Page - 119 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2017
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ISSN: 2409-6911
(CC-BY) 3.0 license
DOI: 10.25364/1.4:2017.2.7
www.austrian-law-journal.at
Fundstelle: Bergauer, Cyber Crime – Der digitalisierte Täter, ALJ 2/2017, 119–124 (http://alj.uni-graz.at/
index.php/alj/ article/view/84).
Cyber Crime – Der digitalisierte Täter
Christian Bergauer*, Universität Graz
Kurztext: Der vorliegende Kommentar bezieht sich auf den Beitrag „Cyber Crime – der digitali-
sierte Täter“ von Susanne Reindl-Krauskopf (ALJ 2/2017, 110). Die Computerkriminalität ist aktuell
wohl eines der am schnellsten wachsenden, aber auch unterschätztesten Kriminalitätsfelder
und damit bereits zu einem massiven faktischen Problem in der Gesellschaft geworden. Allein
im Jahr 2016 gab es in Ă–sterreich 13.103 Anzeigen wegen Cybercrime-Delikten.1 Obwohl Cyber-
crime-Phänomene in allen Lebensbereichen zunehmen, sind sie noch nicht wirklich in der
Rechtsprechung angekommen, was die äußerst wenigen Verurteilungszahlen bestätigen.2 Dies
beruht auf folgenden Gründen: Faktische Probleme der Täterausforschung in der informations-
technischen Umgebung, strafprozessuale Schwierigkeiten hinsichtlich IT-spezifischer Ermitt-
lungsmaßnahmen insb bei Auslandsbezug und nicht zuletzt konzeptionell verbesserungsfähige
Computerdelikte.3
Die der Computerkriminalität zugrunde liegenden informationstechnischen Konzepte machen
sie sehr facettenreich, weshalb die im Hauptvortrag von Reindl-Krauskopf diskutierten Phäno-
mene lediglich eine kleine Auswahl an Erscheinungsformen der Computerkriminalität darstellen.
In meinem Kommentar zu diesen Beispielsfällen, werde ich einige neue Herausforderungen für
das Strafrecht dogmatisch sowie rechtspolitisch näher beleuchten.
Schlagworte: Cybercrime, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Hacking, Smart Cars,
Ransomware, Medjacking
Eingangs möchte ich mich bei den VeranstalterInnen für die Einladung bedanken, an dieser Tagung
mit einem Kommentar zum Vortrag von Frau Univ.-Prof.in Dr.in Susanne Reindl-Krauskopf mitwir-
ken zu dĂĽrfen. Der Mehrwert eines Kommentars liegt mE nicht in einem bloĂźen ResĂĽmee oder
der besonderen Betonung jener Aspekte des Hauptvortrags, in denen ohnehin Einigkeit besteht
(und solche gibt es viele), sondern insb in Ergänzungen und im Aufzeigen ggf etwas anders gela-
gerter Sichtweisen. So erlaube ich mir, einige ergänzende Bemerkungen zur dogmatischen Analyse
von Reindl-Krauskopf ebenso wie einige rechtspolitische Gedanken zu einzelnen Themenberei-
* Az. Prof. Dr. Christian Bergauer ist assoziierter Professor am Institut fĂĽr Rechtswissenschaftliche Grundlagen,
Fachbereich Recht und IT, der Karl-Franzens-Universität Graz.
1 BMI, Sicherheit 2016 – Kriminalitätsentwicklung in Österreich 31, http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=
&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwj8pdrnr-DTAhUMbBoKHcATADQQFggsMAA&url=
http%3A%2F%2Fwww.bmi.gv.at%2Fcms%2FBK%2Fpublikationen%2Fkrim_statistik%2F2016%2FWeb_Sicherheit_2
016.pdf&usg=AFQjCNEDiNqkAwEFnZakxqWQtnIxYaQZXQ (abgefragt am 8. 5. 2017).
2 Siehe dazu die von der Statistik Austria publizierten Verurteilungszahlen insb zu den Computerdelikten §§ 118a,
119, 119a, 126a, 126b, 126c StGB auf www.statistik.at (abgefragt am 8. 5. 2017).
3 Siehe fĂĽnf generelle Thesen zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich des Computerstrafrechts bei
Bergauer, Das materielle Computerstrafrecht (2016) 597 ff.
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Austrian Law Journal
Volume 2/2017
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 2/2017
- Author
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 108
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal