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ALJ 2018 Dual-Use-VertrÀge 99
durch Prinzipien geordnetes Ganzes angelegtâ seien, seien auch die dem System zugrunde liegen-
den Wertungen und Prinzipien zu berĂŒcksichtigen.70
Grundmann differenziert zwischen Rechtsakten gleichen Ranges, die vom selben Gesetzgeber
stammen, und ungleichen Ranges, sowie zwischen Unionsrecht und anderen Gesetzge-
bern/Rechtsordnungen. FĂŒr die hier gegenstĂ€ndliche Untersuchung interessiert die erste Fall-
gruppe, nÀmlich die systematische Auslegung zwischen zwei gleichen Rechtsakten, die vom sel-
ben Gesetzgeber stammen. 1.) Im Zweifel seien gleiche Begriffe in Parallelakten gleich auszule-
gen. Diese Vermutung werde stĂ€rker, je nĂ€her sich die Rechtsakte stĂŒnden. 2.) Im Zweifel seien
Rechtsakte so auszulegen, dass sie ihren Regelungsgehalt behielten. 3.) Einzelregelungsakte kön-
nen zwischen Rechtsakten mit parallelen Wertungen auch ĂŒbertragen werden.71
Im Hinblick auf die WechselbezĂŒglichkeit zwischen den Rechtsakten bzw den Willen zur KohĂ€renz
als Voraussetzung der rechtsaktĂŒbergreifenden Auslegung ist fraglich, ob ein subjektiver Wille zur
KohĂ€renz erwiesen werden muss oder ob auch objektive KohĂ€renzkriterien genĂŒgen. ME ist die
KohĂ€renz bzw WechselbezĂŒglichkeit vor dem Hintergrund des Ziels der Auslegung zu beurteilen.
Die Frage nach dem Ziel der Auslegung stellt sich wie im nationalen Recht auch fĂŒr das Unions-
recht, nÀmlich, ob der subjektive Gesetzgeberwille (subjektive Auslegung) oder der objektive
Normzweck (objektive Auslegung) maĂgeblich ist.
KohÀrenz wird von manchen vor allem durch Wortlaut und historischen Gesetzgeberwillen fest-
gelegt. Dies steht im Einklang mit der subjektiven Auslegung. Allgemein sprechen fĂŒr die subjektive
Auslegung das Demokratie- und Gewaltenteilungsprinzip sowie das Prinzip des institutionellen
Gleichgewichts zwischen Legislative und Judikative. Demnach hat der zumindest erkennbare Wille
des Gesetzgebers Vorrang vor objektiv-teleologischen oder teleologisch-systematischen ErwÀ-
gungen.72 Im Gegensatz dazu stĂŒtzt sich die objektive Auslegung auf das Prinzip der Rechtssicher-
heit, das den Schutz auf das Vertrauen auf den veröffentlichten Wortlaut (Art 297 AEUV) gebie-
tet.73 Zudem verlangen die andauernden sich Ă€ndernden tatsĂ€chlichen VerhĂ€ltnisse eine BerĂŒck-
sichtigung bei der Auslegung.74 Wird die KohÀrenz subjektiv ausgelegt, so wird im Zusammenspiel
zwischen dem Wortlaut und dem historischen Gesetzgeberwillen, der gewaltenteiligen Demokra-
tie und dem Primat des Gesetzgeberwillens Rechnung getragen.75
ME sollte die KohĂ€renz nicht nur subjektiv und im Einklang mit einem ausschlieĂlichen subjekti-
ven Auslegungsziel gesehen werden, sondern sowohl subjektive als auch objektive ErwÀgungen
berĂŒcksichtigen. Dies steht im Einklang mit der Vereinigungstheorie. Es wird nicht mehr von der
ExklusivitÀt des subjektiven oder des objektiven Auslegungsziels gesprochen, sondern es sind
sowohl die Absicht des historischen Gesetzgebers als auch die objektive Ermittlung des Gesetzes-
textes in ihrem Zusammenhang miteinzubeziehen.76 Ăberwiegend wird im Unionsrecht eine
Vereinigungstheorie vertreten. Im Ausgangspunkt sind demnach die Vorschriften des Unions-
70 Riesenhuber in Riesenhuber3 § 10 Rz 25.
71 Grundmann, RabelsZ 2011, 894 f.
72 Riesenhuber in Riesenhuber3 § 10 Rz 54 mwN.
73 Betonend Grundmann, RabelsZ 2011, 907 ff.
74 Riesenhuber in Riesenhuber3 § 10 Rz 10; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft6 (1991) 317 f.
75 Neuner, Die Rechtsfortbildung, in Riesenhuber (Hrsg), EuropÀische Methodenlehre3 (2015) § 12 Rz 18 mwN;
Larenz/Canaris, Methodenlehre 141-153.
76 Vgl zum autonom-nationalen F. Bydlinski/P. Bydlinski, Methodenlehre 34, 103 ff: Eine âunverrĂŒckbare Fixierung auf
die historische Absicht des Gesetzgebersâ sei ausgeschlossen, ânicht aber deren Wichtigkeit im Zusammenspiel der
Auslegungsmethoden [...]â (Ebenda, 34).
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Austrian Law Journal
Volume 2/2018
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 2/2018
- Author
- Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2018
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 94
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal