Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Zeitschriften
Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Volume 3/2017
Page - 181 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 181 - in Austrian Law Journal, Volume 3/2017

Image of the Page - 181 -

Image of the Page - 181 - in Austrian Law Journal, Volume 3/2017

Text of the Page - 181 -

ALJ 3/2017 Helmut Koziol 181 der beiden Ereignisse tatsĂ€chlich kausal war, jeden Ersatzanspruch verliere oder dass der SchĂ€diger ungeachtet der gar nicht feststehenden KausalitĂ€t seines Verhaltens dem GeschĂ€digten vollen Ersatz zu leisten habe. Beides widersprĂ€che aber den tragenden GrundsĂ€tzen des österreichischen Schadener- satzrechtes.  “ Die Teilhaftungslösung findet auch international zunehmend Anerkennung.68 Auch die EGTL hat diese Gedanken aufgenommen und in den PETL berĂŒcksichtigt (Art 3:10669). UnterstĂŒtzung er- fĂ€hrt diese Lösung auch durch die Ökonomische Analyse des Rechts.70 C. Die Reduktionsklausel Ein weiteres Beispiel fĂŒr eine Abkehr vom Alles-oder–Nichts-Prinzip bietet die „Reduktionsklau- sel“. Als Grundregel sehen die GesetzbĂŒcher den vollen Ausgleich des vom verantwortlichen SchĂ€diger verursachten Schadens vor. Einige europĂ€ische Kodifikationen kennen jedoch schon heute eine Herabsetzung des Ersatzes.71 So hat der Richter nach Art 43 Abs 1 des schweizeri- schen OR nicht nur ganz allgemein die GrĂ¶ĂŸe des Ersatzes unter BerĂŒcksichtigung der UmstĂ€nde und der Schwere des Verschuldens festzusetzen, sondern er kann gem Art 44 Abs 2 leg cit die Ersatzpflicht auch mĂ€ĂŸigen, wenn der Schaden nicht grob schuldhaft verursacht wurde und der Ersatzpflichtige durch die Leistung des Ersatzes in eine Notlage versetzt wĂŒrde. Eine Ă€hnliche Bestimmung enthĂ€lt Art 6.282 des litauischen Gesetzbuchs. Art 6:109 des niederlĂ€ndischen Bur- gerlijk Wetboek sieht die MĂ€ĂŸigung nur fĂŒr AusnahmefĂ€lle vor, wobei es die Voraussetzung nur sehr vage umschreibt: Der Richter kann die gesetzliche Verpflichtung zur VergĂŒtung des Scha- dens mĂ€ĂŸigen, wenn die Auferlegung vollen Schadenersatzes unter den gegebenen UmstĂ€nden zu offenkundig unannehmbaren Folgen fĂŒhren wĂŒrde. In einigen anderen Rechtsordnungen wird ohne ausdrĂŒckliche gesetzliche Anordnung in AusnahmefĂ€llen eine Reduktion der Ersatzpflicht zugelassen.72 Eine Reduktionsklausel fĂŒr außergewöhnliche FĂ€lle findet sich auch in Art 10:401 PETL, in Art 6.202 DCFR und im österreichischen Diskussionsentwurf, dessen § 1318 lautet: „Die Ersatzpflicht kann ausnahmsweise gemindert werden, wenn sie den SchĂ€diger unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig und drĂŒckend belastet und ein bloß teilweiser Ersatz dem GeschĂ€digten zumutbar ist. Dabei sind das Gewicht der ZurechnungsgrĂŒnde, die wirtschaftlichen VerhĂ€ltnisse des GeschĂ€digten und des SchĂ€digers sowie die von diesem erlangten Vorteile zu berĂŒcksichtigen.“ Der Entwurf macht somit deutlich, dass dem GeschĂ€digten grundsĂ€tzlich voller Ersatz gebĂŒhrt und nur ausnahmsweise eine Reduzierung zulĂ€ssig ist. 68 Siehe die Nachweise in Koziol, Grundfragen Rz 5/92. 69 Art 3:106 Uncertain causes within the victim’s sphere. The victim has to bear his loss to the extent corresponding to the likelihood that it may have been caused by an activity, occurrence or other circumstance within his own sphere. 70 Faure/Bruggeman, Causal Uncertainty and Proportional Liability, in Tichy (Hrsg), Causation in Law (2007) 105 (108 ff). 71 Siehe dazu Finke, Die Minderung der Schadensersatzpflicht in Europa (2006). 72 Zu Deutschland siehe Canaris, VerstĂ¶ĂŸe gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot im Recht der GeschĂ€fts- fĂ€higkeit und im Schadensersatzrecht, JZ 1987, 993 (995, 1001 f); zu Österreich F Bydlinski, System 226 und 233; Koziol, Haftpflichtrecht I3 (1997) Rz 7/7 ff.
back to the  book Austrian Law Journal, Volume 3/2017"
Austrian Law Journal Volume 3/2017
Title
Austrian Law Journal
Volume
3/2017
Author
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2017
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
66
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Austrian Law Journal