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Austrian Law Journal, Volume 1/2021
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ISSN: 2409-6911 (CC-BY) 4.0 license www.austrian-law-journal.at DOI: 10.25364/01.8:2021.1.2 Fundstelle: Lindenbauer, Die Nichtanerkennung publizitätsloser ausländischer Mobiliarsicherheiten im Lichte der Europäischen Grundfreiheiten, ALJ 2021, 24–57 (http://alj.uni- graz.at/index.php/alj/article/view/152). Die Nichtanerkennung publizitätsloser ausländischer Mobiliar- sicherheiten im Lichte der Europäischen Grundfreiheiten Eine Untersuchung der österreichischen Rechtslage anhand des Kohärenzgebotes des EuGH Thomas Lindenbauer,* Salzburg Abstract: Vor Kurzem stellte sich im Zuge einer Entscheidung des OGH die Frage, ob die Nichtanerkennung von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union begründeten publizitätslosen Mobiliarsicherheiten durch Österreich gegen die Europäischen Grundfreiheiten verstößt. In der Vergangenheit wurde dies von großen Teilen der Literatur bejaht – unter anderem, weil das grundsätzlich strenge Publizitätsprinzip in Österreich nicht durchgehend verwirklicht sei. Auch der OGH hielt diese Bedenken für beachtlich. Der vorliegende Beitrag zeigt jedoch unter Heranziehung der einschlägigen Kriterien des EuGH, dass unterschiedlichste Ausnahmen vom Publizitätsprinzip sachlich gerechtfertigt werden können und damit auch keine Inkohärenz im Sinne der Rechtsprechung des EuGH begründen. Eine Nichtanerkennung von publizitätslosen ausländischen Mobiliarsicherheiten durch Österreich verstößt also keinesfalls per se gegen die Europäischen Grundfreiheiten. Keywords: Mobiliarsicherheiten, Publizitätsprinzip, Faustpfandprinzip, Grundfreiheiten, Eigentumsvorbehalt, Kohärenzgebot, Verhältnismäßigkeitsprüfung I. Einleitung Im Zusammenhang mit der Begründung und Aufrechterhaltung von Mobiliarsicherheiten gilt in Österreich ein besonders strenges Publizitätsprinzip, welches grundsätzlich die Gewahrsame des Sicherungsnehmers an der jeweiligen Sache erfordert (Faustpfandprinzip).1 Dies hatte in Kombination mit der Situs-Regel im Internationalen Privatrecht nach hA lange Zeit die Konsequenz, dass eine im Ausland begründete publizitätslose Mobiliarsicherheit mit * Mag. Dr. Thomas Lindenbauer, BA MA, ist Universitätsassistent an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, Fachbereich Privatrecht. Der Autor bedankt sich insbesondere bei Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Faber sowie auch bei Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger für die wertvollen Diskussionen bzw Anregungen. 1 Vgl nur Iro/Riss, Sachenrecht7 (2019) Rz 10/4; Wolkerstorfer in Fenyves/Kerschner/Vonkilch (Hrsg), Großkommentar zum ABGB, Klang-Kommentar3 (2016) § 447 ABGB Rz 21; Oberhammer/Domej in Kletečka/Schauer (Hrsg), ABGB-ON1.03 § 452 Rz 2.
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Austrian Law Journal Volume 1/2021
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2021
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2021
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
59
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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