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Austrian Law Journal, Volume 1/2018
Page - 64 -
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Page - 64 - in Austrian Law Journal, Volume 1/2018

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ALJ 2018 Technokratie und Posttechnokratie 64 jekte wird dabei in Richtung Differenz aufgelöst. Gut etablierte besondere IdentitĂ€ten dĂŒrfen auf Respekt und Schutz zĂ€hlen, fĂŒr andere bleibt die Hoffnung auf Inklusion. Eine Überwindung die- ser IdentitĂ€ten hin zu einer neuen gemeinsamen ist jedoch nicht vorgesehen. Denn sie findet typischerweise weder beim Deliberieren in einem Expertengremium noch bei Vertragsverhand- lungen statt. 4. HeterogenitĂ€t Die Technokratie ist ideologisch neutraler als die Posttechnokratie. Das heißt, sie ist mit einer grĂ¶ĂŸeren Zahl politischer Ideologien und Theorien vereinbar, tatsĂ€chlich mit allen, die der demo- kratisch-kollektiven Entscheidungsfindung und der öffentlichen Deliberation keinen hohen Stel- lenwert einrĂ€umen oder zumindest Ausnahmen davon vorsehen. Das können sozialistische, liberale, feministische, nationalistische, konservative, weltliche oder stark religiös geprĂ€gte Kon- zeptionen der Gerechtigkeit und des Gemeinwohls sein, wenn sie sich nur in einigermaßen prĂ€zise politische Programme ĂŒbersetzen lassen. Diese MultikompatibilitĂ€t ist freilich nicht zu verwech- seln mit PluralitĂ€tskompatibilitĂ€t. Technokratie ist auf relativ klare ideologische Hegemonie an- gewiesen. „Expertise“ muss schließlich als solche und in ihrer sozialen Relevanz erkannt und anerkannt sein. Zumindest muss ĂŒber die Kriterien, die jemand erfĂŒllen muss, um als „Experte“ gelten zu können, in Politik und Wissenschaft weithin Einigkeit bestehen. Oder besser: Außerhalb der Wissenschaft muss der Eindruck von Konsens innerhalb der Wissenschaft vorherrschen. Man denke an den lange Zeit bestehenden quasi sozialdemokratisch-keynesianischen Konsens in der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik. Bei der Posttechnokratie verhĂ€lt es sich umgekehrt. Sie ist auf eine gewisse, freilich oberflĂ€chli- che Weise pluralitĂ€tskompatibler. Ihre Rhetorik ist jedenfalls eine der DiversitĂ€t. Zugleich aber verfĂŒgt sie ĂŒber einen stĂ€rker ausgeprĂ€gten ideologischen Bias. Die Posttechnokratie steht in einem eindeutigen NaheverhĂ€ltnis zu einer bestimmten Version des Liberalismus, nĂ€mlich einer, in der die öffentliche oder kollektive Dimension der Freiheit weitgehend ausgeblendet wird oder wenigstens in den Hintergrund rĂŒckt. Wie schon gesagt, ist in ihr kollektives Handeln jenseits des gemeinsamen Deliberierens innerhalb fluider Anspruchsgruppen („stakeholders“), mithin kollekti- ves Entscheiden unter Einschluss derer, die nicht ĂŒber die hinreichend direkt einschlĂ€gigen Inte- ressen oder Expertisen verfĂŒgen bzw zur maßgeblichen „epistemic community“ zĂ€hlen, grundsĂ€tz- lich nicht vorgesehen. Damit reflektiert sie genau jene Skepsis gegenĂŒber allen Konzeptionen der Gerechtigkeit, des Gemeinwohls und der Demokratie, durch die sich gerade neoliberale Sozial- theorien auszeichnen.21 Als „default option“ der sozialen Koordination gilt der Marktmechanis- mus. Überhaupt und in der Tat wird dieser, wo es nur irgend möglich ist, wenigstens simuliert. Beispiele dafĂŒr wĂ€ren die Mittelzuweisung im Wissenschaftsbetrieb nach kompetitiven Verfah- ren, was seinerseits den Selbstvermarktungsaufwand der Betroffenen signifikant erhöht und Solidarisierung erschwert, und das „benchmarking“ als Bestandteil der Budgetverteilung nicht nur im universitĂ€ren Bereich, sondern ebenso im Gesundheitssystem und bisweilen sogar in den Kernbereichen der Hoheitsverwaltung, etwa bei der Polizei.22 Die „alte“ Technokratie dagegen teilt zwar mit der Posttechnokratie wie immer gut oder schlecht begrĂŒndete und oft auf be- 21 Siehe insbesondere Hayek, Die Verfassung der Freiheit (1991); Buchanan/Tullock, The Calculus of Consent. Logical Foundations of Constitutional Democracy (1999). 22 Siehe Crouch, The Knowledge Corrupters. Hidden Consequences of the Financial Takeover of Public Life (2016).
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Austrian Law Journal Volume 1/2018
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2018
Author
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2018
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
68
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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