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Das materielle Computerstrafrecht
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29 Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶ ist doch das Computerstrafrecht nichts anderes, als die strafgesetzge- berische Reaktion auf strafwürdiges Verhalten, das der Computerkri- minalität zuzuordnen ist. Der Begriff » Computerstrafrecht « umschreibt bereits seit seinen Anfängen in abstrakter Art und Weise eine Spezialbetrachtung des Strafrechts im Hinblick auf seine spezifischen informationstechno- logiebezogenen Bestimmungen sowie die Subsumtion strafwürdiger Sachverhalte mit einem Bezug zur Informations- und Kommunikati- onstechnologie 107 unter allgemeine Tatbestände. Aus diesem Grund kann man von einer Querschnittsmaterie innerhalb des Strafrechts sprechen. Ein eigenständig kodifiziertes Sondergesetz innerhalb des Strafrechts existiert nicht und ist auch nicht indiziert.108 In Ö gibt es keine einzige Strafbestimmung, die ausschließlich auf einen Computer an sich abstellt, und dennoch wurde bereits sehr früh von einem » Computerstrafrecht « gesprochen.109 Im Schrifttum wer- den – vermeintlich der technischen Entwicklung Rechnung tragend – iSd Mottos: » Jede populäre Entwicklungsstufe der Technologie braucht in der strafrechtlichen Bewertung ihren eigenen Begriff « neue Termini vorgeschlagen ( wie zB Internetstrafrecht 110, Informationsstrafrecht 111, multimediale Kriminalität 112, Cyberstrafrecht 113, Datennetzkriminali- 107 Siehe zur Begrifflichkeit auch Kersken, IT-Handbuch 5, 25. 108 Siehe dazu bereits Bergauer / Schmölzer in Jahnel / Mader / Staudegger, IT-Recht 3, 635 ( 644 f ). 109 Siehe Schmölzer, Das neue Computer-Strafrecht ( Strafrechtsänderungsgesetz 1987 ), EDVuR 1988, 20; Wegscheider in BMJ, Strafrechtliche Probleme der Gegenwart 1990, 127 ( 127 ff ); siehe zur Entstehung auch Schmölzer, ZStW 2011 / 123, 709 ( 721 ). 110 Vgl Hilgendorf / Valerius, Computer- und Internetstrafrecht 2 ( 2012 ) Rz 7; auch Reindl-Krauskopf, Computerstrafrecht im Überblick 2 ( 2009 ) 4. 111 Siehe Sieber, Computerkriminalität und Informationsstrafrecht, CR 1995, 100 ff; weiters Hilgendorf / Valerius, Computer- und Internetstrafrecht 2, Rz 6. 112 Siehe etwa Vassilaki, Multimediale Kriminalität – Entstehung, Formen und rechts- politische Fragen der » Post-Computerkriminalität «, CR 1997, 297 ff. 113 Vgl bereits die Überschriften bei Salimi, Zahnloses Cyberstrafrecht ? Eine Ana- lyse der gerichtlichen Straftatbestände zum Daten- und Geheimnisschutz, ÖJZ 2012 / 115, 998; Salimi, Zahnloses Cyberstrafrecht ? Eine Analyse der gerichtlichen Straftatbestände zum Daten- und Geheimnisschutz, in Landesgruppe Österreich der Internationalen Strafrechtsgesellschaft ( AIDP ) und Juristenverband ( Hrsg ), Cyber Crime – Zunehmende Bedrohung der Informationsgesellschaft ( 2012 ) 32 ( 32 ff ); Lee, Die Verhältnismäßigkeit im Cyberstrafrecht – Überprüfung des Straf- rechtseingriffs im Cyberspace anhand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ( 2010 ) 1 ff.
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Das materielle Computerstrafrecht
Title
Das materielle Computerstrafrecht
Author
Christian Bergauer
Publisher
Jan Sramek Verlag
Location
Wien
Date
2016
Language
German
License
CC BY-NC 4.0
ISBN
978-3-7097-0043-3
Size
15.0 x 23.0 cm
Pages
700
Keywords
Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
Categories
Informatik
Recht und Politik

Table of contents

  1. Ausgangssituation, Begrifflichkeiten undRechtsentwicklung 1
  2. Dogmatische Betrachtung des Computerstrafrechts im engen Sinn 73
  3. Schlussbetrachtungen 573
  4. Ausblick » StRÄG 2015 « 607
  5. Quellenverzeichnis 631
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