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Die Freigabe des autonomen
Fahrens452
Tab. 21.1 Vergleich der Bedingungen der Verkehrssysteme (entnommen [9], basierend auf [18])
Luftfahrt StraĂźenverkehr Eisenbahnverkehr
Bewegungsoptionen 3-D (Raum) 2-D (Fläche) 1-D (Linie)
Bediener
verantwortlicher
FahrzeugfĂĽhrer meist redundant nicht redundant nicht redundant
Professionalität
der Fahrzeugführer fast vollständig
hauptberuflich geringer Anteil
hauptberuflich fast vollständig haupt-
beruflich
Ausbildung
Theorie > 750 Stunden > 21 Stunden ~ 800 Stunden
Praxis > 1500 Stunden > 9 Stunden ~ 400 Stunden
Schulung auf
Fahrzeugtyp ja nein ja
Weiterbildung erforderlich nicht erforderlich erforderlich
Sicherheitskonzepte des Verkehrsablaufs
Verkehrsraum
abgeschlossen gesetzlich festge-
legte Begrenzungen in Sonderfällen gesetzlich festgelegte
Begrenzungen
Fahrt auf Sicht nein, nur in Sonder-
fällen ja nein, nur in Sonderfällen
technische Vorrich-
tungen (Beispiele) Kollisionswarn-
systeme
verpflichtend Fahrbahnmarkierung,
Lichtsignalanlagen,
Beschilderung Sicherheitsfahrschal-
tungen, punktförmige
Zugbeeinflussung,
automatische Fahr- und
Bremssteuerung
externe
Ăśberwachung ja, Flugsicherung nein ja, Fahrdienstleitung,
Betriebszentrale
Technische Rahmenbedingungen
Dokumentation
Fahrten/ Betriebs-
stunden ja nein Ăśberwachung der Lauf-
leistung, automatische
Fahrtenschreiber
Instandhaltung,
Reparatur nur von zertifizier-
ten Betrieben Werkstätten,
Selbsthilfe nur von zertifizierten
Betrieben, dann auch
kleine Werkstätten
Unfallanalyse jeder Unfall/
schwere Störung,
durch unabhängige
staatliche Stelle in Einzelfällen, durch
zertifizierte Gutachter jeder Unfall/ schwere
Störung, durch unabhän-
gige staatliche Stelle
StĂĽckzahlen
(in Europa) 103 (fallend) 106 (steigend) 103 (fallend, bei steigen-
der Fahrleistung pro
Triebfahrzeug)
Modellwechsel ca. 20 Jahre ca. 5–7 Jahre ca. 20 Jahre für Trieb-
fahrzeuge
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung