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detektivinstitut ›Ethos‹«: »Ich wollte zuerst, als ich im Laufe des Sams-
tags und Sonntags bis spät in die Nacht hinein ununterbrochen und von
Viertelstunde zu Viertelstunde telephonisch mystifiziert wurde – die
unglaublichen sherlockholmesisch verwickelten Irreführungen kann ich
hier nicht detailliert wiedergeben
–, kaum glauben, daß diese mühevollen
Foppereien von der Hand des Karl Kraus und seines Anwalts gesegnet
seien; daß hier ein Freiwilligenkorps enragierter Jüngels in Wettbewerb
getreten sei, um sich den Kraus-Orden am Bande der Sittlichkeits-
medaille für die Feststellung zu verdienen, ob ich faktisch im Bett liege
oder nicht. […] Nun
– ist dieser heilige Eifer, diese detektivische Müh’-
Entfaltung nicht kostbar? Sieht man hinter dieser gymnasiastenhaften
Kinderei nicht den fanatischen Beweis-Geier, wie ihm die Lippen nach
›Eruierung‹ lechzen, der ganz großen ethischen Sache zuliebe? Erkennt
man hier nicht die ganze Methode des Materialsammelns und Aus-
schnupperns wieder, die den treffenden und genialen ›Fackel‹-An spie-
lungen zu Grunde liegt? Spürt man nicht, wie er in diesen Wonnen des
Stelligmachens, Nachweisens, Herauskriegens aufgeht, als gälte es eine
Vorladung vors Jüngste Gericht? Ich hatte drei Tage lang das Gefühl, in
die Werkstatt eines ›Fackel‹-Artikels zu blicken; so nämlich sehen die
konkreten Vorarbeiten aus, die der geistigen Schöpfung vorangehen.
Herr Karl Kraus hätte, um seinem ethischen Drang schrankenloser zu
leben, doch ein Polizeikommissär werden müssen.«18
Am 10. Juni legt Kraus in einem ergänzenden Antrag weitere Beweise
für die »Irreführung des Gerichtes« durch Kuh vor und gibt, unter
Nennung eines Zeugen, bekannt, daß »sich seit der ›schweren Blind-
darmentzündung‹ des Beschuldigten vom 5. Juni 1926 sein Befinden so
rapid gebessert hat, dass er bereits am 6. Juni 1926 abends beim Heurigen
in Heiligenstadt in der Lage war, grössere Quantitäten Alkohol zu sich
zu nehmen«.
Samstag, 11. November 1926 – Faschingsbeginn! –, Strafbezirks-
gericht I, Wien II., Schiffamtsgasse 1, Verhandlungssaal 16, 12 Uhr. Kuh
erscheint zwar in Begleitung seines Verteidigers Friedrich Schnepp und
von dessen Konzipienten Salo Weitberg, führt seine Sache jedoch zu-
meist selbst.19 Er bekennt, die inkriminierten Äußerungen im angegebe-
nen oder ähnlichen Wortlaut gemacht zu haben, bestreitet jedoch die
Kompetenz des Bezirksgerichts: »Literarische Auseinandersetzungen,
auch pamphletistischen Inhaltes« unterlägen nicht der juristischen Be-
urteilung. Kraus habe selbst »unzählige Polemiken gegen die gesamte
künstlerische und wissenschaftliche Welt geführt in der Sicherheit, seine
Verantwortung hiefür nicht beim Bezirksgericht erbringen zu müssen«.
Er verwahrt sich insbesondere dagegen, daß die inkriminierten Stellen
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Anton Kuh
Biographie
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Anton Kuh
- Subtitle
- Biographie
- Author
- Walter Schübler
- Publisher
- Wallstein Verlag
- Location
- Göttingen
- Date
- 2018
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-8353-3189-1
- Size
- 13.8 x 22.2 cm
- Pages
- 576
- Category
- Biographien