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Ausgangssituation, Begrifflichkeiten und Rechtsentwicklung
Christian Bergauer • Das materielle Computerstrafrecht ¶
ist doch das Computerstrafrecht nichts anderes, als die strafgesetzge-
berische Reaktion auf strafwĂĽrdiges Verhalten, das der Computerkri-
minalität zuzuordnen ist.
Der Begriff » Computerstrafrecht « umschreibt bereits seit seinen
Anfängen in abstrakter Art und Weise eine Spezialbetrachtung des
Strafrechts im Hinblick auf seine spezifischen informationstechno-
logiebezogenen Bestimmungen sowie die Subsumtion strafwĂĽrdiger
Sachverhalte mit einem Bezug zur Informations- und Kommunikati-
onstechnologie 107 unter allgemeine Tatbestände. Aus diesem Grund
kann man von einer Querschnittsmaterie innerhalb des Strafrechts
sprechen. Ein eigenständig kodifiziertes Sondergesetz innerhalb des
Strafrechts existiert nicht und ist auch nicht indiziert.108
In Ă– gibt es keine einzige Strafbestimmung, die ausschlieĂźlich auf
einen Computer an sich abstellt, und dennoch wurde bereits sehr frĂĽh
von einem » Computerstrafrecht « gesprochen.109 Im Schrifttum wer-
den – vermeintlich der technischen Entwicklung Rechnung tragend –
iSd Mottos: » Jede populäre Entwicklungsstufe der Technologie braucht
in der strafrechtlichen Bewertung ihren eigenen Begriff « neue Termini
vorgeschlagen ( wie zB Internetstrafrecht 110, Informationsstrafrecht 111,
multimediale Kriminalität 112, Cyberstrafrecht 113, Datennetzkriminali-
107 Siehe zur Begrifflichkeit auch Kersken, IT-Handbuch 5, 25.
108 Siehe dazu bereits Bergauer / Schmölzer in Jahnel / Mader / Staudegger, IT-Recht 3, 635
( 644 f ).
109 Siehe Schmölzer, Das neue Computer-Strafrecht ( Strafrechtsänderungsgesetz 1987 ),
EDVuR 1988, 20; Wegscheider in BMJ, Strafrechtliche Probleme der Gegenwart 1990,
127 ( 127 ff ); siehe zur Entstehung auch Schmölzer, ZStW 2011 / 123, 709 ( 721 ).
110 Vgl Hilgendorf / Valerius, Computer- und Internetstrafrecht 2 ( 2012 ) Rz 7; auch
Reindl-Krauskopf, Computerstrafrecht im Ăśberblick 2 ( 2009 ) 4.
111 Siehe Sieber, Computerkriminalität und Informationsstrafrecht, CR 1995, 100 ff;
weiters Hilgendorf / Valerius, Computer- und Internetstrafrecht 2, Rz 6.
112 Siehe etwa Vassilaki, Multimediale Kriminalität – Entstehung, Formen und rechts-
politische Fragen der » Post-Computerkriminalität «, CR 1997, 297 ff.
113 Vgl bereits die Ăśberschriften bei Salimi, Zahnloses Cyberstrafrecht ? Eine Ana-
lyse der gerichtlichen Straftatbestände zum Daten- und Geheimnisschutz, ÖJZ
2012 / 115, 998; Salimi, Zahnloses Cyberstrafrecht ? Eine Analyse der gerichtlichen
Straftatbestände zum Daten- und Geheimnisschutz, in Landesgruppe Österreich
der Internationalen Strafrechtsgesellschaft ( AIDP ) und Juristenverband ( Hrsg ),
Cyber Crime – Zunehmende Bedrohung der Informationsgesellschaft ( 2012 ) 32
( 32 ff ); Lee, Die Verhältnismäßigkeit im Cyberstrafrecht – Überprüfung des Straf-
rechtseingriffs im Cyberspace anhand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
( 2010 ) 1 ff.
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Das materielle Computerstrafrecht
- Title
- Das materielle Computerstrafrecht
- Author
- Christian Bergauer
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-7097-0043-3
- Size
- 15.0 x 23.0 cm
- Pages
- 700
- Keywords
- Cybercrime, substantive criminal law, malicious software, denial of service-attacks, hacking, Cyber-bullying, Computerkriminalität, Computerstrafrecht, Malware, Datenbeschädigung, Systemschädigungen, Hacking, Cyber-Mobbing
- Categories
- Informatik
- Recht und Politik