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Austrian Law Journal, Volume 2/2021
Page - 169 -
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Page - 169 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2021

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ALJ 2021 Redintegration 169 : Die widersprüchlich anmutende Quellenlage führt darauf zurück, dass die römischen Juristen die rechtliche Bedeutung von Irrtümern nach dem Prinzip von Treu und Glauben und deshalb stark einzelfallbezogen beurteilt hätten.135 Auf Basis der entwickelt er die These, dass Irrende ihre Fehlvorstellung (sofern diese vom Vertragspartner nicht Disharmonie von äußerer Erklärung und innerer Absicht der anderen Partei erkennbar ist, 136 Bezugnehmend auf die oben geschilderte Kritik an der Erklärungstheorie formuliert einen weiteren Leitsatz: Eine Anfechtung von Verträgen wegen Irrtums soll auch möglich sein, solange Geschäfte 137 Auch hier stützt sich der Pandektist auf die : Es liege eine Schikane darin, wenn der Gegner bei einem Sich-Versprechen oder Sich-Verschreiben des anderen Teils eine rechtzeitige erfolgte Selbstberichtigung nicht zulässt.138 3. Position zur legislativen Behandlung des wesentlichen Irrtums Lehre zur Selbstberichtigung fand bei Anklang. Allerdings richtete der Präsident des österr Reichsgerichts (1881 - 1913) diese in seiner bereits zitierten Arbeit (s Pkt III.B.) über die legislative Behandlung des wesentlichen Irrtums139 neu aus: Wie schickt sich auch an, die Frage nach der Anfechtbarkeit von Verträgen wegen Irrtums nach der zu beurteilen.140 Dabei sei jedoch stärker zu beachten, dass niemand auf .141 Ein des Vertrags verlassen und im Vertrauen darauf weitere vermögensrechtliche Dispositionen getr ausreichend, wenn der Irrende dem anderen Teil das negative Vertragsinteresse ersetzt.142 Dieser Zugang prägt auch 143, dass dieser unter Berufung auf aus Gründen der rechtsfortbildend für das ABGB befürwortet. Kritik ernten Überlegungen jedoch deshalb, weil es unbillig sei, dem Irrenden die Möglichkeit zu verwehren, den Zustand nachträglich 135 JherJb 20, 27 ff. 136 , JherJb 20, 41 f; s auch noch 48. verschweigt nicht, dass seine These weitgehend der Regelung des § 876 aF ABGB entspricht (aaO 71). Er erachtet das Irrtumsrecht der Urfassung des ABGB als gelungen. 137 , JherJb 20, 42. 138 , Werk und Wille bei dem sogenannten stillschweigenden Konsens, AcP 72 (1888) 161 (214 inkl FN 41). 139 Grünhuts Zeitschrift 15 (1888) 673-689. 140 , Grünhuts Zeitschrift 15, 678. 141 , Grünhuts Zeitschrift 15, 679. Dort auch zum Nachfolgenden. 142 Aus diesem Grund übte (System des österr Privatrechts II³ [1868] 123 ff) bereits davor heftige Kritik am Irrtumsrecht 143 Grünhuts Zeitschrift 15, 680 f.
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Austrian Law Journal Volume 2/2021
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2021
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Location
Graz
Date
2021
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
48
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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