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Grundlegende und spezielle Rechtsfragen fĂĽr autonome
Fahrzeuge556
sichtigung einer Reaktionszeit des Fahrers [14]. Die hierdurch verzögerte Steuerungshand-
lung kann einzelfallabhängig das Auftreten eines Unfalls oder seine Folgen beeinflussen.
Tatsächlich erscheint diese Arbeitshypothese im Zusammenhang mit einem Wandel hin
zu maschinellen Steuerungsentscheidungen keineswegs abwegig. Es lieĂźe sich zudem
noch annehmen, dass ein weiterer Vorteil dadurch erreicht werden kann, dass alternative
Steuerungsmöglichkeiten (wie beispielsweise das Ausweichen anstelle des Bremsens vor
einem konkret gefährdeten Fußgänger, was dem Durchschnittsfahrer selten gelingt [15])
von einer maschinellen Steuerung mitberücksichtigt werden können. Eine wesentliche, den
„Dilemma-Situationen“ zugrunde liegende Arbeitshypothese lautet deshalb, dass die
maschinelle Fahrzeugsteuerung potenziell zur Kontrolle von bislang nicht oder nur ver-
zögert beherrschten Verkehrssituationen führt.
25.5.2.2 Die automatisierte Steuerungsentscheidung
Die hierauf aufbauende weitere Annahme im gedanklichen Modell der „Dilemma-Situation“
berücksichtigt die neuartige maschinelle „Entscheidungsqualität“ einer autonomen Fahr-
zeugsteuerung. Diese Sichtweise kommt ausdrücklich in der Bezeichnung des „Fahrrobo-
ters“ als „Subjekt“ zum Ausdruck, die sich – mit aller in dieser Hinsicht gebotenen Vorsicht
– in den grundlegenden Definitionen des vorliegenden Projektes äußert (s. Kap. 2). Um
diesen Effekt pointiert hervorzuheben und die ethische Dimension einer maschinellen
Steuerungsentscheidung zu argumentieren, erfolgt unter Hinzunahme eines Entschei-
dungsdilemmas die – in der Natur eines Dilemmas liegende anderweitig ausweglose – Zu-
spitzung. Eine solche Zuspitzung ist nicht als völlig unrealistisch anzusehen und schon
deshalb unbedingt diskussionswĂĽrdig, weil es um die gesellschaftliche Akzeptanz einer
weitreichenden maschinellen Entscheidungsqualität geht, die hierdurch in den Mittelpunkt
gerückt wird. Diese maschinelle Entscheidung kann im Einzelfall – wie in den „Dilemma-
Situationen“ konstruiert – das Recht des (konkret gefährdeten) Einzelnen auf Leben
und körperliche Unversehrtheit betreffen und liegt insoweit grundsätzlich nicht anders
als im Fall der grundrechtsrelevanten Gefahren im heutigen StraĂźenverkehr (s. hierzu
Abschn. 25.3). Der wesentliche Unterschied liegt einzig in der zugrunde liegenden maschi-
nellen Steuerung.
25.5.2.3 Kritische Analyse der „Dilemma-Situation“
Man wird bei einer theoretischen Aufarbeitung möglicher Konsequenzen maschineller
Steuerungsentscheidungen der Sache nur gerecht, wenn auch darauf hingewiesen wird,
dass die „Dilemma-Situation“ in Gestalt des „Entscheidungsdilemmas“, soweit es über-
haupt existiert, die absolute Ausnahme darstellen wird. FĂĽr eine sachliche Einordnung ist
deshalb einleitend darauf hinzuweisen, dass es sich von vornherein nur um eine sehr selte-
ne Ausnahmesituation handeln kann.
Die dem Dilemma zugrunde liegende Annahme ist, dass keine Alternative zur Schädi-
gung von zwei im Wesentlichen gleichrangigen RechtsgĂĽtern im konkreten Einzelfall
denkbar ist, obwohl die maschinelle Fahrzeugsteuerung alle alternativ möglichen Steue-
rungsentscheidungen berücksichtigt hat. Wenn aber in der konkreten Situation – unter
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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