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Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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Grundlegende und spezielle Rechtsfragen für autonome Fahrzeuge570 dabei aber auch abweichende Meinungen einzelner Wissenschaftler, sofern diese Arbeiten den Mindestanforderungen wissenschaftlichen Arbeitens genügen [22]. Insoweit ist auch für autonome Fahrzeuge entscheidend, ob die Erkennbarkeit eines Fehlers zum Zeitpunkt des In-Verkehr-Bringens tatsächlich ausgeschlossen werden konnte (zudem müsste dies im Nachhinein, wenn es zu einem Unfallschaden gekommen ist, im zivilrechtlichen Verfahren aufgrund der dort geltenden Darlegungs- und Beweislast noch nachgewiesen werden). Nur in diesem seltenen Fall würde der Hersteller über diesen Haftungsausschlussgrund des Produkthaftungsgesetzes (und mangels Verschulden auch nach § 823 Abs. 1 BGB) an Rechtssicherheit gewinnen. In der Praxis wird dieser Fall nahezu bedeutungslos sein. Ein Bewusstsein dafür, dass Produktfehler auch nach dem Stand von Wissenschaft und Technik bei Beachtung aller notwendigen Sorgfalt möglicherweise nicht gänzlich aus- zuschließen sind, mithin eine „Restfehlertoleranz“ – wie sie die Norm ISO 26262 zu grunde legt – besteht, ist darum als eine technische Beschreibung des Entwicklungsprozesses aufzufassen, die im Produkthaftungsrecht keine Entsprechung findet. 25.6.4 Mögliche Abweichungen der rechtlichen Bewertung im internationalen Kontext Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das vorliegende Kapitel von vornherein nur die Situation nach deutschem Recht in Betracht zieht und Aussagen trifft, die sich an dem in Deutschland heute geltenden Recht orientieren. Von einer Anwendung auf andere Länder kann nur eingeschränkt ausgegangen werden. Eine Übertragbarkeit der Schlussfolgerungen wird abgesehen von Zufälligkeiten insbesondere dann möglich sein, wenn es zu einer Ver- einheitlichung des Rechts aufgrund internationaler Verträge (also im Rahmen des Völker- rechts) oder durch Verordnungen und Richtlinien im Rahmen der Rechtssetzung der EU gekommen ist. Demzufolge ist darauf zu verweisen, dass hinsichtlich der dargestellten grundrecht- lichen Situation ein weitgehend übereinstimmender Grundrechtsstandard – soweit vor- liegend im Zusammenhang mit den deutschen Grundrechten auf Leben und körperliche Unversehrtheit von Bedeutung – beispielsweise auch durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wird. Sie weist Bezüge zur Europäischen Menschenrechts- konvention auf und mit Ausnahme des Vereinigten Königreiches und Polens wurde durch Verweis im Lissabonner Vertrag die Europäische Grundrechtscharta für die Länder der Europäischen Union für bindend erklärt. Die Rechte auf Leben und körperliche Unver- sehrtheit werden darin anerkannt – im Einzelnen gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vgl. [23]). Diese Betrachtung ließe sich darüber hinaus beliebig auf die Verfassungen anderer Staaten ausweiten; festzuhalten ist insoweit jedoch, dass die Grundrechtsdogmatik sich in vielen Einzelbereichen deutlich unterscheiden kann. Eine solche Untersuchung obliegt deshalb den Spezialisten der je- weiligen Rechtsmaterie.
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Autonomes Fahren Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung
Title
Autonomes Fahren
Subtitle
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Authors
Markus Maurer
Christian Gerdes
Barbara Lenz
Hermann Winner
Publisher
Springer Open
Date
2015
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
78-3-662-45854-9
Size
16.8 x 24.0 cm
Pages
756
Category
Technik
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