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Goltz. Man braucht nur eine seiner hinterlassenen Schriften mit dem
Aufsatz zu konfrontieren, den Ferdinand KĂĽrnberger unter dem Titel
›Soll und Haben eines Naturgenies‹ über ihn schrieb, um zu erkennen,
wie wenig da von Redeglut auf dem kalten Papier ĂĽbriggeblieben sein
mussÂ
– soviel Meisterhaftes und Vorahnendes auch noch immer stehen
blieb!«89
1917 – 1919
»Inspiratorische Traumstimmung« fĂĽr den »Golem«Â
– stocknüchterne
Realität hingegen im wiedereinberufenen Reichsrat, aber um nichts
weniger aufregend in diesen Tagen.90 Am 12. Juni 1917 erklärt Präsident
Gustav GroĂź um 11.10 Uhr die vierte Sitzung der XXII. Session fĂĽr er-
öffnet. Wie die Vertreter der einzelnen Völkerschaften schon in der
konstituierenden Sitzung klargelegt haben, demonstrieren nun vor allem
die tschechischen Abgeordneten während der Rede des Ministerpräsi-
denten, daß sie nicht gewillt sind, dessen Vorhaben, alle Nationalitäten
in die Regierung einzubinden – »Seien wir alle vor allem Österrei-
cher!«Â
–, mitzutragen. Heinrich Graf Clam-Martinic versichert die Ab-
geordneten, daß die Regierung alles aufbieten werde, »damit die Tagung
des Reichsrates unserem geliebten Vaterland in dieser ernsten Stunde
eine mächtige Stütze sei und der Bevölkerung in dieser schweren Zeit
Hilfe und Trost bringe«. Ganz im Sinn der »Thronrede Seiner k. und k.
Apostolischen Majestät des Kaisers Karl I.«, gehalten bei der feierlichen
Eröffnung des Reichsrats am 31. Mai 1917, versucht er das Haus auf die
Einheit des Staatswesens einzuschwören.91 Vergebens.
Anton Kuh verfolgt die zweite,92 die siebte93 und insbesondere die
dreizehnte Sitzung der XXII. Session, in der jene legendären Worte
fallen – in seinem Bericht94 zensuriert –, die er immer wieder zitiert,
weil sie für ihn geradezu formelhaft das Verhältnis des Staatsbürgers
zur Obrigkeit im alten Ă–sterreich fassen. In dieser dreizehnten Sitzung
am 3. Juli 1917 steht eine Debatte der »§-14-Verordnungen«95 auf der
TagesordnungÂ
– insbesondere die »Kaiserliche Verordnung vom 25. Juli
1914 ĂĽber die zeitweilige Unterstellung von Zivilpersonen unter die
Militärgerichtsbarkeit« –, die die Regierungen Cisleithaniens seit der
Vertagung des Reichsrats erlassen haben. Bevor man zur Tagesordnung
übergeht, verliest Ministerpräsident Ernst Ritter von Seidler ein mit
2. Juli 1917 datiertes »Allerhöchstes Handschreiben«. Kaiser Karl erläßt
darin Personen, die von einem »Zivil- oder Militärgericht wegen einer
der folgenden im Zivilverhältnisse begangenen strafbaren Handlungen
verurteilt worden sind, die verhängte Strafe«: unter anderem Hoch-
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Anton Kuh
Biographie
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Anton Kuh
- Subtitle
- Biographie
- Author
- Walter SchĂĽbler
- Publisher
- Wallstein Verlag
- Location
- Göttingen
- Date
- 2018
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-8353-3189-1
- Size
- 13.8 x 22.2 cm
- Pages
- 576
- Category
- Biographien