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Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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55725.5 Grundsätzliche Rechtsfragen des autonomen Fahrens Beachtung des Steuerungsverhaltens vor Konkretisierung der Gefahr – keine Alternative zur Schädigung verbliebe, können gleichwohl relevante alternative Ursachen als das Steu- erungsverhalten in der vorgelagerten Kausalkette in Betracht gezogen werden. So erscheint es etwa plausibel anzunehmen, dass Gefahren möglicherweise nicht allein in der Fahrzeug- steuerung liegen, sondern dem Straßenverkehr als solchem innewohnen können und somit bereits auf die in Abschn. 25.3 beschriebene Komplexität und Vielfalt möglicher Situatio- nen im „Verkehrssystem Straße“ zurückzuführen sind. Dies erscheint insbesondere dann wahrscheinlich, wenn man beispielsweise den Einfluss der Fahrgeschwindigkeit berück- sichtigt, deren Höhe voraussichtlich in den meisten Fällen eine notwendige Ursache (im naturwissenschaftlichen Sinn) bei dem Zustandekommen von Verkehrsunfällen darstellen wird. Die „normale“ Fahrgeschwindigkeit ist aber zugleich Bestandteil des heutigen Ver- ständnisses vom „Verkehrssystem Straße“ und bestimmt in weiten Teilen sein Gepräge. Das Bild vom heutigen Straßenverkehr erscheint im Einzelfall durchaus risikobehaftet: So ist durchaus zu hinterfragen, ob in einzelnen Situationen – wie beispielsweise im Fall der Vorbeifahrt an einem Fußgänger – ein Risiko liegt [16], das angepasst werden könnte, um bestehenden Unfallrisiken im Straßenverkehr zu begegnen. 25.5.2.4 „Dilemma-Situationen“ vor dem Hintergrund der Grundrechte Die rechtliche Bewertung von „Dilemma-Situationen“ sollte konsequent in den übergeord- neten rechtlichen Rahmenbedingungen, den Grundrechten, ihren Ausgangspunkt nehmen. Im Bereich des Grundrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit ändert sich durch den Wandel von menschlicher Fahrzeugsteuerung zu maschinellem Wirken nichts von grundlegender Bedeutung: Es kommt insbesondere nicht zu einem „gezielten“ Eingriff in das Leben oder die körperliche Unversehrtheit, der aufgrund der Bedeutung dieser Rechts- güter als Höchstwert bzw. ihrer fundamentalen Bedeutung praktisch nicht zu rechtfertigen wäre [3]. Zwar ist, wie noch im Zusammenhang mit der Produkthaftung zu diskutieren sein wird, jede Steuerungsentscheidung durch die Programmierung des entsprechenden Sys- tems unter bestimmten Randbedingungen vorgegeben und somit letztlich nicht zufällig, allerdings handelt es sich dabei gerade nicht um die Konkretisierung eines bestimmten Handlungsablaufes. Die Programmierung einer autonomen Fahrfunktion gibt vielmehr (nur) vor, welche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, sodass hieraus unter mehreren Alternativen diejenige gewählt werden kann, die einen Schaden nach Möglichkeit ganz vermeidet oder den geringsten Schaden verursacht. Gerade in dieser situationsabhängigen Berücksichtigung von Handlungsalternativen liegt der entscheidende Mehrwert einer maschinellen Fahrzeugsteuerung, die in Abschn. 25.5.2.1 als „Erweiterung der Einfluss- möglichkeit“ durch maschinelle Steuerung beschrieben wurde. Damit werden aber im Rahmen der Programmierung keine Steuerungsentscheidungen getroffen, sondern (nur) abstrakte Kriterien für die einzelfallbezogene Steuerungsentscheidung vorgegeben. Hier- aus wird deutlich, dass es sich letztlich weiterhin um ein abstraktes Risiko handelt, das eine maschinelle Steuerung im Straßenverkehr bedeutet. Sie wäre deshalb vor dem Hintergrund der Grundrechte nicht anders zu behandeln als eine menschliche Fahrzeugsteuerung auch, die die bereits in Abschn. 25.3 dargestellten Risiken birgt. Somit sind die hiermit einherge-
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Autonomes Fahren Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung
Title
Autonomes Fahren
Subtitle
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Authors
Markus Maurer
Christian Gerdes
Barbara Lenz
Hermann Winner
Publisher
Springer Open
Date
2015
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
78-3-662-45854-9
Size
16.8 x 24.0 cm
Pages
756
Category
Technik
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