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Austrian Law Journal, Volume 1/2021
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ALJ 2021 Mobiliarsicherheiten 31 Vertrauen der Rechtsunterworfenen in die jeweilige Güter- und Gläubigerordnung als unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren des Rechtsverkehres und damit den Güteraustausch zu betrachten ist, bestehen wohl keine Zweifel, dass der Schutz dieser Ordnung als zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses angesehen werden kann.52 3. Gläubigerschutz Der Hauptzweck der österreichischen pfandrechtlichen Publizitätsvorschriften wird jedoch vor allem in einem Schutz des Rechtsverkehres vor einer Fehlvorstellung über die Kreditwürdigkeit des Pfandschuldners gesehen.53 Wohl auch daher wird in der Literatur immer wieder auf das generelle Ziel des Gläubigerschutzes als Rechtfertigungsmöglichkeit für eine Nichtanerkennung von publizitätslosen ausländischen Mobiliarsicherheiten verwiesen.54 Sofern bereits verpfändete Sachen in der Gewahrsame des Schuldners verblieben, könnte bei potentiellen Vertragspartnern nämlich „der falsche Eindruck erweckt werden, dass sich eben jene Sachen noch im Haftungsfonds des Schuldners befinden.“55 Die Publizitätsvorschriften sollen nun nach hA genau dies verhindern und eine allfällige Belastung für den Rechtsverkehr erkennbar machen.56 Dabei gilt es anzumerken, dass hier nicht der Schutz des (überindividuellen) Rechtsverkehres an sich im Vordergrund steht, sondern vor allem der Schutz des Vertrauens einer konkreten Person als potentieller Gläubiger.57 Von Spitzer wurde in dieser Hinsicht jüngst betont, dass es insbesondere darum gehe, eine aktive Täuschung durch den Schuldner zu verhindern.58 Es besteht also zwar eine gewisse Überlappung zwischen dem möglichen Rechtfertigungsgrund des Gläubigerschutzes und insbesondere jenem des Schutzes der Güterordnung – in beiden Fällen nimmt das Publizitätsprinzip schließlich eine besonders zentrale Rolle zum Schutz des Rechtsverkehres ein. Während es bei dem Schutz der Güterordnung jedoch darum geht, den Rechtsverkehr vor inhaltlich unbekannten dinglichen Sicherheiten zu bewahren, steht bei dem hier erörterten möglichen Rechtfertigungsgrund des Gläubigerschutzes jener Aspekt des Publizitätsprinzipes im Mittelpunkt, welcher eine Täuschung des Gläubigers in Bezug auf die Kreditwürdigkeit des Schuldners nicht nur durch 52 Vgl Kieninger, Mobiliarsicherheiten 174 f. In diesem Sinne wohl auch Akkermans/Ramaekers, Free Movement of Goods and Property Law, European Law Journal 2013, 237 (249). 53 Vgl nur Fidler in Klang3 § 467 ABGB Rz 22; Wolkerstorfer in Klang3 § 451 ABGB Rz 3; Hinteregger/Pobatschnig in Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar5 § 451 ABGB Rz 3; Aigner, Die Verpfändung mittels Übergabe durch Zeichen, deren Entfernung und Wiederanbringung. Gedanken zum pfandrechtlichen Publizitätsprinzip, ÖJZ 2016, 293 (294); Ronacher, JBl 2019, 445. 54 Siehe etwa Schacherreiter, ZfRV 2005, 181; Verschraegen in Rummel, ABGB3 § 31 IPRG Rz 29; Lurger, IPRax 2019, 563. 55 Wolkerstorfer in Klang3 § 451 ABGB Rz 3 (eigene Formatierung). 56 Vgl nur Faber, Entwicklungslinien und Entwicklungsperspektiven im Mobiliarsicherungsrecht (2014, bisher unveröffentlichte Habilitationsschrift) 110 mwN; Aigner, ÖJZ 2016, 294 mwN; P. Bydlinski, Durchbrechungen des Publizitätsprinzips im Mobiliarpfandrecht? ÖJZ 1986, 328; Wolkerstorfer in Klang3 § 451 ABGB Rz 2; Fidler in Klang3 § 467 ABGB Rz 22; Koch in Koziol/P. Bydlinski/Bollenberger (Hrsg), Kurzkommentar zum ABGB6 (2020) § 451 ABGB Rz 3; Oberhammer/Domej in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 § 452 Rz 3. 57 Fidler in Klang3 § 467 ABGB Rz 47. 58 Spitzer, Zu Zweck, Wegfall und Wiederherstellung kreditsicherungsrechtlicher Publizität, JBl 2014, 556 (559).
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Austrian Law Journal Volume 1/2021
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2021
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2021
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
59
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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