Page - 38 - in Austrian Law Journal, Volume 1/2018
Image of the Page - 38 -
Text of the Page - 38 -
ALJ 2018 âNegativzinsenâ â Bestandsaufnahme und weitere offene Fragen 38
fĂŒr die EntgeltĂ€nderung maĂgebenden UmstĂ€nde im Vertrag umschrieben und sachlich gerechtfertigt
sindâ (= Transparenzgebot94 und Erfordernis der sachlichen Rechtfertigung95) und âihr Eintritt nicht
vom Willen des Unternehmers abhĂ€ngtâ (= Gebot der WillensunabhĂ€ngigkeit).
Wird auch nur eines dieser vier Kriterien nicht eingehalten, ist die PreisÀnderungsklausel unwirk-
sam (§ 879 Abs 1 KSchG); G. Graf96 spricht insoweit treffend von einer âbedingte[n] Anordnungâ des
Gesetzes.
C. Historische Entwicklung
Das Symmetriegebot des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG beruht nicht, wie man vielleicht glauben könnte, auf
einer Umsetzung der Klausel-RL97, sondern auf einer autonomen Entscheidung des österreichi-
schen Gesetzgebers.98 Den nationalen Gesetzesmaterialien kommt daher eine ganz erhebliche
Bedeutung zu:
Bereits bei EinfĂŒhrung des KSchG mit BGBl 1979/140 hat der Gesetzgeber darauf hingewiesen,
dass § 6 Abs 1 Z 5 âentgegen dem Grundsatz âpacta sunt servandaâ einen nachtrĂ€glichen einseitigen
Eingriff des Unternehmers in das ursprĂŒngliche VerhĂ€ltnis von Leistung und Gegenleistungâ ermögli-
che. Der âzahlungspflichtige Verbraucherâ werde dadurch âeinem besonderen Risiko ausgesetztâ.99
Mit einer Novelle des KSchG im Jahr 1997100 sollten die ZulĂ€ssigkeitsvoraussetzungen fĂŒr Preis-
Ă€nderungsklauseln gleich âin zweierlei Hinsicht verbraucherfreundlicher gestaltet werdenâ:
ZunĂ€chst (und primĂ€r) sollte âdas â in § 31c KSchG fĂŒr den Pauschalreisevertrag bereits enthaltene â
Erfordernis der Zweiseitigkeit von Preisgleitklauseln auf alle âVerbrauchergeschĂ€fteâ ausgedehnt wer-
denâ. âEine solche Klausel soll nur dann wirksam sein, wenn der Unternehmer bei einer Ănderung der
vereinbarten Preisgleitfaktoren gegebenenfalls auch zu einer Preisminderung verpflichtet ist. Es ist
nÀmlich nicht recht einzusehen, daà sich ein Unternehmer zwar gegen eine allfÀllige Verteuerung ge-
winnbestimmender Faktoren (etwa der Preise von Betriebsmitteln) absichern kann, im Fall der Verbes-
serung der Faktoren aber den dadurch bedingten Mehrgewinn lukrieren darf. Wenn es schon beste-
hende Unsicherheiten ĂŒber preisbestimmende UmstĂ€nde angezeigt erscheinen lassen, den vereinbar-
ten Preis an die weitere Entwicklung bestimmter UmstÀnde zu binden, dann soll dies im Sinn einer
ausgewogenen Verteilung der Lasten und der Vorteile nicht ausschlieĂlich nur zum Nachteil des Ver-
94 Die Verpflichtung des Unternehmers, die fĂŒr die EntgeltsĂ€nderung maĂgebenden UmstĂ€nde im Vertrag zu um-
schreiben, beruht auf dem verbraucherschutzrechtlichen âInformationsmodellâ und verwirklicht ein besonderes
Transparenzgebot (darauf weisen bereits Fenyves/Rubin, ĂBA 2004, 350, zutreffend hin; idS auch Eccher in Fenyves/
Kerschner/Vonkilch, Klang3 § 6 Abs 1 Z 5 KSchG Rz 4; vgl allgemein zum âInformationsmodellâ KleteÄka/Kronthaler,
Ăberlegungen zur Hinweispflicht bei âelektronisch geschlossenen VertrĂ€genâ iSd § 8 FAGG, ĂJZ 2018, 5 f mwN).
95 Sachliche Rechtfertigung bedeutet aber nicht, dass der vom Unternehmer geforderte Preis angemessen sein muss
(Krejci in Rummel II/43 § 6 KSchG Rz 85; Eccher in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang3 § 6 Abs 1 Z 5 KSchG Rz 5).
96 Welche PreisÀnderungsklauseln sind in VerbrauchervertrÀgen wirksam? wbl 2005, 203.
97 Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 ĂŒber miĂbrĂ€uchliche Klauseln in VerbrauchervertrĂ€gen, ABl L
1993/95, 29.
98 Schauer, VR 1999 H 1-2, 23 Fn 25.
99 ErlĂ€utRV 744 BlgNR 14. GP 23. In der Stammfassung sah § 6 Abs 1 Z 5 KSchG nur vor, dass die fĂŒr die Erhöhung
des Entgelts maĂgebenden UmstĂ€nde im Vertrag umschrieben sein mĂŒssen und ihr Eintritt nicht vom Willen des
Unternehmers abhÀngig sein darf (ErlÀutRV 744 BlgNR 14. GP 2; G. Graf, wbl 2005, 197 FN 1).
100 BGBl 1997/6.
back to the
book Austrian Law Journal, Volume 1/2018"
Austrian Law Journal
Volume 1/2018
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 1/2018
- Author
- Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2018
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 68
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal