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Der Arkadenhof der Universität Wien und die Tradition der Gelehrtenmemoria in Europa
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abgesehen, mochte dies auch damit zusammen- hängen, dass seit Heinrich VIII. eine bestimmte Zahl hingerichteter Verbrecher für medizinische Zwecke zur Verfügung gestellt wurde. Dieses Verfahren fand seine Bestätigung im „Murder Act“, einem Gesetz von 1752, welches es erlaub- te, den von einem Mord befleckten Leichnam der öffentlichen Autopsie zu unterziehen. In der breiten Öffentlichkeit galt das Sezieren also als eine über den Tod hinaus verlängerte Form des Bestrafens. Goethes Brief und Benthams Testa- ment belegen ihren Willen, gegen diesen Irrglau- ben vorzugehen. Goethe und Bentham starben beide in kur- zem Abstand voneinander 1832, bevor sie ihre An- strengungen prämiert sehen konnten: Genau in demselben Jahr segnete das House of Lords den „Anatomy Act“ ab, der die Sezierung aus dem Kreis der zu bestrafenden Post-mortem-Praktiken strich und es Medizinern und Forschern ermög- lichte, sich den zur Verfügung stehenden Ver- storbenen anzunehmen und so das Problem des Auftreibens der Kadaver zum größten Teil zu lö- sen. Bentham hatte sich also höchstpersönlich zur Verfügung gestellt, damit den anatomischen Studien ein unverzichtbarer Wert für den Fort- schritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse aner- kannt werden konnte: Er hatte dabei nicht nur seinen Namen, sondern auch seinen Körper her- gegeben, weil er sich schon als Junge fragte, ob und wie er auch nach seinem Tod noch von ei- nem Nutzen für die Gesellschaft sein könnte. Dies reichte ihm jedoch nicht. Sollte sein wissenschaftlicher Beitrag auf dem kalten Tisch eines Operationssaals, unter den Augen von Dutzenden von Menschen, enden? War es mög- lich, dass es nichts anderes gab, um der wissen- schaftlichen Sache zu dienen? Solche Fragen müssen die Gedanken des englischen Philoso- phen für lange Zeit aufgewühlt haben, bis er sich 1824 dazu entschloss, seinem Testament ein Ko- dizill hinzuzufügen. Nachdem er die Absicht be- stätigt hatte, den eigenen Leichnam in the most public manner5 sezieren und die Weichteile für zukünftige Studien konservieren zu lassen, be- eilte sich Bentham, neue Instruktionen zu ge- ben: As to the head & rest of the skeleton, it is my desire that the head may by preparation after the New Zealand manner be preserved, & the entire skeleton with the head above it & connected with it, be placed in a sitting posture, & made up into the form of a living body, covered with the most de- cent suit of clothes. And whereas it has occurred to me that some of my friends may be eventually dis- posed to meet at a club in commemoration of my birth & death, my desire is, that in that case order may be taken by my executor, for such my skeleton seated in an appropriate chair, to be placed, on the occasion of any such meeting, at one end of the tab- le after the manner in which, at a public meeting, a chairman is commonly seated.6 Es ist der erste Anklang an das, was hier als Effigy7 definiert, später aber zur Auto-Ikone um- getauft wird, ein Neologismus, der in der letzten Version des Testaments erstmals auftaucht. Der Autor dieser Seiten, die der Philosoph lediglich gegenzeichnet, ist in der Tat ein Arzt, Thomas Southwood Smith: Er wird es sein, der die Grab- rede zur Erinnerung an Bentham hält und der in den darauffolgenden Tagen mit der Behand- lung seiner sterblichen Reste fortfährt. Fünfund- zwanzig Jahre später sollte Southwood Smith sei- nem Kollegen William Munk in einem Brief das angewandte Verfahren erklären und dabei zeit- gleich die problematischen Aspekte herausstel- len: I endeavoured to preserve the head untouched, merely drawing away the fluids by placing it under an air pump over sulphuric acid. By this means the Der Körper als MonuMent 215 5 J. Bentham, Codicil to Bentham’s Will, 29 March and 9 October 1824, in: Bentham’s Auto-Icon and Related Wri- tings (hrsg. von J. E. Crimmins), Bristol 2002, S. 5–7: 6. 6 Ebenda. 7 Ebenda.
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Der Arkadenhof der Universität Wien und die Tradition der Gelehrtenmemoria in Europa
Title
Der Arkadenhof der Universität Wien und die Tradition der Gelehrtenmemoria in Europa
Editor
Ingeborg Schemper-Sparholz
Martin Engel
Andrea Mayr
Julia Rüdiger
Publisher
Böhlau Verlag
Location
WIEN · KÖLN · WEIMAR
Date
2018
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20147-2
Size
18.5 x 26.0 cm
Pages
428
Keywords
Scholars‘ monument, portrait sculpture, pantheon, hall of honour, university, Denkmal, Ehrenhalle, Memoria, Gelehrtenmemoria, Pantheon, Epitaph, Gelehrtenporträt, Büste, Historismus, Universität
Categories
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