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45121.5
Freigabeherausforderung für das vollautomatisierte Fahren (Freigabefalle)
Menschen überwacht, für das autonome System muss die Ausführung einer Aufgabe jedoch
den Ansprüchen an die zu Beginn diskutierte Sicherheit genügen.
21.4.2 Vergleich der Bedingungen in der Luftfahrt,
im Straßenverkehr und im Eisenbahnverkehr
Neben dem Straßenverkehr existieren weitere Verkehrssysteme, bei denen die Automati-
sierung der Bedienung Einzug gehalten hat. Inwieweit jedoch die Herausforderungen und
Lösungen aus diesen Bereichen auf die Fahrzeugautomatisierung übertragbar sind, wird im
Folgenden diskutiert.
Die Automatisierung in der (zivilen) Luftfahrt liefert aktuell keine Beispiele der Voll-
automatisierung. Auch wenn die Piloten nur äußerst selten tatsächlich der Flugaufgabe
nachgehen, sind diese dennoch als Überwacher und Bediener vorhanden. Eine Übersicht
über die Unterschiede der Verkehrssysteme findet sich in Tab. 21.1, die Weitzel et al. [9]
und Ständer [19] entnommen wurde. Für die Absicherung ist diesbezüglich besonders das
Sicherheitskonzept des Verkehrsablaufs von Interesse, denn hier zeigen sich die Unter-
schiede zwischen Luftfahrt und Straßenverkehr. Die Luftfahrt operiert in einem gesetzlich
abgeschlossenen Verkehrsraum, ein Kollisionswarnsystem ist verpflichtend und eine
externe Überwachung des Betriebs ist durch die Flugsicherung vorhanden.
Das Verkehrssystem der Eisenbahn bietet Beispiele der Vollautomatisierung: Beispiels-
weise wird in Nürnberg eine automatisierte U-Bahn betrieben. Jedoch unterscheidet sich
auch für dieses Verkehrssystem nach Tab. 21.1 besonders das Sicherheitskonzept des Ver-
kehrsablaufs zwischen Straßenverkehr und Eisenbahn. Für den Bahnverkehr existiert ein
gesetzlich abgeschlossener Verkehrsraum, zusätzlich wird mit Logiksystemen und einer
externen Überwachung gearbeitet, um die Kollision von zwei Zügen zu vermeiden.
Der Straßenverkehr als Mischbetrieb liefert die Bedingung des abgeschlossenen Ver-
kehrsraumes und der externen Überwachung nicht. Diese Unterschiede zeigen, warum
Lösungen für die Freigabe nicht direkt auf das autonome Fahren übertragen werden können.
Mit diesem Vergleich soll nicht ausgeschlossen werden, dass sämtliche Lösungen aus
der Luftfahrt und dem Eisenbahnverkehr für den Straßenverkehr uninteressant sind. Sicher-
lich existieren ähnliche Problemstellungen wie beispielsweise die Zuverlässigkeit von
sicherheitsrelevanten Komponenten.
21.5 Freigabeherausforderung für das vollautomatisierte Fahren
(Freigabefalle)
Wie dargestellt wurde, unterscheidet sich die Funktion des autonomen Fahrens als Test-
objekt grundlegend von den aktuellen Straßenfahrzeugen, aber auch von Bewegungs-
mitteln im Luft- und Eisenbahnverkehr. Deshalb wird nun ermittelt, welche Aussagekraft
die vorgestellten aktuellen Testkonzepte übertragen auf das autonome Fahren besitzen
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung