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Austrian Law Journal, Volume 2/2015
Page - 259 -
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ALJ 2/2015 Andreas J. Kumin 259 gang Mantl. Er war es, der mir den Blick geschĂ€rft hat fĂŒr die Bedeutung der politischen Zusam- menhĂ€nge, die hinter den verschiedenen Systemkonstruktionen von Verfassungen im weitesten Sinne stehen und die auf die Anwendung dieser Rechtssysteme und ihrer Regeln einwirken. Diese gemeinsame Feier unserer beiden Schwesterinstitute lĂ€sst mich aber auch mit Freude zurĂŒck- denken an mein Studium des Völker- und des Europarechts am Institut im Dachgeschoß in der Hans-Sachs-Gasse unter dem leider schon verstorbenen Konrad Ginther, den heute hier anwe- senden Wolfgang Benedek und Renate Kicker sowie Hubert Isak, dem maßgeblicher Anteil an meinem Erwerb der Kenntnisse im und am Wecken meiner Begeisterung fĂŒr das Europarecht zukommt. Nicht zuletzt ihre praxisnahe und problembezogene Ausbildungsmethode und die Exkursionen zu diversen internationalen Organisationen und Gerichtshöfen in Straßburg, Luxemburg und Genf waren es, die in mir endgĂŒltig die Leidenschaft fĂŒr die Welt der internationalen Beziehungen entfacht haben. Beide AnsĂ€tze, jener des öffentlichen Rechts, der Politikwissenschaft und der Staatslehre einerseits und jener des Zusammenspiels der Staaten auf der internationalen BĂŒhne andererseits, prĂ€gen meine schon 25 Jahre dauernde TĂ€tigkeit im AuswĂ€rtigen Dienst mit eindeu- tigem Schwerpunkt fĂŒr die multilaterale Diplomatie und die Funktionsweise der EuropĂ€ischen Union. Dass ich daher diesen Festakt gemeinsam mit meinem langjĂ€hrigen WeggefĂ€hrten in der Rechtsberatung und heutigen Vorgesetzten im VölkerrechtsbĂŒro Helmut Tichy begehen darf, rundet fĂŒr mich dieses Beziehungsgeflecht an mich fördernden und unterstĂŒtzenden Persönlichkeiten, die mich nachhaltig geprĂ€gt haben, in geradezu vollkommener Weise ab. I. Einleitung Anschließend an die AusfĂŒhrungen Helmut Tichys soll der Beitrag der Frage nachgehen, inwiefern die EuropĂ€ische Union im Bereich der Rechtsstaatlichkeit den aktuellen Herausforderungen auf der Höhe der Zeit und den von ihr selbst erhobenen AnsprĂŒchen gewachsen ist und welche Poten- ziale bzw Risiken sich fĂŒr sie hier gegenwĂ€rtig auftun. Die EuropĂ€ische Union ist bekanntlich auch nach ihrer eigenen Definition eine „Union des Rechts“. Wie so oft im Zuge der Entwicklung der europĂ€ischen Integration war es der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH), der mit seiner Rechtsprechung in Les Verts/Parlament2 als erster schon im April 1986 klar- und außer Streit gestellt hat, was die Mitgliedstaaten als sogenannte „Herren“ der GrĂŒndungsvertrĂ€ge dort erst einige Jahre spĂ€ter ausdrĂŒcklich in zahlreichen Bestimmungen schrift- lich verankert haben. Heute stĂŒtzen wir uns vor allem auf die in den VertrĂ€gen aufgezĂ€hlten Grundwerte der EU, auf die GrundsĂ€tze ĂŒber die AusĂŒbung ihrer ZustĂ€ndigkeiten sowie Ă€ußerst detaillierte Bestimmungen zu den Annahmeverfahren und zu möglichen Inhalten von Unions- maßnahmen, um sicherzugehen, dass die in viele Bereiche des modernen Lebens gleich einem Staat eingreifende EuropĂ€ische Union als verfassungsgemĂ€ĂŸ begrenzte Macht funktioniert. Wie der Leiter des Juristischen Dienstes des Rates letzten Herbst in seiner Rede vor der Generalver- sammlung des European Law Institute (ELI) ausgefĂŒhrt hat3, bedeutet diese der Herrschaft des Rechts verschriebene Eigenschaft der EU zweierlei: 2 EuGH 23. 4. 1986, 294/83, Les Verts/Parlament. 3 Legal, Keynote address to the General Assembly of ELI, Zagreb, September 2014, http://www.europeanlaw- institute.eu/fileadmin/user_upload/p_eli/General_Assembly/2014/Keynote_Speech_Hubert_Legal.pdf (abgefragt am 10. 7. 2015).
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Austrian Law Journal Volume 2/2015
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2015
Author
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2015
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
100
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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