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ISSN: 2409-6911
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www.austrian-law-journal.at
DOI: 10.25364/01.8:2021.1.2
Fundstelle: Lindenbauer, Die Nichtanerkennung publizitätsloser ausländischer Mobiliarsicherheiten im
Lichte der Europäischen Grundfreiheiten, ALJ 2021, 24–57 (http://alj.uni-
graz.at/index.php/alj/article/view/152).
Die Nichtanerkennung publizitätsloser ausländischer Mobiliar-
sicherheiten im Lichte der Europäischen Grundfreiheiten
Eine Untersuchung der österreichischen Rechtslage anhand des
Kohärenzgebotes des EuGH
Thomas Lindenbauer,* Salzburg
Abstract: Vor Kurzem stellte sich im Zuge einer Entscheidung des OGH die Frage, ob die
Nichtanerkennung von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union begründeten
publizitätslosen Mobiliarsicherheiten durch Österreich gegen die Europäischen Grundfreiheiten
verstößt. In der Vergangenheit wurde dies von großen Teilen der Literatur bejaht – unter anderem,
weil das grundsätzlich strenge Publizitätsprinzip in Österreich nicht durchgehend verwirklicht sei.
Auch der OGH hielt diese Bedenken fĂĽr beachtlich. Der vorliegende Beitrag zeigt jedoch unter
Heranziehung der einschlägigen Kriterien des EuGH, dass unterschiedlichste Ausnahmen vom
Publizitätsprinzip sachlich gerechtfertigt werden können und damit auch keine Inkohärenz im Sinne
der Rechtsprechung des EuGH begründen. Eine Nichtanerkennung von publizitätslosen
ausländischen Mobiliarsicherheiten durch Österreich verstößt also keinesfalls per se gegen die
Europäischen Grundfreiheiten.
Keywords: Mobiliarsicherheiten, Publizitätsprinzip, Faustpfandprinzip, Grundfreiheiten,
Eigentumsvorbehalt, Kohärenzgebot, Verhältnismäßigkeitsprüfung
I. Einleitung
Im Zusammenhang mit der BegrĂĽndung und Aufrechterhaltung von Mobiliarsicherheiten gilt
in Österreich ein besonders strenges Publizitätsprinzip, welches grundsätzlich die
Gewahrsame des Sicherungsnehmers an der jeweiligen Sache erfordert (Faustpfandprinzip).1
Dies hatte in Kombination mit der Situs-Regel im Internationalen Privatrecht nach hA lange
Zeit die Konsequenz, dass eine im Ausland begründete publizitätslose Mobiliarsicherheit mit
* Mag. Dr. Thomas Lindenbauer, BA MA, ist Universitätsassistent an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, Fachbereich
Privatrecht. Der Autor bedankt sich insbesondere bei Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Faber sowie auch bei Univ.-Prof. Dr. Andreas
Geroldinger fĂĽr die wertvollen Diskussionen bzw Anregungen.
1 Vgl nur Iro/Riss, Sachenrecht7 (2019) Rz 10/4; Wolkerstorfer in Fenyves/Kerschner/Vonkilch (Hrsg), GroĂźkommentar zum
ABGB, Klang-Kommentar3 (2016) § 447 ABGB Rz 21; Oberhammer/Domej in Kletečka/Schauer (Hrsg), ABGB-ON1.03 § 452
Rz 2.
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Austrian Law Journal
Volume 1/2021
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 1/2021
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 59
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal