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Austrian Law Journal, Volume 2/2015
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ISSN: 2409-6911 (CC-BY) 3.0 license www.austrian-law-journal.at Fundstelle: Mühlbacher, Geschworenengerichte – unbegründete Sorge?, ALJ 2/2015, 268–276 (http:// alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/49). Geschworenengerichte – unbegründete Sorge? Thomas Mühlbacher*, Universität Graz Kurztext: Das Fehlen der Begründung des Wahrspruches der Geschworenen ist zunehmender Kritik ausgesetzt und Hauptargument für die Forderung nach der Abschaffung der Geschwo- renengerichte. Die Abhandlung beschäftigt sich mit dem gegenwärtigen Diskussionsstand und der Suche nach Möglichkeiten, diesen systembedingten und daher nicht sanierbaren Mangel wenigstens zu mildern. Schlagwörter: Geschworenengericht; Urteilsbegründung; faires Verfahren; Begründungspflicht. I. Ausgangslage Unlängst erging das Urteil eines Geschworenengerichtes, mit dem der Angeklagte zu einer langjäh- rigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Da es sich um einen Jugendlichen handelte, wurde die Öffent- lichkeit gemäß § 42 Abs 1 JGG von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Die Urteilsbegründung lautete wie folgt: „Der Schuldspruch gründet sich auf den Wahrspruch der Geschworenen. Bei der Strafbemessung waren folgende Umstände als erschwerend und als mildernd in Anschlag zu bringen: [...] Die Kostenentscheidung gründet sich auf § 389 Abs 1 StPO.“ Ein Geständnis konnte dem Angeklagten nicht als Milderungsgrund angerechnet werden, weil er seine Tatbeteiligung stets – mit durchaus plausiblen Argumenten – bestritten hatte. Die Entschei- dung der Geschworenen war nicht einstimmig. Sie beantworteten die an sie gerichtete (Haupt-) Frage, ob der Angeklagte zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort den N.N. durch einen Messerstich in die Brust vorsätzlich zu töten versucht habe, mit einem Stimmenver- hältnis von 5:3 mit „Ja“. Der OGH wies die auf § 345 Abs 1 Z 10a StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde gemäß den §§ 285d Abs 1 Z 2, 344 StPO bereits bei einer nichtöffentlichen Beratung sofort zurück. Dem Angeklagten stehe zwar das Recht zu, Fragen der Beweiswürdigung im Geschworenenprozess an den OGH zur materiellen Überprüfung heranzutragen, und zwar etwa in jenem – eingeschränkten – Rahmen, in dem (schon vor dem Strafrechtsänderungsgesetz 19871) von Amts wegen die außer- ordentliche Wiederaufnahme des Strafverfahrens möglich war (§ 362 StPO). Er könne demnach aus einer unmittelbaren Betroffenheit heraus schwerwiegende Einwände gegen die Tatsachen- * Univ.-Prof. Dr. Thomas Mühlbacher ist Praxisprofessor am Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie der Universität Graz und Leiter der Staatsanwaltschaft Graz. Der vorliegende Beitrag beruht auf seiner Antritts- vorlesung an der Universität Graz vom 26. 6. 2015. 1 BGBl 1987/605.
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Austrian Law Journal Volume 2/2015
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2015
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2015
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
100
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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