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Erhebung und Nutzbarmachung zusĂ€tzlicher Daten â Möglichkeiten und
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vor zehn Jahren) oder zukĂŒnftigen Daten (FĂ€higkeiten in zehn Jahren), kann dies einen
Eindruck von steigender oder sinkender FahrtĂŒchtigkeit verursachen. Dies kann zu unge-
rechtfertigten Nachteilen fĂŒr Fahrer fĂŒhren, etwa bei der Berechnung von Versicherungs-
prĂ€mien. Ăhnliche Bewertungsmethoden bei der Beurteilung der KreditfĂ€higkeit haben
sich in der Vergangenheit hÀufig als falsch erwiesen, wenn es um individuelle Bewertungen
ging, auch wenn sie eine statistische Wertigkeit besaĂen. Daher gibt es keine expliziten
Regeln, bestimmte Arten von Daten als speziell einzuordnen und spezielle Hindernisse fĂŒr
deren Nutzung vorzusehen. Man mag den Eindruck haben, dass Daten, die RĂŒckschlĂŒsse
auf die Gesundheit und medizinische Details erlauben, oder Daten zur politischen Meinung
von Personen besonders sensibel sind. Es gibt jedoch keinen eindeutigen Beleg dafĂŒr, dass
diese Daten immer sensibler sind als z. B. Daten ĂŒber die finanzielle Situation einer Person.
Die rechtliche Konsequenz der beschriebenen Schwierigkeiten ist das Prinzip, fĂŒr jedes
einzelne Datum die LegitimitĂ€t der Datenverarbeitung zu prĂŒfen, statt eine allgemeine
Freigabe vorzusehen (s. auch die Beschreibungen von âRechtmĂ€Ăigkeit und genaue Be-
stimmung des Zwecks der Datenverarbeitungâ und âBeschrĂ€nkung der Erfassungâ in
Abschn. 24.4.1). Somit muss fĂŒr jede Art von Daten ĂŒberprĂŒft werden, ob ihre Erfassung
notwendig ist, um den Dienst bereitzustellen, dessentwegen sie erhoben wurden. ZusÀtzlich
ist zu ĂŒberprĂŒfen, ob die Art der Verarbeitung angemessen ist.
24.4 Anforderungen aus der Perspektive des Datenschutzes
Dieser Abschnitt diskutiert die Anforderungen aus der Perspektive des Datenschutzes.
EinfĂŒhrend werden international etablierte GrundsĂ€tze und ihr Bezug zu den Use-Cases
erlĂ€utert (s.Abschn. 24.4.1). AnschlieĂend werden in Abschn. 24.4.2 zusĂ€tzliche Ăber-
wachungsmaĂnahmen mit dem Ziel einer âdatenschutzvertrĂ€glichenâ Verwendung der
Daten diskutiert, bevor in Abschn. 24.4.3 das Augenmerk auf die BeschrÀnkung von Zu-
griffsrechten und auf den Einsatz von DatenverschlĂŒsselung gelegt wird.
24.4.1 GrundsÀtze
FĂŒr jegliche Art persönlicher Daten, die erhoben oder erfasst und aus dem Einflussbereich
der betroffenen Person heraus ĂŒbermittelt werden, muss es eine klare BegrĂŒndung geben,
die die einschlĂ€gigen DatenschutzgrundsĂ€tze und -anforderungen berĂŒcksichtigt. Die
DatenschutzgrundsÀtze und -anforderungen hÀngen von der jeweiligen nationalen, regiona-
len und gelegentlich auch branchenspezifischen Gesetzgebung ab, sodass eine vollstÀndige
Analyse hier unmöglich wÀre. Erfreulicherweise existiert seit 2011 die internationale Norm
ISO/IEC 29100 âPrivacy Frameworkâ [8], die elf DatenschutzgrundsĂ€tze enthĂ€lt. Diese
GrundsÀtze wurden aus DatenschutzgrundsÀtzen abgeleitet, die in den Jahren und Jahr-
zehnten zuvor von Staaten, LĂ€ndern und internationalen Organisationen (z. B. der OECD
und der EU) in ihren jeweiligen Regulierungen entwickelt worden waren. Die Editoren der
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung