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Im städtischen Bad vor 500 Jahren - Badhaus, Bader und Badegäste im alten Tirol
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Page - 122 - in Im städtischen Bad vor 500 Jahren - Badhaus, Bader und Badegäste im alten Tirol

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Bader, Badknechte, Reiberinnen und Gewandhüterinnen zu Rattenberg 122 dem guten Gulden, weitere 100 Gulden, die ihr mit der Zeit zu entrichten waren,614 den Sack und das Fässchen mit Flachs samt allem gesponnenen Garn, ein Drittel der fahrenden Habe, ausgenommen alles Werkzeug und die Arzneien. Die Einnahmen, die seit dem Tod ihres Mannes aus Bad und Aderlassen erzielt wurden, sollten ihr bleiben, doch musste sie davon die Knechte oder andere für diese Zeit bezahlen. Das vorhandene Brennholz durfte sie bis Quatember Pfingsten für Bad und Haus ver- heizen, vom übrig bleibenden Rest des Holzes erhielt sie ein Drittel. Gleichermaßen durften ihre Knechte alles, was zum Verarzten notwendig war, bis zu diesem Termin nehmen und brauchen, es sei zu frischen Wunden, Beinbrüchen oder anderem. Was sie nicht verwendeten, musste an Ort und Stelle bleiben. Was zum Badebetrieb nötig war wie Badewannen, Badeschaffe, Barbierbecken, Schröpfköpfe, Kännchen, Bademäntel, Schöpfer, Instrumente in der Scherbank und anderswo, wie man es auch heißt, durfte die Frau bis zum Pfingstquatember (12. Juni) nutzen. Wurde etwas verloren oder zer- brochen, musste der Schaden gutgemacht werden. Nach diesem Termin hatte sie »alln zeug und hausrat«, wie erwähnt, den Erben zuzustellen. Alle andere Barschaft, Silbergeschirr, Männerschmuck und -kleidung fielen an die Erbinnen. Die im Inventar vermerkten und nicht angezeigten »Schulden«,615 die noch zur Sprache kommen könnten, standen ebenso ihnen allein zu wie Geld, Kleinode und anderes, das Meister Matheus bei sich habe, wenn man ihn finde. Hatte Meister Matheus in seinem Leben Schulden gemacht, mussten sie von den Erbinnen begli- chen werden, ohne die Witwe zu belasten. Sollte dank Gottes Gnade Meister Matheus gefunden werden, hatten sie ihn auf ihre Kosten in geweihtem Erdreich zu bestatten. Alle Unkosten, die bisher aufgelaufen waren oder noch entstehen konnten (für Trauer- gottesdienst, Spenden, Almosen an die Armen, Vertragsausfertigung, Beschreibung des Inventars und was sich sonst gebührte), gingen zu Lasten der drei Schwestern. Sie- gel- und Schreibgeld, Entlohnung der Prokuratoren hatte jeder Teil für sich zu tragen. Beide Parteien erhielten je ein Exemplar des Erbvertrages. Außerhalb des Vertrages wurde vereinbart, dass beide Teile dem »Maydl«, das Paungartner erzogen hatte und von dem in der Verhandlung gesprochen worden war, eine angemessene Entschädi- gung (»erbrige ergetzligkait«) geben sollten.616 Die ausführlich geschilderte Erbauseinandersetzung hat gezeigt, dass das Ratten- berger Bad für eine Kleinstadt zumindest unter Paungartner sehr ordentlich ausgestat- tet war. Der Wert der Arzneien wurde offensichtlich von den drei erbenden Schwestern so hoch veranschlagt, dass sie sich sogleich ausdrücklich das alleinige Zugriffsrecht darauf bestätigen ließen. Da vermutlich das meiste des Badgeschirrs, der Arzneien und der chirurgischen Instrumente mit dem Geld der vermögenden Frau Meisterin gekauft worden war, ist sie in dieser Hinsicht bei der Aufteilung zu kurz gekommen. Im Inven- tar des verstorbenen Baders vermisst man die Erwähnung von Büchern der Wundarz- nei, die von späteren Prüfungsgremien verlangt wurden. Offensichtlich war das zu
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Im städtischen Bad vor 500 Jahren Badhaus, Bader und Badegäste im alten Tirol
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Im städtischen Bad vor 500 Jahren
Subtitle
Badhaus, Bader und Badegäste im alten Tirol
Author
Robert Büchner
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2014
Language
German
License
CC BY-NC-ND 3.0
ISBN
978-3-205-79509-4
Size
17.0 x 24.0 cm
Pages
202
Category
Geographie, Land und Leute
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