen bereits Fenyves/Rubin, ÖBA 2004, 350, zutreffend hin; idS auch Eccher in Fenyves/ Kerschner/Vonkilch, Klang3 § 6 Abs 1 Z 5 KSchG Rz 4; vgl allgemein zum „Informationsmodell“ Kletečka/Kronthaler, Überlegungen zur Hinweispflicht bei „elektronisch geschlossenen VertrĂ€gen“ iSd § 8 FAGG, ÖJZ 2018, 5 f mwN). 95 Sachliche Rechtfertigung bedeutet aber nicht, dass der vom Unternehmer geforderte Preis angemessen sein muss (Krejci in Rummel II/43 § 6 KSchG Rz 85; Eccher in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang3 § 6 Abs 1 Z 5 KSchG Rz 5). 96 Welche PreisĂ€nderungsklauseln sind in VerbrauchervertrĂ€gen wirksam? wbl 2005, 203. 97 Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 ĂŒber mißbrĂ€uchliche Klauseln in VerbrauchervertrĂ€gen, ABl L 1993/95, 29. 98 Schauer, VR 1999 H 1-2, 23 Fn 25. 99 ErlĂ€utRV 744 BlgNR 14. GP 23. In der Stammfassung sah § 6 Abs 1 Z 5 KSchG nur vor, dass die fĂŒr die Erhöhung des Entgelts maßgebenden UmstĂ€nde im Vertrag umschrieben sein mĂŒssen und ihr Eintritt nicht vom Willen des Unternehmers abhĂ€ngig sein darf (ErlĂ€utRV 744 BlgNR 14. GP 2; G. Graf, wbl 2005, 197 FN 1). 100 BGBl 1997/6.
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Austrian Law Journal Volume 1/2018
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2018
Author
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2018
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
68
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
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